Offenstallhaltung in NRW: Warum Pferdebetriebe jetzt genauer hinschauen sollten

Für Betreiber von Offenställen, Pferdepensionen, Ausbildungsställen und größeren Pferdebetrieben wird die rechtliche und praktische Einordnung der Pferdehaltung in NRW spürbar wichtiger. Hintergrund ist vor allem die zunehmende Bedeutung der Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz und eine strengere behördliche Betrachtung gewerbsmäßiger oder betrieblich organisierter Pferdehaltungen. § 11 Tierschutzgesetz erfasst bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, die nur mit behördlicher Erlaubnis ausgeübt werden dürfen; dazu gehören unter anderem erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Reit- oder Fahrbetriebe. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Veterinäramt. (LAVE NRW)

Damit rücken auch Pferdebetriebe stärker in den Fokus, die sich bisher eher als landwirtschaftlich, privat oder „nur“ pensionsartig verstanden haben. Entscheidend ist nicht allein, wie ein Betrieb sich selbst bezeichnet, sondern wie er tatsächlich organisiert ist: Werden Pferde gegen Entgelt gehalten? Werden Dienstleistungen rund um Ausbildung, Aufzucht, Pension, Beritt, Unterricht oder Nutzung angeboten? Wie viele Tiere stehen auf dem Betrieb? Welche Verantwortung trägt der Betreiber im Alltag? Und verfügt der Betrieb über die baulichen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung?

Für Offenstallbetriebe ist diese Entwicklung besonders relevant. Die Offenstallhaltung ist anspruchsvoll, weil sie nicht nur aus Stall, Paddock und Weide besteht, sondern aus einem funktionierenden Gesamtsystem. Liegebereich, Fressplätze, Laufwege, Tränken, Witterungsschutz, Zaunanlagen, Bodenbefestigung, Gruppenzusammensetzung und tägliche Kontrolle müssen so ineinandergreifen, dass jedes Pferd der Gruppe tatsächlich versorgt ist. Gerade bei größeren Gruppen, älteren Pferden, Jungpferden oder wechselnden Pensionsbeständen entscheidet das Management darüber, ob die Haltung im Alltag tierschutzgerecht funktioniert.

Rechtlicher Ausgangspunkt: § 2 Tierschutzgesetz gilt immer

Unabhängig von einer möglichen §-11-Erlaubnispflicht gilt für jede Pferdehaltung § 2 Tierschutzgesetz. Danach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Außerdem darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Der Tierhalter muss zudem über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. (Gesetze im Internet)

Für Pferdehaltungen sind die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten eine zentrale fachliche Orientierung. Sie sind keine Rechtsnormen, werden aber von Behörden und Gerichten als Auslegungs- und Beurteilungshilfe herangezogen. Das bedeutet: Wer einen Offenstall betreibt, sollte die dort genannten Anforderungen nicht als unverbindliche Empfehlung abtun, sondern als Maßstab dafür verstehen, wie die allgemeine Pflicht aus § 2 Tierschutzgesetz praktisch ausgelegt werden kann. (BMEL)

Bauliche Anforderungen: Was Offenställe leisten müssen

Die baulichen Anforderungen an Offenställe beginnen bei einer einfachen Frage: Kann jedes Pferd jederzeit fressen, trinken, ruhen, ausweichen und Schutz suchen, ohne dauerhaft von ranghöheren Tieren verdrängt zu werden? Entscheidend ist nicht nur die rechnerische Fläche, sondern die tatsächlich nutzbare Fläche.

