Wenn das Veterinäramt vor der Tür steht

Ein Offenstall bietet seinen Bewohnern viele Vorteile. Einer davon ist die gute Aussicht, den die Pferde genießen. Aber sehen bedeutet auch gesehen werden, und damit fangen die Probleme manchmal an. Viele Menschen kennen sich nicht unbedingt aus mit den Gewohnheiten der Pferde. Wälzt sich ein Pferd bei schlechter Witterung, sieht es schnell schlammverkrustet und in den Augen unkundiger Spaziergänger plötzlich verwahrlost aus. Gleiches kann beim Fellwechsel passieren, oder auch wenn sich die Pferde auch bei Regen oder kühler Witterung im Freien aufhalten. Der Griff zum Telefonhörer ist da bei manch selbsternanntem Tierschützer nicht weit. Und schon steht der Tierarzt des Veterinäramtes vor dem Tor des Offenstalls.

Das Veterinäramt hat in diesem Moment mehr Befugnisse als man denkt. Der Tierarzt des Verterinäramtes darf beispielsweise das Grundstück betreten und die Pferde begutachtenWird ihm der Zutritt verwehrt, darf er sich mit  Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Es empfiehlt sich daher immer – sofern man nicht selber ständig vor Ort ist – gut sichtbar eine Telefonnummer am Eingangsbereich des Stalls zu hinterlassen. Neben der eigenen ist auch die des behandelndes Tierarztes sinnvoll. Ist der Arzt des Veterinäramtes unerfahren mit Pferden, kann er so ggf. seinen Kollegen schnell erreichen und möglicherweise Fragen auf dem “kurzen Dienstweg” klären.

Leider gibt es auch viele Fälle, in denen Nachbarn der Stall ein Dorn im Auge ist. Dann wissen die Stallbesitzer meist schon beim Eintreffen der Veterinäramtsmitarbieter, wer sie informiert hat.

Grundsätzlich gilt: Wer sein Pferde vernünftig füttert, regelmäßig mistet und den Offenstall so in Schuss hält, dass keine Verletztungsgefahren für die Bewewohner besteht, hat auch nichts zu befürchten.

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