Was unterscheidet einen Offenstall von einer Weidehütte

Gerade bei Genehmigungsfragen für einen Offenstall wird oft der Begriff Weidehütte ins Spiel gebracht. Dabei wird oftmals von fahrbaren Weidehütten ausgegangen, die als so genannte fliegende Bauten gelten. Vorteil dieser fliegenden Bauten ist, dass sie in vielen Fällen genehmigungsfrei sind, eine Baugenehmigung für sie demnach nicht notwenig ist. Aber Vorsicht: genehmigungsfrei bedeutet nicht frei von allen Vorschriften! Eine fahrbare Weidehütte darf man nicht überall aufstellen und vor allem nicht dauerhaft. Auch hier müssen diverse Vorschriften des Landschafts- und Emissionsschutzes beachtet werden. Vorschriften zur Standsicherheit können selbstverständlich auch nicht umgangen werden. Read more