Bei Einzelboxen wird häufig mit der Formel (2 × Widerristhöhe)² gerechnet. Bei einem Pferd mit 1,70 m Widerristhöhe ergibt das rund 11,6 m². Für Stuten mit Fohlen wird ein größerer Flächenbedarf angesetzt. Diese Werte sind auch für Offenstallbetreiber wichtig, weil sie verdeutlichen, dass Liegen, Aufstehen, Wenden und Ruhen ausreichend Raum brauchen. Für Gruppenhaltungen kommt hinzu, dass Fläche nicht nur vorhanden, sondern sozial nutzbar sein muss. (AELF Abensberg-Landshut)

Besonders häufig problematisch ist die Vermischung von Liege-, Fress- und Verkehrsflächen. In Offenställen muss die Fressbereichsfläche zusätzlich zur Liegefläche betrachtet werden. Ein Bereich, in dem Pferde fressen, stehen, rangeln oder sich gegenseitig verdrängen, ist nicht automatisch eine vollwertige Liegefläche. Der Liegebereich muss trocken, sauber, verformbar und so bemessen sein, dass alle Pferde gleichzeitig ruhen können. Das gilt insbesondere im Winter, wenn matschige Außenflächen den Nutzungsdruck auf befestigte und überdachte Bereiche erhöhen.

Auch die Höhe und Ausführung von Stallgebäuden spielt eine Rolle. Für Altbauten wird häufig eine Mindesthöhe von etwa 1,5 × Widerristhöhe herangezogen, bei Neubauten und Gruppenhaltungen sind großzügigere Lösungen fachlich sinnvoll. Entscheidend sind neben der reinen Höhe auch Luftqualität, Staubbelastung, Luftaustausch und Ammoniakvermeidung. Ein niedriger, schlecht belüfteter Unterstand kann selbst dann problematisch sein, wenn er formal als Witterungsschutz vorhanden ist.

Zugänge, Engstellen und Gruppendynamik

Ein zentraler Punkt in der Offenstallhaltung sind Zugänge. In Gruppenhaltungen sollten Liegebereiche, Fressbereiche und Ausläufe nicht nur über eine einzige Engstelle erreichbar sein. Gibt es nur einen Zugang, können ranghohe Pferde diesen blockieren. Rangniedrige Tiere, ältere Pferde oder neu integrierte Pferde kommen dann unter Umständen nicht zuverlässig an Futter, Wasser oder trockene Liegeflächen.

Durchgänge sollten so geplant werden, dass Pferde gefahrlos passieren können. Problematisch sind halbbreite Engstellen, in denen zwei Pferde sich nicht sicher begegnen können, ein einzelnes Pferd aber auch nicht klar geschützt geführt wird. In der Praxis haben sich entweder klar schmale Durchgänge für ein Pferd oder sehr breite Öffnungen bewährt, durch die zwei Pferde bequem ausweichen können. Sackgassen, spitze Winkel, schlecht einsehbare Ecken und rutschige Übergänge erhöhen das Verletzungsrisiko.

Für Betreiber bedeutet das: Ein Offenstall sollte regelmäßig aus Sicht der Pferde beobachtet werden. Wer blockiert welche Zugänge? Welche Pferde meiden bestimmte Bereiche? Welche Tiere fressen abseits oder verlieren Gewicht? Welche Liegeflächen werden tatsächlich genutzt? Gerade in Pensionsbetrieben mit wechselnden Gruppen kann eine ursprünglich gut geplante Anlage durch neue Herdenstrukturen plötzlich nicht mehr funktionieren.

Auslauf: Quadratmeter allein reichen nicht

Pferde benötigen täglich mehrstündige freie Bewegung. Kontrollierte Bewegung durch Reiten, Longieren, Führanlage oder Laufband kann freie Bewegung nicht vollständig ersetzen. Für Ausläufe werden häufig mindestens 150 m² für bis zu zwei Pferde und zusätzlich 40 m² für jedes weitere Pferd genannt. Diese Werte sind Mindestorientierungen; für einen dauerhaft genutzten Offenstall sind sie oft eher Untergrenze als Komfortmaß. (AELF Abensberg-Landshut)

