Genehmigung für einen Offenstall

Entwurf WeidehütteWer schon einmal versucht hat eine Genehmigung für einen Offenstall zu bekommen, kann den Eindruck bekommen haben, es ist einfacher ein Atomkraftwerk in Deutschland zu errichten, als einen Offenstall. Das Problem der Genehmigung eines Offenstalls liegt unter anderem in der teilweise notwendigen Beteiligung verschiedener Behörden. All diese Behörden haben unterschiedlichste Aufgaben und teilweise gegensätzliche Interessen. Im Interesse des Landschaftsschutzes sollte ein Stall nicht auf der freien Fläche stehen, sondern möglichst nahe an einer bestehenden Bebauung. Der Emissionsschutz, der vorhandene Anwohner vor Gerüchen schützen möchte, würde den Stall natürlich am liebsten möglichst weit weg von der vorhandenen Bebauung sehen. Das Veterinäramt wünscht sich bestimmte Mindesthöhen und Flächen pro Pferde und Öffnungen nach Süden, Landschaftsschutz und Emissionsschutz bevorzugen eine flache Bebauung und je nach Örtlichkeit möglicherweise geschlossene Fronten genau in den Bereichen, die die Veterinäre gerne offen sehen wollen.

Offenställe werden in den wenigsten Fällen in der Innenstadt oder mitten in einem Wohngebiet geplant, denn in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ist die  Pferdehaltung unzulässig. Somit liegen sie oft am Rande einer Siedlung und somit schnell im so genannten Außenbereich. Das Bauen im Außenbereich wird in §35 BauGB geregelt und ist sehr restriktiv. Wer als Privatperson einen Offenstall bauen möchte hat es ungleich schwerer als ein Landwirt, der ein privilegiertes Baurecht im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen genießt. Das halten von zwei oder drei Pferden macht übrigens niemanden zum Landwirt oder auch nur Nebenerwerbslandwirt.

Als Privatperson eine Genehmigung für einen Offenstall zu bekommen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch gibt es viele Hürden zu überwinden. Pauschale Aussagen können zu einer Genehmigung nicht getroffen werden. Vielfach ist dies auch abhängig von den jeweiligen Landesbauordnungen, den konkreteren, individuellen örtlichen Gegebenheiten  oder auch der Einstellung der genehmigenden Behörde. Sind hier ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit genehmigt worden, ist es einfacher als bei einer Behörde, die kürzlich vergleichbare Vorhaben (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt hat. Schließlich hat die genehmigende Behörde, die die Berichte aller beteiligten Behörden zu bewerten hat, dann immer noch einen gewissen Ermessensspielraum.

Ist eine Bauvoranfrage positiv ausgefallen, wird auch die Baugenehmigung erteilt. Kommt es dann beispielsweise von Nachbarn zu Einsprüchen gegen die Baugenehmigung für den Offenstall, braucht man sich wenig Sorgen zu machen. An dieser Stelle stehen die Behörden gewöhnlich zu ihren Entscheidungen. Schließlich würden sei sich andernfalls selbst bescheinigen, vor wenigen Monaten falsche Genehmigungen ausgestellt zu haben.

Generell sollte man während der Planungsphase oder vor einem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen. Ist diese Positiv beschieden, kann man einen konkreten Bauantrag stellen, der dann auf Basis der Bauvoranfrage auch schneller bearbeitet werden kann. Zum Bauantrag gehört neben der Beschreibung des Bauvorhabens und  genauem Lageplan auch eine Statik, die schon eine sehr weit fortgeschrittene Planung des Stalls voraussetzt. Bei der Dimensionierung des Offenstalls sollte man sich zuvor erkundigen, welche Anforderungen das Veterinäramt an Ställe stellt. Hier verschätzt man sich gerne bei der Höhe. So ist gemäß §2 Tierschutzgesetzt und den Leitlinien des BMVEL zur Pferdehaltung eine lichte Deckenhöhe von 1,5 mal der Widerristhöhe des größten Pferde auf der gesamten Fläche einzuhalten. Hier werden gerne Dachschrägen vergessen. Für ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,75 Meter bedeutet dies schnell eine Traufkante (etwa Höhe der Dachrinne) von 2,62 Meter. Der First einer solchen Weidehütte liegt bei einer Dachschräge von mindestens 22 Grad (notwendig für Ziegeleindeckung, dann schnell bei einer Höhe von knapp vier Metern.

Der Abstand zur benachbarten  Wohnbebauung sollte 25 Meter nicht unterschreiten. Das gilt sogar für das eigene Haus auf angrenzendem Grundstück, denn  -so die Argumentation einer genehmigenden Gemeinde – wäre es möglich, dass man das Haus verkauft, die angrenzende Weide mit dem Offenstall jedoch nicht.

Weiterhin sind Auflagen zur Mistentsorgung und ggf. der Bepflanzung einer Ausgleichsfläche zu erwarten. Die Gebühren für eine solche Genehmigung liegen im Normalfall unter einhundert Euro.

Eine Genehmigung für einen Offenstall lässt sich übrigens oftmals einfacher bekommen als für einen geschlossen Stall. Bei einem Offenstall gibt es kaum Bedenken was Geruchsemissionen angeht. Bei einem geschlossenen Stall mit Boxenhaltung sieht das schon wieder anders aus. Hier kann es schnell potentiell Geruchsprobleme geben, die bei einem Offenstall von den Behörden so nicht gesehen werden.

Interessant ist auch die Frage: “Darf ich auf diesem Grundstück Pferde halten?” Hier weiß kaum jemand Rat, denn im Gegensatz zu Bebauungsfragen scheint es hier keine Regelungen zu geben. Schöne Aussage eines Gemeindemitarbeiters zu diesem Thema: “Naja, wenn Sie die Genehmigung haben, da einen Offenstall zu bauen, dann gehe ich davon aus, dass man da auch Pferde halten darf…

191 thoughts on “Genehmigung für einen Offenstall

  • 26. September 2010 at 15:50
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    Hallo, ich bin dabei mir ein Grundstück für meine Pferdchen zu kaufen. Jetzt frag ich mich was muss ich als erstes Tun? Fragen ob ich einen Offenstall bauen darf, oder ob ich überhaupt Pferde dort halten darf ? Ich glaube das wird ein riesen Unterfangen oder ?
    Bin über jeden Tip dankbar.

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    • 26. September 2010 at 18:23
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      Hallo Yvonne,

      ja, das wird ne größere Aktion. 😉 Zuerst solltest Du einmal für Dich selber abschätzen, wie groß die Sache werden soll. Also wieviel Pferde, wie groß soll der Stall werden, ganzjährige Nutzung, wo lagere ich Heu und anders Futter, kommt man an Wasser und Strom, ist der mögliche Stall-Bauplatz mit Fahrzeugen erreichbar zur Material- und Futteranlieferung, wie weit ist die nächste Wohnbebauung weg, gibt es ähnliche Weiden mit Offenställen in der Nähe, wo könnte ich Mist entsorgen, wie sehen die angrenzenden Grundstücke aus, kann man das Grundstück sicher einzäunen etc.
      Also schon erstmal eine Menge Fragen vorab. Mit diesen Hintergedanken dann nach einem Grundstück suchen. Bevor man kauft auf jeden Fall eine Bauvoranfrage stellen. Schwarzbauten würde ich nicht riskieren. Die muss man ggf. schneller abreißen als man gucken kann. Für eine Bauvoranfrage sollte man auch schon grobe Vorstellungen von Größe, Bauart und Standort auf dem Grundstück haben.
      Natürlich auch auf die vorhandene Weide achten. Kann man die problemlos als Pferdeweide nutzen, oder liegen da evtl. Müll und Steine rum, ist die Grasnarbe in Ordnung oder wachsen hier allerhand Pflanzen, die auf einer Pferdeweide nichts zu suchen haben?
      Von daher ist es immer gut, ein Grundstück zu suchen, das bisher auch als Weide genutzt wird. Berichte mal von Deinen Erlebnissen.

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    • 27. Januar 2021 at 13:27
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      Hallo liebes offenstall-team!
      Ich habe folgendes Problem: mein Partner und ich leben auf einem ehemaligen Hof, welcher nach wie vor als Landwirtschaft gilt. Mit seiner ehemaligen Partnerin hat er hier bereits Pferde gehalten und wir könnten dies auch jederzeit wieder tun. Leider befindet sich der Hof mitten im Dorf und die einzige angrenzende Wiese wird dieses Jahr zu gebaut. Wir hätten mehrere Wiesen im Außenbereich. Allerdings haben wir bis jetzt sowohl von der Gemeinde als auch dem landwirtschaftsamt kaum Chancen auf den Bau eines offenstalles auf diesen Flächen zugesagt bekommen. Wir sind etwas ratlos und verzweifelt, was wir tun sollen.
      Klar könnten wir die Pferde am jetzigen Standort halten und dann immer durch das halbe Dorf auf die weide führen. Lieber wäre es uns aber, an der entsprechenden Wiese einen offenstall mit paddok zu bauen.
      Welche Chancen haben wir da wirklich und wie sollten wir die Sache am besten angehen?
      LG Magdalena

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      • 10. Februar 2021 at 18:13
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        Der Bau im Außenbereich ist immer problematisch. Der tägliche Gang durch die Gemeinde ist etwas, mit dem auch die Gemeinde leben müsste. Evtl. ist das ja ein Ansatzpunkt um einen Kompromiss auszuhandeln, z. B. für ein temporäres Weidezelt in den Sommermonaten.

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  • 8. April 2011 at 13:50
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    Hallo wir planen eine Reitanlage mit Reithalle, Offenstall und Pensionsstall mit Aussenboxen. Die Bauvoranfrage ist durch und nun geht es ans Eingemachte …. beginnen wollen wir im Herbst mit einem Offenstall ….. gibt es da Richtwerte wieviel qm pro Pferd etc ???
    Vielen Dank für Links und Tipps 😉
    Tanja

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    • 24. März 2019 at 21:22
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      Hallo, ich möchte nächstes Jahr einen Unterstand am Rande eines Wohngebietes in einem kleinen Dorf bauen. Das Ganze ist gegenüber von unserem Haus auf einem Bauplatz. Es soll für 2 Pferde eine Art Doppelcarport sein, der von 3 Seiten verkleidet wird. So circa 30m2.Drumherum soll ein circa 70m2 großer Paddock entstehen. Hier wollten wir die obere Schicht abtragen, flies, paddockplatten und Sand darauf verteilen. In unserem Ort gibt es viele Pferdehalter und viele Weidehütten auf den Wiesen und auch am Ortsrand. Wir wohnen in Hessen. Für Mist haben wir eine Transportkiste, die regelmäßig im Winter weg gefahren werden soll. Generell sollen die Pferde sowieso nur circa 4 Monate im Winter dort stehen und den Rest des Jahres auf der Weide. Hab ich eine Chance? Was denkt ihr?

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      • 25. März 2019 at 08:49
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        Hallo Tatjana, das ist von hier aus schwer zu beurteilen. Was ist denn so um den “Bauplatz” herum? Wenn da Wohngebäude sind, wird es schnell problematisch wegen möglicher Geruchsbelästigung. Auch wenn die anderen Grundstücke derzeit unbebaut sind, könnte es ja sein, dass die demnächst bebaut werden. Was sagt denn der Flächennutzungsplan? Müsstest Du im Internet finden. Vorteilhaft wäre eine Mischgebiet. In einem reinen Wohngebiet wird es schnell problematisch. Wie groß ist denn das Grundstück? Du brauchst ja auch Platz um Futter zu lagern, die Transportbox für den Mist, ggf. Parkplatz für den Anhänger usw.

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  • 10. April 2011 at 10:28
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    Hallo Tanja,

    meinst Du die Stall- oder Weidengröße? Je nach Baugenehmigung und beteiligten Ämtern gibt das Veterinäramt eine Mindesgröße vor. Den Platz einer normalen Box solltest Du auf jedenfall als Minimum pro Pferd vorsehen.

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  • 4. September 2011 at 22:40
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    Hallo , habe ne wichtige frage wieviel m2 darf man ohne baugenehmigung auf eine weide beiden die einem selber gehört und ohne festes fundament.

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    • 5. September 2011 at 18:20
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      Hallo Alexandra,

      das kann man so pauschal leider nicht sagen. Das hängt von vielen Dingen ab:

      • vom Bundesland und der Landesbauordnung
      • davon wo dei Weide liegt (Außenbereich, Naturschutzgebiet)
      • Bauart (fest oder transportabel)
      • bist Du landwirt oder nicht
      • was man so als genehmigungsfreien Bau auf dem privatgrundstück errichten darf (kleiner Gartenschuppen) ist auf jeden Fall zu klein für eine ernsthafte Weidehütte oder sonstige Pferdeunterkunft.
      • wie ist das Verhältnis zu den Nachbarn und den lokalen Behörden 😉

      Am besten mal beim lokalen Bauamt nachfragen. Alles andere führt vermutlich zu Ärger…

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  • 5. September 2011 at 21:19
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    Hallo ,
    Also wur haben eine weide am dorfrand aber nicht im naturschutz, er wird ohne festes fundament gebaut und aus holz so das man ihn jederzeit abreißen könnte.die weide gehört uns selber.landwirt bin ich keiner. der bau würde so groß werden das er für 6 ponys und stroh lagern und heulagern reicht..

    gibt es da irgendwelche klauseln? habe gehört man kommt schwer an eine baugenehmigung.
    lg

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    • 5. September 2011 at 21:59
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      Eine Hütte für 6 Ponys plus Heulager plus Strohlager ist schon riesig und gaaanz weit entfernt von genehmigungsfrei. In NRW sind wohl Carports bis 30 Kubikmeter (ACHTUNG NICHT Quadatmeter!!!) umbauter Raum genehmigungsfrei. 1) wäre unklar ob das auch für eine Weidehütte auf einer Wiese gilt und 2) kannst Du gar nicht so schnell gucken wie das Veterinäramt Dir die Pferde von der Weide holt, wenn Du wirklich versucht 6 arme Ponys auf 30 Kubikmeter Raum unter zu bringen (Heu und Stroh gar nicht erst mitgerechnet.). Also: Ab zur Gemeinde oder zum Bauamt und nachfragen. Alles andere wird bei der Größenordnung kritisch.

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  • 6. September 2011 at 11:38
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    Hallo, ich habe vor einen Offenstall von einem Reitverein der sich aufgelöst hat zu übernehmen. Folgendes Problem stellt sich mir: Der Rv hat seine 5 Pferde in der vorhanden Scheune gehalten (einen Teil Offenstall abgetrennt), Heu u. Stroh wurde ebenfalls dort gelagert. Der Eigentümer des Grundstückes, würde es aber begrüßen, wenn die Scheune nur zur Lagerung genutz wird und die Pferde extra Unterstände bekämen.Der Hof befindet sich im Aussengebiet, Grundstück ca 9000 m2, 5 ha Weidefläche zu pachtbar, ein Reitplatz befindet sich auch schon auf dem Grundstück. Die Frage ist nun wie gut , oder eben schlecht stehen die Chancen einen oder zwei Unterstände oder eben Offenställe auf dem Grundstück bauen zu dürfen? Ach ja, das ganze wäre in Sachsen…. Vielen Dank schonmal im Vorraus

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    • 6. September 2011 at 12:13
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      Hallo Franzi,

      wir ist die Situation noch unklar. Was bedeutet “ich habe übernommen”? Hast Du gekauft, gemietet oder gepachtet? Wem gehört das Grundstück. Was heißt “Hof”. Betreibt ein Landwirt den Hof und gehört ihm das Grundstück? Für den sollte es kein Problem sein, einen weiteren Unterstand auf seinem Hofgrundstück zu errichten. Ich denke, neben der Frage “wer bezahlt” es, solltet Ihr erstmal untereinander klären, wer tatsächlich Bauherr ist. Wenn das klar ist, entsprechend geschickt bem Bauamt anfragen.