Wichtig ist die Nutzbarkeit der Fläche. Ein Auslauf sollte so gestaltet sein, dass Pferde sich tatsächlich bewegen können. Rechteckige oder längliche Flächen fördern Bewegung oft besser als kleine, verwinkelte Bereiche. Der Boden muss trittsicher, drainiert und in stark frequentierten Bereichen befestigt sein. Paddockboxen oder kleine befestigte Vorplätze ersetzen keinen echten Auslauf, wenn dort keine freie Bewegung möglich ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Hauptverkehrswege, Tränken, Fressplätze, Eingänge zu Unterständen und Tore. Genau dort entstehen in der Praxis die meisten Matsch- und Belastungszonen. Morastige Flächen sind nicht nur unschön, sondern tierschutzrelevant: Dauerhafte Nässe und Verschmutzung begünstigen Strahlfäule, Mauke, Hautentzündungen, Hufprobleme und beeinträchtigen das Ruheverhalten.

Liegeflächen: trocken, sauber, verformbar

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Der Liegebereich ist einer der wichtigsten Prüfsteine guter Offenstallhaltung. Pferde müssen sich sicher ablegen und wieder aufstehen können. Die Fläche muss trocken, sauber und verformbar sein. Reine Gummimatten ohne ausreichende Einstreu sind in der Regel keine vollwertige Lösung. Sie binden keine Feuchtigkeit, können bei Nässe unhygienisch werden und fördern je nach Ausführung einen unangenehmen „Radiergummi-Effekt“. Entscheidend ist, ob die Pferde die Fläche tatsächlich zum Liegen annehmen und ob Urin, Feuchtigkeit und Ammoniak zuverlässig gebunden beziehungsweise abgeführt werden.

Gerade in größeren Gruppen sollte der Betreiber nicht nur prüfen, ob theoretisch genug Quadratmeter vorhanden sind, sondern ob alle Pferde gleichzeitig ruhen könnten. Alte Pferde, rangniedrige Tiere und Jungpferde brauchen besondere Aufmerksamkeit. Wenn bestimmte Pferde nie liegend beobachtet werden, häufig müde wirken oder Druckstellen, Gewichtsverlust oder Stresssymptome zeigen, kann das ein Hinweis auf Defizite im Ruhebereich oder in der Gruppenstruktur sein.

Einzäunung und Verletzungsschutz

Zäune müssen stabil, gut sichtbar, ausreichend hoch und verletzungssicher sein. Für Pferde ungeeignet sind insbesondere Stacheldraht und verletzungsträchtige Knotengitter. Blanker Draht ist nur dann vertretbar, wenn er durch gut sichtbare Elemente ergänzt wird. Tore, Griffe, Litzenenden, hervorstehende Nägel, scharfe Kanten, defekte Bretter oder lose Bauteile sollten regelmäßig kontrolliert werden.

Professionelle Pferdebetriebe sollten Zaunkontrollen dokumentieren, insbesondere nach Sturm, Frost, Bauarbeiten oder Weidewechseln. Für Pensionsbetriebe ist das nicht nur eine Frage des Tierschutzes, sondern auch der betrieblichen Sorgfalt. Wer fremde Pferde gegen Entgelt hält, muss vorhersehbare Risiken systematisch minimieren.

Tierärztliche Versorgung und besondere Risikogruppen

Tierschutzgerechte Pferdehaltung endet nicht bei Stallbau und Flächenberechnung. Betreiber müssen den Zustand der Pferde regelmäßig überwachen und bei Krankheit, Schmerzen oder Verletzungen Abhilfe schaffen. Das gilt auch dann, wenn das Pferd nicht im Eigentum des Stallbetreibers steht. In Pensionsbetrieben sollte deshalb klar geregelt sein, wann der Betreiber eigenständig einen Tierarzt hinzuziehen darf oder muss.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen alte Pferde. Sie benötigen häufig angepasste Fütterung, Zahnpflege, Heucobs, kürzere Fressintervalle, witterungsgeschützte Ruhebereiche oder zeitweise getrennte Fütterung. In Gruppenhaltungen geraten alte Pferde leicht unter Druck: Sie fressen langsamer, weichen schneller aus, verlieren in der Rangordnung an Sicherheit und bauen unbemerkt ab. Wer alte Pferde in einem Offenstall hält, braucht deshalb nicht weniger, sondern mehr Management.