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  • 6. September 2011 at 12:35
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    Hallo, ich würde gern übernehmen… so wars gemeint.Der Bauherr ist in dem Fall der Eigentümer, der würde auch den Bauantrag stellen, bzw zum bestehenden u. genehmigten Antrag die Sache mit den Unterständen nachreichen. Für mich wäre halt wichtig bevor ich irgendeinen Pachtvertrag unterschreibe, zu wissen wie die Chancen stehen. Was ich als positiv sehe, ist der Umstand, das auf dem Grundstück vor mir der RV war, also bereits Pferde gehalten wurden und eben auch der Reitplatz vorhanden ist. Der Eigentümer will auch wieder Pferdehaltung auf dem Grundstück haben, nur eben nicht unbedingt in der Scheune. Der RV hatte auch schonmal mit der Planung eines Unterstandes begonnen, aber das ganze dann auch kostengründen aufgegeben, deshalb hat der Eigentümer den Bauantrag für die restl. Gebäude des Hofes ohne Unterstände eingereicht. (3-Seitenhof) Er will als Nebenerwerb dort eine Pension eröffnen und sieht das mit den Pferden quasi als Aufwertung für die Gäste, da ich mit meinen Pferden Gelände und Wanderritte anbieten möchte. Ich hoffe die Situation stellt sich jetzt etwas klarer da

    Achso… er ist kein Landwirt.

    Lg

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    • 6. September 2011 at 13:28
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      Hallo,

      da von einer Genehmigung offenbar einiges abhängt würde ich auf jeden Fall eine offizielle Anfrage stellen. Ggf. reicht ja schon eine Bauvoranfrage. Man kann auch in den Pachtvertrag mit aufnehmen, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn der Bauantrag abgelehnt wird, oder dass dann die Pferde weiter im Stall gehalten werden. Immer gut: vorher freundlich mit dem Sachbearbeiter sprechen, was er alles für die Bauvoranfrage benötigt, worauf man ggf. achten soll, ob er schon sagen kann, was gar nicht geht oder was er sich vorstellen kann, was geht. Normalerweise kommt sowas gut an, denn es erspart beiden Seiten Zeit & Arbeit.

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  • 17. September 2011 at 21:08
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    hallo ,

    habe nochmal eine andere frage. wie ist das mit pferde am haus halten darf man das? wir haben interresse an einem haus da ist ein kleiner stall dran und hinterm haus ein kleines eck ( fürn winter als lauf eck super) im sommer stehen die auf den weiden im moor. wäre halt fürn winter damit man sie am haus hat. ist das erlaubt? muss ich die nachbarn fragen? oder darf ich halten auf dem eigenen grundstück was ich will? lg

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    • 18. September 2011 at 19:06
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      Interessanter Weise ist die Frage hier nicht “darf ich ein Pferd auf meinem Grundstück halten” sondern tatsächlich “Ist der Stall auf dem Grundstück genehmigt?”. Hier beim Vorbesitzer nachfragen, ob es eien Baugenehmigung für den Stall gibt. Ist der Stall genehmigt und war auch für Pferde geplant (nicht etwa für Hühner) darf man auch ein Pferd da halten.
      Gibt es keine Genehmigung und der Stall stand lange leer, kann es auch passieren, dass sich ein Nachbra beschwert und Du den Stall abreißen musst. Grundsätzliche Frage: Was würdest Du als Nachbar sagen? Könnten Dich die Pferde stören? Nächste Frage: wo wird Mist entsorgt? Einen Misthaufen darf man nicht so einfach anlegen…

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  • 20. September 2011 at 10:02
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    Hallo Leute!
    Hier ein Tipp zum Bau eines Offenstalls. Abstandsflächen brauchen nicht eingehalten werden, wenn man so vorgeht, wie es beschrieben ist in der Homepage http://www.tiefenthaler.de.gg Ich weiß aber nicht, ob für einen Pferdestall das gleiche gilt wie bei einem Kuhstall.
    F.v.W.

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    • 20. September 2011 at 10:20
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      Sicher kein guter Tipp. Wer will schon mit den Nachbar eine “tiefe Feindschaft”, so wie auf der Webseite ausgeführt, anstreben. Am Offenstall hat man nur Spaß, wenn die Beziehungen zu den Nachbarn auch gut bleiben.

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  • 30. September 2011 at 14:35
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    Hallo,

    erstmal ein großes Kompliment, die Seite hier + die Tipps sind super !!!

    Nun zu meiner Frage: Ich plane für mein jetziges Turnierpferd aus Altersgründen eine Rente im Offenstall. (Diesen würde ich gerne selber bauen + 2 Pferde (von Freundinnen) als “Einsteller” nehmen).
    Dafür könnten wir ein Landstück (mehrere Hektar groß) pachten.
    Die Weide liegt im Außenbereich (kein Naturschutz), das Dorf ist ca.800-1000m Entfernt, im Umkreis befindet sich eine Gärtnerei und andere Pferdeweiden (2-3 auch mit einem Offenstall, wobei ich unsicher bin, ob diese mit befestigten Boden o.ä. sind).

    Der Stall wäre für 3 Pferde geplant – d.h. 3 “Boxen” nebeneinander, jeweils mit Türe (sodass man z.B. bei Krankheit o.ä. die Boxentüre zumachen könnte).
    Jede Box wäre 4×3,5m groß + eine kleine Sattelkammer/Futterlager 4x4m.
    Am liebesten wäre uns dabei eine feste Bodenplatte.
    (+evtl. auch gemauerte Wände)
    Davor soll ein großer Paddock für alle zusammen + 2 Tore zur Weide.

    Nun die Frage: Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage bei Bauamt (muss ich mich überhaupt an dieses wenden) ?
    Wie problematisch wäre so eine befestigte Bodenplatte (Beton) ?
    Welche Alternativen/Tipps gäbe es sonst noch bzw. gibt es noch irgendetwas spezielles worauf man achten sollt, damit eine Baugenehmigung eine Chance hätte ?
    Es handelt sich um das Land NRW.

    Vielen herzlichen Dank, Hanna

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    • 30. September 2011 at 15:26
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      Hallo Hanna,

      – gut wäre eine grobe Skizze mit geplanten Maßen also Grundfläche, Höhe, Ausrichtung etc.
      – dazu Beschreibungen wie “Boxen im Bedarfsfall abschließbar”, Heukammer abschließbar
      – Bauweise (Holz, Stein)
      – Evtl auch Fotos von entsprechenden Bauten in der Nähe, wenn Deiner nicht allzu weit davon abweicht
      – Schulterhöhe des größten Pferdes
      – Möglicherweise bei der Beschreibung “möglichst feste Bodenplatte, alternativ Punkt-/Streifenfundamente angeben”. Das Bauamt sagt oft nur ja oder nein. Ein “Nein, aber das würde gehen” hört man selten. Dadurch gleich schon eine Alternative mitliefern
      – Evtl fragen ob die Abschließbaren Boxen ein KO-Kriterium sein könnten. Zwischen Weidehütte nd Stall besteht oft genehmigungstechnisch ein Unterschied.

      Folgenden Fragen werden zu klären sein, auf die man ggf, Antworten haben sollte:

      – Wie wird der Mist entsorgt/gelagert?
      – Was passiert mit dem regenwasser vom Dach?

      Du solltest für Dich schon mal klären:

      – erlaubt der Besitzer eine Bebaung? Wie lange sichert er mir die Pacht zu?
      – wie komme ich an Wasser und Strom, was kostet mich ggf. Erschließung und Anschluß?
      – Was erwarten mich für Baukosten? Auf jeden Fall 5-stellig bei Deinen Vorstellungen => siehe Baukosten Offenstall

      Vorgehen:

      – Evtl mal mit den Besitzern benachbarter Offenställe über deren Erfahrungen sprechen
      – mit ersten Skizzen und einem A4 Blatt mit allen wichtigen Eckdaten zum Bauamt und freundlich mit dem Sachbearbeiter sprechen und fragen, was er alle benötigt. Das mögen die meist, weil es ihnen unterm Strich Arbeit erspart.
      – Evtl. kann man da schon rausbekommen, worauf zu achten ist, was definitv nicht geht, was er sich vorstellen könnte, was möglich ist.

      Viel Spaß (und Ausdauer) bei dem Vorhaben! 😉

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  • 16. Oktober 2011 at 15:09
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    Hallo in die Runde,

    ich bin gerade auf der Suche nach einem Resthof, weil ich, wie so viele sicherlich, den Traum vom Pferd am Haus träume. Ja, die Verrückten sterben nicht aus. Nun habe ich ein Objekt im Auge, das neben Wohnhaus, zwei Stallgebäude und einen ehemaligen Reitplatz hat. Das Ganze liegt im Außenbereich (Niedersachsen, Teufelsmoor), Nachbarn gibt es nur zwei. Pferde wurden ja offenbar schon gehalten. Insofern gehe ich jetzt mal ganz blauäugig an die Sache ran: Ich möchte dort minimal 6, maximal 8 Pferde halten. Also kleine Privatpension. Den vorhandenen Reitplatz aktivieren und beleuchten. Die Pferde bekommen eine große Schlafhalle in dem einen Stall und riesige Ausläufe nach dem Konzept von Paddock Paradise. Rund 3 Hektar evtl. mehr, Land (1,3 eigenes, Rest zugepachtet) stehen zur Verfügung. Mit wievielen Knüppeln zwischen den Beinen muß ich von seiten den Behörden rechnen?

    Gespannte Grüße und herzlichen Dank für die Antwort
    Gisa

    Reply
    • 16. Oktober 2011 at 17:52
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      Hallo Gisa,

      ganz grob betrachtet klingt das erstmal nach wenig blauen Flecken an den Beinen durch Knüppel ;-). So wie ich es verstanden habe wird kein neuer Stall gebaut sondern nur vorhandene Ställe etwas anders genutzt. Prinzipiell sollte das also kein Problem sein. Gibt es eine Mistplatte? Hier hast Du ja die Chance beim Verkäufer konkret nachzufragen, ob es Baugenehmigungen für die (Stall-)Gebäude gibt, ob er den Reitplatz “einfach so” angelegt hat usw. Wenn es ein Resthof ist, sind die Stallgebäude ja evtl schon so alt, dass Baugenehmigungen vermutlich nicht mehr auffindbar sind. Bei Reitplätzen kann es immer wieder Probleme geben, wenn es staubt und sich die Nachbarn dadurch beim Sonnntagskaffee auf der Terrasse gestört fühlen.
      Generell gilt: Der Weiterbetrieb eines solches Resthofs ist oftmals deutlich einfacher als eine neue Anlage zu bauen.

      Reply
  • 16. Oktober 2011 at 20:16
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    Vielen Dank für diese erfreuliche Antwort! Das gibt mir wieder einen neuen Motivationsschub . Richtig, hier wird nichts neu gebaut, sondern vorhandenes genutzt und umgebaut. Ob eine Mistplatte vorhanden ist, weiß ich nicht, das muß ich noch in Erfahrung bringen. Nach den Baugenehmigungen werde ich fragen. Muß ich für eine Mistplatte auch eine Baugenehmigung haben, falls keine vorhanden ist? Ich fürchte fast ja. Und welche Erfahrungswerte gibt es mit einer Beleuchtung für den Reitplatz, was Genehmigungen angeht? Oder mache ich das einfach mal so?

    Nochmals besten Dank für die ermutigenden Auskünfte

    Gisa

    Reply
    • 17. Oktober 2011 at 19:24
      Permalink

      Hallo Gisa,

      ob man die Beleuchtung genehmigen lassen muss weiß ich auch nicht. Je nach Investitionsvolumen würde ich es evtl. auch einfach mal ohne machen, dabei drauf achten, dass man dem Nachbran nicht direkt ins Wohnzimmer leuchtet oder jemanden auf angrenzenden Straßen blendet.
      Was generell noch zu bedenken ist: Du sagst “kleiner Pensionsbetrieb”, also nicht nur eigene Pferde. Das ist demnach dann ein Gewerbebetrieb… Das kann je nach Umfeld hilfreich oder hinderlich sein.

      Reply
  • 16. November 2011 at 11:23
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    Hallo,

    Ich binn nach etlichem anschauen von Pensionställen in unserer gegend zu dem schluss gekommen das ich es doch selbst machen muss.
    es ist einfach nie das richtige dabei, warum giebt es im raum Baden-Baden keinen sinnvollen offenstall mit (bereitbarem) Platz den man bezahlen kann?
    (ich hatte schon angebote ohne Reitplatz für 420€ und das ohne kraftfutter!!!!!)

    die letzte und warscheinlich beste option wäre selbt einen zu bauen.
    Aber wie zur hölle stellt man das an, es ist als privat person so gut wie unmöglich ein geeignetes stück land zu finden auf dem es genehmigt würde(illegale bauten giebt es bei uns einige aber das ist ja auch keine lösung)

    ich wäre sogar schon glücklich wenn ich einen in der nähe liegenden platz mitbenutzen könnte aber das stellte sich auch als schwierig heraus.
    einerseits finde erst mal was in der nähe und andererseits müsste der platz wirklich bereitbar sein und sich nicht in ein matschloch verwandeln sobald man ihn wirklich braucht.

    ich binn für alle tipps dankbar und muss sagen das mir diese Seite bissher schon wirklich weitergeholfen hat

    grüße aus dem Rebland Elena

    Reply
    • 16. November 2011 at 14:30
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      Hallo Elena,

      ich fürtchte, Du schätzt das schon ganz richtig ein. Man braucht Glück, Zeit, Nerven, Geduld und Duchhaltevermögen. Beziehungen können auch hilfreich sein. 😉 Ein passendes Grundstück zu finden, dass der Besitzer auch noch bereit ist zu verkaufen (könnte ja mal Bauland werden) ist extrem schwer. Vielfach kann man auch über Erbpacht nachdenken. Möglich ist es aber… also die Hoffnung nicht aufgeben! 😉

      Reply
  • Pingback: Was unterscheidet einen Offenstall von einer Weidehütte | Offenstall

  • 11. Januar 2012 at 12:01
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    Moin,
    sehr informative Seite! Klasse, dass man die mit einer einfach Googlesuche so leicht findet! Vielen Dank und ein Kompliment schonmal, insb. an ACS für die vielen Antworten. Ich hoffe uns wird auch so schnell und kompetent geholfen.

    Konkret haben wir schon unsere Bauvoranfrage schon durch (kurz vor Weihnachten positiv zurückbekommen) und beabsichtigen kurzfristig das betreffende Grundstück samt Hof zu erwerben. Ab dem Kaufdatum steht dann der Antrag auf Baugenehmigung zur Bearbeitung. Dazu hat der zuständige Landkreis folgendes Formular bereitgestellt:

    http://www.helmstedt.de/pics/verwaltung/1_1190031217/BAUANTRAG.pdf

    Meine Frage bezieht sich auf Punkt 3 und §58 NBauO. Wen kann/sollte ich sinnvollerweise als Antragsverfasser benennen/bestellen: Kann ich das selbst sein, oder muß zur Erstellung der Schnitte und Zeichnung der qualifizierten Flächen ein Bauzeichner/Techniker/Ingenieur beauftragt werden?

    Zur Info: Grundstück 2000m², Offenboxen für 3 (optional 4) Pferde mit 80+m², befestiger Auslauf auf 800m². Bauvoranfrage ist durch, Auflagen überschaubar und in unserer Planung bereits erfüllt. Ausführung machen wir selbst (Erdarbeiten, Streifenfundament, Bodenversiegelung, Stallaufbau) in Zusammenarbeit mit Zulieferern (Zäune, Stall, Paddockgrund). Im wesentlichen brauchen wir also jemand der uns hilft die Baugenehmigung möglichst schnell zu bekommen.