Auch Jungpferde, kranke Pferde, rekonvaleszente Pferde und neu eingegliederte Tiere müssen gezielt beobachtet werden. Ein Offenstall ist nicht schon deshalb geeignet, weil er viel Bewegung bietet. Er muss zur jeweiligen Pferdegruppe passen.

Warum in NRW mehr Kontrollen zu erwarten sind

Pferdehaltungen unterliegen der behördlichen Aufsicht. § 16 Tierschutzgesetz nennt ausdrücklich Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Betriebe nach § 11 Tierschutzgesetz als kontrollrelevante Einrichtungen. (Gesetze im Internet)

In NRW ist deshalb damit zu rechnen, dass größere Pferdebetriebe, Pensionshaltungen, Reitvereine, Ausbildungsbetriebe, Aufzuchtbetriebe und andere professionell organisierte Haltungen stärker risikoorientiert kontrolliert werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem Betriebsart, Tierzahl, Ergebnisse früherer Kontrollen, erkennbare Mängel, Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und besondere Risikogruppen im Bestand. Betriebe mit vielen Pferden, Jungpferden, alten Pferden oder wiederkehrenden Auffälligkeiten werden eher im Fokus stehen als kleine, unauffällige Bestände.

Für Betreiber heißt das nicht, dass eine Kontrolle automatisch eine Sanktion bedeutet. Es heißt aber, dass die Haltung jederzeit erklärbar, überprüfbar und dokumentierbar sein sollte. Wer erst am Tag der Kontrolle beginnt, Equidenpässe zu suchen, Tierzahlen zu aktualisieren, Bestandslisten zu erstellen oder Matschflächen notdürftig abzusperren, macht es sich unnötig schwer.

Wie eine Kontrolle abläuft

Kontrollen finden in der Regel unangekündigt statt. Das ist sachlich nachvollziehbar: Die Behörde will den Betrieb so sehen, wie er im Alltag funktioniert. Nach der Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Person folgt meist ein Betriebsrundgang oder eine Einzeltierbeurteilung. Dabei werden sowohl die Pferde selbst als auch die Haltungsumgebung betrachtet.

Geprüft werden typischerweise Ernährungszustand, Pflegezustand, Hufe, Haut, Fell, Verletzungen, Lahmheiten, Hinweise auf Schmerzen, Zugang zu Futter und Wasser, Zustand der Liegeflächen, Witterungsschutz, Bodenverhältnisse, Auslauf, Einzäunung, Engstellen, Gruppendynamik und allgemeine Hygiene. Bei Offenställen wird besonders darauf geachtet, ob alle Tiere Zugang zu den wesentlichen Ressourcen haben oder ob einzelne Pferde systematisch verdrängt werden.

Daneben werden Unterlagen geprüft. Dazu gehören insbesondere Equidenpässe, Bestandsregister, aktuelle Tierzahlen, gegebenenfalls Unterlagen zur §-11-Erlaubnis, Nachweise zu Sachkunde oder betrieblichen Nebenbestimmungen sowie Dokumentationen zu besonderen Fällen. In NRW sind Pferdehalter außerdem zur Meldung bei der Tierseuchenkasse verpflichtet; bei Pensionspferdeställen gilt regelmäßig der Betreiber oder Pächter als meldepflichtiger Halter, nicht der einzelne Pferdeeigentümer. (Gesetze im Internet)