    Über eine schnelle Rückmeldung würden wir uns sehr freuen!

    Viele Grüße – Tobias

    Reply
    • 11. Januar 2012 at 12:24
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      Hallo Tobias,

      danke erstmal für die lobenden Worte. 🙂 Ich antworte hier mal aus eigener Erfahrung (NRW im Jahr 2004) und nicht als Jurist. Als Antragsteller und -verfasser habe ich mich damals selber eingetragen. Die Zeichnungen und die Statik hat damals ein Dipl. Ing. gemacht, der sein Studium gerade abgeschlossen hatte, sich aber noch nicht Architekt nennen durfte, weil man dazu zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen muss, um sich bei der Architektenkammer einzutragen.
      Wichtig war die “Fachkenntnis” aber nur bei Statik. Ich hatte das aber auch vorher mit den Mitarbeitern auf dem Bauamt so abgesprochen. Für die war das völlig ok.
      Ich würde also erstmal kurz mit dem Bauamt sprechen, dann das örtliche Telefonbuch nehmen und einen Statiker suchen, zu dem mit einem Entwurf des Stalls und einer Vorstellung der Baumaterialien gehen und von dem eine Statik machen lassen.
      Wie sind die 80qm geplant? Grundfläche: 8mx10m, 4m*20m, L-Form? Dachaufbau? Bei der Größe kann die Form schon entscheident sein, wie komplex und damit teuer die Statik wird. Berichte mal von Deinen Erfahrungen. Wir können hier gerne im Blog drüber berichten. Ist ja sicher auch spannend und informativ für andere Leser.

      Gruß: Arne

      Reply
    • 8. Oktober 2012 at 20:49
      Permalink

      Hallo Tobias,

      Ich bin auf deinen Beitrag gestoßen. Ich bin in genau der selben Situation.Bei mir wurde das nur leider ablehnt. Bauamt ist dafür bekannt. Daher suche ich dringend nach HInweisen, wo so ein Vorhaben doch genehmigt wurde. Würdest du mir da helfen?
      Ich wäre unendlich dankbar!;-)
      Viele Grüße
      Kathrin

      Reply
  • 19. Januar 2012 at 13:53
    Permalink

    Hallo,

    ich hätte da auch mal ne Frage. Leider müssen meine Freundin und ich mal wieder mit den Pferden umziehen. Wir hatten endlich den perfekten Stall für unsere beiden gefunden und nun geht der Hof unter den Hammer. Naja, was soll man sich lange ärgern. Da die Angst plötzlich auf der Straße zu stehen ziemlich groß ist, haben wir uns im Ort erkundigt. Eine Reitanlage würde uns etwas Platz, direkt anschließend an die Reithalle, zur Verfügung stellen. Dort käme ein kleiner Auslauf hin und ein “Unterstand”. Es hörte sich allerdings nicht so an, als ob die Besitzer (Landwirt) einen Bauantrag stellen wollen, da die Genehmigung wohl vor Ort nicht unproblematisch ist. Kann man da vielleicht mit einer transportablen Weidehütte arbeiten, oder gibt es Ausßnahmen, wie z.B. mehrere Seiten offen oder nicht im Boden verankert? Das Bundesland ist Niedersachsen. Wir möchten einfach nur endlich irgendwo ankommen!

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    • 20. Januar 2012 at 19:09
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      Hallo Sisani,

      wenn es wirklich ein Landwirtschaftlicher Betrieb ist und der Bauplatz auf dem Hofgelände liegt, bzw. direkt neben der Reithalle, müsste ein Unterstand relativ problemlos möglich sein. Klingt für mich ehr nach “Unlust” oder es gab eine Vorgeschichte zwischen dem Landwirt und dem Bauamt. Ist natürlich nur eine Vermutung.
      Ich würde mich selber einmal zum Bauamt aufmachen und im freundlichen Gespräch ausloten, was geht, was nicht geht und ggf. warum. Reden hilft immer 😉

      Reply
  • 5. Februar 2012 at 19:38
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    Hallo,
    mein Mann und ich beabsichtigen eine Immobilie im ländlichen Bereich zu kaufen.
    Um vorab Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, wollen wir uns schriftlich die Zustimmungen holen, dass wir Pferde auf dem hinteren Grundstücksteil halten dürfen.
    Gibt es da bestimmte Formulierungen, die unbedingt drin stehen sollten und sogar einen Vordruck? Oder reicht da ein 3 Zeiler?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
    Liebe Grüße
    Claudia

    Reply
    • 5. Februar 2012 at 20:07
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      Hallo Claudia,

      wer soll die Zustimmung geben? Nachbarn im Sinne von “Ich hab nix dagegen?” => Das wird einem bei Problemen mit den Behörden wenig helfen. Kann mir auch gut vorstellen, dass einige das nicht bereit sind zu unterschreiben ohne Gegenleistung oder das Recht die Zustimmung jederzeit zurück zu ziehen.

      Eine Zustimmung von Seiten der Behördern stelle ich mir auch schwer vor. Zum einen werden die nicht irgendwelche Schriftstücke abzeichen, die man Ihnen vorlegt, zum anderen ist das wiedr ein lustiges Zuständigkeitsproblem. Wer soll das machen? Bauvorschriften gibt es genug. Vorschriften zur Haltung von Tieren zwar auch, aber die beziehen sich immer nur auf die “Art der Haltung”, nicht explizit “hier darf man”. Entscheident könnte sein wie die Fläche ausgewiesen ist “Wohngebiet, Mischgebiet, landwirtschaftliche Fläche etc. “.

      Ich habe damals auch versucht so einen Genehmigung explizit zu bekommen, neben der Genehmigung für den Bau des Stalls. Da hieß es nur bei der Gemeinde: “Also wenn da ein Stall genehmigt ist, heißt das ja wohl auch, dass man da Pferde halten darf… (Pause) … denke ich mal… ” 😉

      Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Gemeinde vorbei schauen und ganz dumm nachfragen. Wenn dennen nix einfällt einfach mal umgekehrt fragen: Mein Nachbar betreibt Viehzucht in seinem Garten, wo kann ich mich beschweren?” 😉 Berichte mal was daraus geworden ist.

      Reply
  • 7. Februar 2012 at 09:52
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    Hallo ich habe auch eine Frage…wahrscheinlich bekomm ich gleich Schelter aber…
    unsere Ställe stehen schon, im Außenbereich (ohne Genehmigung) und das schon seit einigen Jahren. Es weiß (denke auch die Gemeinde) dass hier Gebäude stehen inkl. Tieren und wem sie gehören (man wohnt ja in einem Dorf). Jetzt haben wir leider aufgrund der Witterung Probleme mit der Stromversorgung und es wird überlegt einen Stromanschluss am Anfang der Weide (ca. 35 Meter vom Bürgersteig der Hauptstraße) legen zu lassen, der E.ON Mitarbeiter / Techniker hat mir die ganze Angelegenheit erklärt auch die Kosten (ca. 3000Euro gesamt). Jetzt ist es nur so, dass einmal die Nachbarn dann der Grundstückseigentümer (Verpächter) gefragt werden müsste ob da ein STromanschluss gelegt werden darf. Wenn die ersten beiden Parteien dem zustimmen, muss der Stromversorger dann wohl auch noch von der Gemeinde sein OK einholen oder?

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  • 26. Februar 2012 at 12:04
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    Klasse Seite! Das muss zuerst mal gesagt werden 🙂
    Nun möchte ich auch meine eigene Frage hier mitreinschmeißen:
    Mein Lebensgefährte und ich leben am Rand einer niederbayrischen Kleinstadt im eigenen Haus. Alle unsere direkten Nachbarn sind selbst Tierhalter: Zwei sind Landwirte mit Milchviehbetrieben, einer hält 6 Pferde in Boxen. Unser Verhältnis ist gut zu allen. Eine Siedlung gibt es im näheren Umkreis nicht.
    Nun überlege ich, unserem Nachbarn ein Feld, das direkt an unser Grundstück grenzt, abzukaufen oder zu pachten. Es dürfte ein gutes halbes Hektar sein.
    Darauf würde ich gerne einen Holzstall in Fertigbauweise errichten: Liegehalle, Fressständer, Futterlager, Sattelkammer, Putzplatz, Miststatt auf fester Bodenplatte (ohne Bodenplatte halte ich Pferdehaltung für eine ziemlich unsaubere Angelegenheit…) und natürlich Paddock- und Weidefläche. Ausgerichtet für 3 Pferde.
    Das Feld wird im Moment noch landwirtschaftlich genutzt. Mal steht Futtergrün drauf, dann Raps oder Mais. Wie gut oder eher schlecht stünden da die Chancen, überhaupt eine Genehmigung zu kriegen?

    Reply
    • 26. Februar 2012 at 13:09
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      Hallo Anna,

      klingt prinzipiell erstmal machbar denke ich. Die Tücken liegen meist im Detail. Habt Ihr mal einen Blick in den Flächennutzungsplan geworfen? Man kann ja ganz unverbindlich mal antesten und freundlich fragen beim Bauamt. Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit, dass Ihr nur pachtet und der Landwird baut. Oder Ihr schließt einen Vorvertrag ab, nach demn Ihr Euch zum Kauf verplflichtet und der Landwirt vorher zum Bau des Stalls wenn es für ihn einfacher ist das genehmigt zu bekommen. Dann wäre evtl. nur die Frage, ob bei einem Verkauf evtl die Nutzung untersagt weden kann. Ein Abriss kann meine ich nicht verfügt werden. Das müsste sich vohrher dann mal ein Rechtsanwalt ansehen. Aber das liegt noch in der Ferne. Erstmal Flachennutzungsplan studieren, eine Vorstellung zum geplanten Bau entwickeln, klären, ob die Größenvorstellung kostentechnisch für Euch ok wäre (es wäre blöd für die Genehmigung eines 100qm Stalls zu kämpfen wenn man hinterher merkt, dass man sich den eh nciht leisten kann) und dann mal freundlich beim Bauamt nachfragen.

      Dass eine Bodenplatte zwingend notwendig ist möchte ich allerdings bezweifeln. Es gibt auch zahlreiche Bodenaufbauten (Ecoraster, Gummimatten, etc) die einen sauberern Stall bieten. Ist natürlich abhängig von der Einstreu, dem vorhandenen Boden, einer Drainage etc. Eine feste Bodenplatte, die bei Deinen Vorstellung sicher schon einige qm umfasst, bringt das Bauvorhaben schon in eine ganz andere Richtung. Da evtl. mal offener ins Gespräch mit dem Bauamt gehen und einmal heraushören, was möglich ist. Nicht, dass man sich da gleich das eigene K.O.-Kriterium ans Bein bindet.

      Reply
  • 26. Februar 2012 at 13:14
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    Vielen Dank für die schnelle, aufmunternde und informative Antwort 🙂
    Ich werde Ihre Ratschläge beherzigen und hoffe, ich kann demnächst positive Neuigkeiten melden!

    Reply
  • 4. April 2012 at 20:01
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    Hallo, vielen Dank erst mal für die tolle Seite.

    Nun zu meiner Frage:
    Wir (2 Freundinnen mit 2 Pferden) haben uns bei einem Vollerwerbslandwirt eingemietet und ein Stück Land (ca. 60 ar), auf dem bereits seit vielen Jahren ein Unterstand steht, der sowohl von Pferden als auch schon von Kühen genutzt wurde. Das Grundstück ist umzäunt mit Rinderzaun. Ich habe ein EMS-Pferd, das nicht auf die Weide darf, weswegen wir das Grundstück jetzt in 3-m-breite Gänge unterteilt haben, so dass ein Rundlauf entsteht, die Gesamtlänge beträgt ca. 300 m. Wir haben die Gänge mit Vlies ausgelegt und Sand draufgekippt, dass nichts vermatscht, die Pferde ganzjährig laufen können und mein EMS-Pferd nicht ans Gras kommt. Bisher gingen wir davon aus, dass das keine bauliche Maßnahme ist, da der Boden ja nicht verändert wurde, sondern im Gegenteil, der Boden/die Grasnarbe dadurch ja geschützt wird. Jetzt rief gerade der Bauer an, das Landratsamt hätte sich gemeldet, es hätte eine Anzeige der Polizei gegeben. Wie sieht es hier rechtlich aus? Was kann passieren? Der Bauer hatte auf der Weide letzten Sommer noch seine Kühe laufen. Der Hof wird voll bewirtschaftet und die Kühe haben noch andere Weiden zur Verfügung. Wir haben die Gänge und dazwischen kleine Koppelstücke. Auch einen Reitplatz haben wir so angelegt, der allerdings auch als Bewegungsfläche genutzt werden kann.
    Vielen Dank im Voraus.
    Sabine

    Reply
    • 4. April 2012 at 20:49
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      Nun ja, die Grasnarbe mit Vlies und Sand abdecken ist schon etwas anderes als “sie zu schützen”. Die Frage ist, als was die Fläche im Flächennutzungsplan steht oder ob sie im Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Unstrittig ist ja, dass da nun statt Gras Sand ist, was definitiv ein erheblicher Eingriff ist.
      Gefängnis droht wohl nicht, aber mit einer Rückbauverfügung könnte man schon rechnen.

      Reply
      • 4. April 2012 at 21:32
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        Das Grundstück liegt nicht im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Ich gehe davon aus, dass es als Weideland eingetragen ist, da die letzten Jahre wie gesagt sowohl Pferde als auch Kühe die Fläche benutzten. Wenn es reines landwirtschaftliches Weideland ist, macht es dann einen Unterschied? Wir sind davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein Bauvorhaben handelt, da wir ja keinen Mutterboden abtragen haben und der Boden auch nicht versiegelt wurde, sondern jederzeit wieder in seinen Ursprungszustand rückführbar ist. Inwiefern liegen wir da falsch?
        Vielen Dank im Voraus.
        Sabine

        Reply
        • 4. April 2012 at 21:58
          Permalink

          Wenn es als Weideland eingetragen ist, sollte da auch eine Weide sein und keine Sandfläche – und zwar dauerhaft.

          Interessant wäre es, genaueres über die Anzeige zu erfahren. Die Polizei hat normalerweise besseres zu tun als von sich solche Dinge zur Anzeige zu bringen. Da hat sich wohl jemand beschwert. Als erstes denkt man da ja an Nachbarn, die sich gestört fühlen, oder Störungen fürchten. Z. B. durch Staub vom Reitplatz oder durch Geruch von einem Misthaufen. Oder ein anderer Landwirt, dem man irgendwas nicht genehmigt hat, gönnt anderen nun auch nix. Klarheit bringt hier ein Blick in die Akten des Vorgangs. Wer zeigt wen warum mit welcher Begründung an?

          Reply
  • 14. April 2012 at 21:26
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    Hallo,
    mit einer Freundin zusammen will ich eine Weide mit Gebäude für unsere zwei Pferdchen ( 1 Isländer und ein Kleinpferd ) pachten. Sind etwa 1 ha Weide mit einem Wasser führenden Graben, einem festen Gebäude mit Vordach und Lagermöglichkeit für Heu und Stroh.
    Auf der Fläche hatte die Tochter des Besitzers früher immer drei bis vier Pferde gehalten.

    Wir wollen uns dort nen kleinen Reitplatz, der auch als Paddock dienen soll, anlegen.

    Nun standen Grundstück und Gebäude in den letzten Jahren leer und sind von Jugendlichen als Müllabladeplatz genutzt worden.

    Müssen wir da Besonderheiten beachten?

    Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen.