Am Ende der Kontrolle werden festgestellte Abweichungen besprochen. Üblicherweise wird eine Kontrollniederschrift erstellt. Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. Je nach Art des Mangels kann diese Frist sehr kurz sein, etwa bei akuter Verletzungsgefahr oder fehlender Versorgung, oder länger, wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Beseitigung kann häufig durch Fotos, Rechnungen oder andere Nachweise dokumentiert werden. Bei fehlender Mitwirkung, nicht behobenen Mängeln oder schwerwiegenden Verstößen können Nachkontrollen, Gebühren, Ordnungsverfügungen, Zwangsgelder, Bußgelder oder in Extremfällen weitergehende tierschutzrechtliche Maßnahmen folgen.

Was Offenstallbetreiber jetzt praktisch prüfen sollten

Für Offenstall- und Pensionsbetriebe empfiehlt sich eine ehrliche Eigenkontrolle. Dazu gehören insbesondere folgende Fragen:

Sind alle Pferde im Bestand aktuell erfasst? Stimmen Tierzahlen, Equidenpässe und Bestandsregister? Sind Zuständigkeiten im Betrieb klar geregelt? Gibt es eine erreichbare verantwortliche Person, wenn die Betriebsleitung nicht vor Ort ist? Sind Tierarzt, Hufbearbeiter, Notfallkontakte und besondere Fütterungsanweisungen dokumentiert?

Baulich sollte geprüft werden, ob Liegeflächen wirklich trocken, sauber, verformbar und ausreichend groß sind. Fressbereiche müssen so gestaltet sein, dass rangniedrige Pferde nicht dauerhaft verdrängt werden. Laufwege sollten befestigt oder so gepflegt sein, dass keine dauerhaften Morastzonen entstehen. Tränken müssen sauber, funktionsfähig und auch bei Frost nutzbar sein. Zäune, Tore, Unterstände und Durchgänge sollten regelmäßig auf Verletzungsrisiken kontrolliert werden.

Managementseitig sollten Betreiber den Blick besonders auf diejenigen Pferde richten, die im System leicht übersehen werden: alte Pferde, rangniedrige Tiere, Pferde mit Zahnproblemen, schwerfuttrige Pferde, neu integrierte Pferde, Jungpferde und chronisch kranke Tiere. Gerade sie zeigen, ob ein Offenstall wirklich funktioniert.

Veterinärämter als Ansprechpartner, nicht nur als Kontrollbehörde

Viele Stallbetreiber erleben den Gedanken an eine Kontrolle zunächst als Belastung. Das ist verständlich, greift aber zu kurz. Veterinärämter sind nicht nur Kontrollinstrumente. Sie sind auch fachliche Ansprechpartner, insbesondere bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Umstellung auf Gruppenhaltung, Fragen zur §-11-Erlaubnis oder Unsicherheiten zur tierschutzgerechten Ausgestaltung eines Betriebs.

Das Ziel amtlicher Tierschutzarbeit ist nicht, Halter möglichst hart zu bestrafen. Ziel ist, Haltungsbedingungen zu verbessern, Leiden zu vermeiden und Betriebe in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung rechtssicher wahrzunehmen. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, Mängel ernst nimmt, Verbesserungen dokumentiert und fachlich nachvollziehbar handelt, tritt dem Veterinäramt nicht als Gegner gegenüber, sondern als verantwortlicher Betriebsleiter.

Für moderne Offenstallhaltung ist genau das der richtige Maßstab: nicht nur Mindestanforderungen irgendwie zu erfüllen, sondern den Betrieb so zu organisieren, dass Pferdegesundheit, Tierwohl, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Betriebsführung zusammenpassen. Eine gute Offenstallanlage ist kein statisches Bauwerk, sondern ein laufend überprüftes Haltungssystem. Wer das versteht, ist auf künftige Kontrollen nicht nur besser vorbereitet, sondern bietet den Pferden im Alltag die besseren Bedingungen.

Quelle: Veterinäramt Kreis Herford

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