    Lieben Gruß

    Clara

    Reply
    • 15. April 2012 at 10:04
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      Hallo Clara,

      es könnte ein Problem sein, wenn Ihr den Reitplatz (sicher mind. 20×40) in einem Bereich anlegen wollt, der im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen ist. Die “Reaktivierung” des alten Stalls sollte möglich sein. Beim Anlegen des Reitplatzes könnte es wie gesagt Porbleme geben. Sind Nachbarn nah dran? Da kann es immer Ärger mit Staub geben.

      Reply
  • 26. April 2012 at 14:48
    Permalink

    Hallo, wir haben ein Grundstück bekommen, dass im neuen Bebauunngsplan miterfasst wurde (freu), wann es soweit ist, kommt die nächste Zeit raus. Es liegt am Ortsrand nähe einer Autobahn und Raststätte, außerrum sind viele Wiesen, die landwirtschaftlich genutzt werden.

    Das Grundstück ist 1500qm groß und ich träume schon lange von einem kleinem, privatem Offenstall! Ist es überhaupt möglich eine Genehmigung zu bekommen, da das Nachbarsgrundstück auch auf Bauen in den nächsten 15 Jahre spekuliert, nicht aber im Plan erfasst ist.

    Reply
  • 7. Juni 2012 at 15:30
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    Hallo Arne,

    ich bin beglückt, diese Seite entdeckt zu haben…. da ich ein wenig verzweifelt um Rat suche, vielleicht kannst Du helfen…

    Ich habe mit einer Kollegin ein ehemaliges Forsthaus in Nordhessen (so gut wie) erstanden, mit einem schönen Grundstück von knapp 2800 qm, welches als Bauland ausgewiesen ist.

    Wir haben nun eigentlich vor (gehabt), einen Teil des Grundstückes zu nutzen, dort einen Offenstall für unsere vier Pferde/Ponys mit ausreichend großem Auslauf zu bauen.
    Auf mein Nachfragen bei einem Arbeiter der Stadtverwaltung, ob da irgendein Problem zu erwarten sei, kam ein Kiesel ins Rollen… Dieser nämlich (der von der Stadt) murmelte etwas wie “also da es ja Bauland ist… warten Sie, ich verbinde Sie mal mit dem Kollegen vom Bauamt…” Der: Hm, also ich bin mir nicht sicher,… Wohngebiet oder Mischgebiet…, muss noch mal mit dem Kollegen vom Landkreis sprechen, melde mich später…” Später: “Ist leider Wohngebiet, Haus darf gebaut werden, Pferde dürfen nicht einziehen…!” Auf mein Nachfragen, ob denn unsere Hühner mit dürften, bekam ich ein `ja, Hühner dürften im Wohngebiet gehalten werden´

    Noch mal zum besseren Verständnis eine kurze Lagebeschreibung:
    Klitzekleiner Ort mit knapp 300 Einwohnern. Angrenzend an den Ortsrand, großer Milchbauer mit bestimmt 100 Kühen. Schräg gegenüber wo sein Stall-Auslauf der Kühe endet, beginnt “unser” Grundstück. Dieses liegt in der letzten Straße direkt am Waldrand und hat noch zwei angrenzende Nachbarn. Diese Mini-Siedlung am Wald also, 4 Häuser, liegt als einzige im reinen Wohngebiet… Die nächste Kuh wie gesagt, ist schräg über das Sträßlein etwa 20 Meter entfernt… Das heißt, da direkt muss diese (blöde) Nutzungsgrenze verlaufen.
    Als ich merkte, wie viel Aufruhr und hin und her durch meine wohl doch naive Frage entstanden war, habe ich noch genaueres Nachfragen bislang erstmal vermieden…

    Jetzt meine Frage: Meinst Du, man kann da was machen???
    Wenn ja, wie wäre der nächste Schritt? Bauanfrage stellen und hoffen, dass dies “Gebäude” als Offenstall genehmigt wird…?
    Ausserdem:
    Meine Kollegin ist Tierärztin, wir arbeiten in einer gemeinsamen Praxis und hatten angedacht auch dort stationär was zu machen, wofür eine Unterkunft/Notbox für ein Pferd nicht schlecht wäre…. Ist dann eine quasi gewerbliche Nutzung wieder ein weiteres Problem??
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Tausend Dank im Voraus,
    Uta

    Reply
    • 7. Juni 2012 at 16:09
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      Hallo Uta,

      interessante Konstellation. Ob zwischen Dir und dem Milchbauern eine “Nutzungsgrenze” verläuft wird man Dir beim Bauamt anhand des Flächennutzungsplans sagen können. Ganz wichtig: Selber drauf gucken und nicht darauf verlassen was “der Heinz von nebenan gesagt hat, weil er mal mit einer zusammen war deren Bruder das mal nachgeforscht hat”. 😉

      Die einfachste Variante ist eine Bauvoranfrage. Dazu muss sich das Amt äußern und kann dann auch sagen, wo es “klemmt”. Mehr zur Bauvoranfrage hier. Aus dem Ergenis kann man dann ggf. Anhaltspunkte ablesen, was man machen muss um den Stall doch genehmigt zu bekommen. Aber vorsicht: hier bereits versuchen mit dem Amt “zusammen zu arbeiten” und auf eine Lösung hinzuarbeiten. Ist die Bauvoranfrage negativ beschieden muss man erstmal noch größerer Hürden überwinden.

      Die Position des Offenstalls würde ich weg von der Wohnbebauung Richtung Wald legen. Knackpunkt wird eine mögliche Geruchsbelästigung sein und die üblichen Fragen nach Mistentsorgung/Lagerung. Hierfür würde sich ja ein Deal mit dem “Kuhnachbarn” anbieten.

      Wichtige Frage: handelt es sich um EIN Grundstück oder um mehrere Parzellen? Letzteres kann problematisch werden denn das Argument “den Nachbarn stört es nicht, bin ich ja selber” zählt gewöhnlich nicht. Dein Wohnhaus auf einer anderen Parzelle könnte ja verkauft werden. Wie werden die 2800qm denn aktuell genutzt?

      Die NotBOX ist wieder ein Problem, denn es soll ja ein Offenstall sein. Würde ich erstmal nicht erwähnen.

      Gruß: Arne

      Reply
  • 7. Juni 2012 at 19:36
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    Lieber Arne,

    Das mit der Antwort ging ja flux! Vielen Dank!!
    Den Offenstall wollten wir in Richtung des Milchbauerns legen, nahe an “unserem” Haus, da sind die Nachbarn am weitesten weg und der Viehgeruch eh stärker…
    Das Grundstück gehört direkt zum Haus und wurde bislang als Garten und wahrscheinlich Hundeauslauf genutzt – der Förster hatte ja bis vor kurzem dort gewohnt und das Grundstück bzw. den Garten mit einem sicheren , festen Holzzaun umrandet.
    Ich werde mir also erstmal beim Bauamt Einsicht in den Flächennutzungsplan verschaffen, und dann…? Weißt Du ob man Chancen hätte die Grenze zu verschieben, wenn sie direkt an unserem Grundstück verlaufen würde? Aber in diesem “Wohngebiet” stehen wirklich nur fünf Häuser, wovon eines weiter weg im Wald ist, eines einer ehemaligen Firma angehörte und mittlerweile nicht mal mehr richtig bewohnt ist und halt zwei “intakte” Nachbarn 😉

    Die schlauen Tipps einiger Ortsbewohner, unter anderen auch des Milchbauern, sind ja: “einfach bauen – erst aussehen lassen wie ein Carport und dann nach und nach besiedeln… …das interessiert da keinen.” Und: Nicht fragen, die Stadt genemigt das sowieso nicht wenn man fragt” (Milchbauer). – Das hat mir eben gerade meine Kollegin erzählt, die sich mal im Dorf ausserdem nach Wiesen erkundigt hat.

    Ist es trotzdem besser den quasi rechten Weg zu gehen, Bauvoranfrage zu stellen mit der Gefahr, dass sie abgewiesen wird…???
    Naja, wird wahrscheinlich im Nachhinein besser sein sich mit den Ämtern gut zu stellen, wie Du sagst. Aber wenn das nicht klappt, ist es vermutlich vorbei, weil dann sind sie “wach”.

    Nochmals vielen Dank für die Antwort.
    Uta

    Reply
    • 8. Juni 2012 at 09:03
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      Also das mit “nah am Haus” kann problematisch werden. Gegenargument: “und was ist wenn mal jemand anders drin wohnt”. Aber auch eine Chance: Wenn das dann der einzige Ablehnungsgrund ist im Vorbescheid, legt man den Stall halt um und prüft erneut.

      Zur anderern Frage: Ich habe durchaus schon mitbekommen, dass Abrissverfügungen erlassen wurden. Da ist dann die Frage, ob die Investition die dann vernichtet wird verschmerzbar ist und ob man die Pferde auch anderswo in der Nähe gut unterbringen kann. Wenn man dann sagen kann “ein Versuch war es wert”, kann man das Risiko eingehen, aber nicht, wenn dann “eine Welt zusammenbricht” und der komplette Hauskauf im Nachhinein in Frage gestellt wird.

      “Es einfach mal machen” kann man auch nur wagen, wenn das Verhältnis zu den Nachbarn top ist und man weiß, dass die alle ihre Leichen im Keller liegen haben (ist der Anbau/die Garage so gebaut wie genehmigt?) 😉

      Generell interessant: Dürfte man sich die Pferde in den “Garten” stellen ohne Stall? Evtl das einfach mal einen Sommer probieren. Auf meine Frage: “ok, jetzt habe ich die Baugenehmigung für den Stall, aber wer erlaubt mir überhaupt hier explizit Pferde zu halten?”, bekam ich die Antwort “naja, für sowas ist keine Genehmigung vorgesehen, wenn der Stall genehmigt ist, dann darf man da auch Pferde halte.. wäre ja sonst Unsinn”.

      Ich würde den Garten einzäunen und mal einen Sommer lang ausprobieren…

      Reply
  • 14. Juni 2012 at 23:26
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    Hallo lieber Arne,

    super Deine Seite, großes Lob, hab sie soeben entdeckt. Und gleich ein paar Fragen.
    Wir sind auch grad am Suchen nach einem passenden Haus mit der Möglichkeit 2-3 Pferdchen am Haus zu halten.
    Jetzt gefällt uns ein Wohnhaus, das am Rande einer 1500 Seelen-Gemeinde liegt mit 2500 qm Grundstück. 1500 qm sind mit Wohnhaus, Garagen (4 Stück, war früher eine Spedition) bebaut und ca. 18 x 40 m sind gepflastert (für LKW). Angrenzend gibt es die Wiese (12 x 100 m). Verkäufer sagte, es wäre Mischgebiet, beim Nachfragen beim Bauamt kam heraus, dass es als Gewerbegebiet ausgewiesen ist (1 direkter Nachbar (reines Wohnhaus), dann ein Busunternehmen und ein 4-Familienhaus des Hausverkäufers (alles Richtung Ort) Wir wären die letzten, danach kommt nur noch ein Erd- und Sandunternehmen. Nun ja egal, ich habe ein kleines Gewerbe und der Verkäufer des Hauses hat mir nun angeboten, dass ein befreundeter Architekt/Statiker, der gut bei der Behörde bekannt ist, für uns eine Umnutzung zum Wohnen mit Gewerbe beantragen würde und gleich eine Bauvoranfrage für einen Offenstall.
    Nun hatten wir uns den Flächennutzungsplan bei der Behörde angesehen und die Wiese und alle anderen Äcker und Wiesen, die rund um die Wiese hinterm HOfgrundstück liegen, sind als zukünftiges eventuelles Gewerbegebiet gekennzeichet (der Flächennutzungsplan sah schon recht alt aus). Wie kann ich rausfinden, ob da konkret für die nächsten Jahre was geplant wird mit Erweiterung G-Gebiet? Auf der anderen Strassenseite gibt es einige GEwerbebrachen, wo kaum noch was läuft, also ich (Verkäufer auch) sieht die Gefahr gering, dass da noch was in 2. Reihe gebaut würde.
    Hast Du mit so einer Konstellation Erfahrung?

    Danke für eine Antwort
    Liebe Grüsse
    Michaela

    Reply
    • 15. Juni 2012 at 08:12
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      Hallo Michaela,

      die Voraussetzungen für eine Genehmigung klingen schon mal ganz gut. Was die weitere Nutzung des Geländes angeht, ist das wohl ehr eine Frage der wirtschaftlichen Entwicklung und des Investitionswillens in Deiner Region. Das dürfte für die Genehmigung weniger von Bedeutung sein, da es sich ja nicht um mögliche Wohnbebauung handelt. Das könnte ehr Einfluss auf die Frage haben, ob jemand bereit ist, dir angrenzende Flächen als Weideland zu verpachten, bzw. sogar zu verkaufen. Die Wiese (12×100) ist ein wenig beengt für 2-3 Pferde. Da würde ich zusehen, noch Land anzupachten oder gar zu kaufen (wenn sich eh gerade keiner dafür interessiert evtl sogar günstig zu haben).
      Wie Du rausfinden kannst, ob evtl. was geplant ist? Im “Dorf” würde ich sagen: Mal ein Bierchen mit dem Bürgermeister trinken gehen” 😉

      Reply
  • 17. Juni 2012 at 23:33
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    Hallo Arne,

    danke für die Antwort. Morgen treffen wir uns mit dem Planer vor Ort. Skizzen sind gemacht. Die Wiese sehe ich eigentlich auch nur als erweiterten Winterauslauf. Mir ist klar, dass ich unbedingt noch zusätzliche Flächen benötige. Bin nur am überlegen, welchen Schritt ich zuerst mache in der Phase, in der ich auf die Beantwortung der Bauvoranfrage warte. Soll ich da schon tätig werden in Punkto weitere Weideflächen?
    Und wenn ja, wie gehe ich am geschicktesten vor (bin kein Taktiker grins, gehöre eher in die kreative Ecke)?? Die Besitzer raussuchen und anschreiben oder anrufen? Ich finde immer beim Anrufen könnten die Leute sich überfahren fühlen?

    Mit dem Bierchen, tja…kann man ´sicher machen…. wenn man denn im Ort wohnt grins.

    Aber der Planer hat sehr viel mit den Ämtern hier vor Ort zu tun, mal sehn, was der mir morgen sagen kann.

    Liebe grüsse
    Michaela

    Reply
  • 29. August 2012 at 09:34
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    Hallo in die Runde!

    Hätte auch mal ein Frage; wir haben ein Baugrundstück am Ortsand (1000m2) auf dem wir auch demnächst anfangen zu bauen – direkt an dieses Baugrundstück Schließ ein 12000m2 großes Brachland an (aussenbereich – kein naturschutz) welches wir schon begradigt haben um einen Wiese entstehen zu lassen – logischerweise haben wir auch Nachbarn – wir haben mehrere “kontainer” zu einer Art Stall umgebaut (d.h. Es standen nur die aluexkpfosten, habe. Jetzt vorne und hinten einen Tür und sind 6x3x3) – da wir 6 Pferde haben würden wir diese gerne direkt am Haus halten – Logischerweise so wie es sich gehört mit den Containern (ohne Fundament etc) als eine Art Stallung – wie haben bereits nebenerwerbslandwirtschaft angemeldet (Pferde, Heu und strohhandel) meinst du wir dürfen “verstellbare Container” als pferdeunzerstand nutzen oder hat das garnichts mit Fundamenten etc zu tun – ps: die Container sind mehr als 25m von allem weg – das grundstück hat einen eigene Zufahrt – Mist wurde direkt auf nem Anhänger zum Bauern abgefahren – und unser Wohnhaus steht auf der gleichen parzelle nur das eben das Wohnhaus im Baugebiet liegt und die Wiese im außenbereich – (bebauungsplangrenze genau dazwischen)… Hm?! 🙂

    Reply
  • 30. August 2012 at 14:17
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    Hallo Arne,

    ich finde es wirklich klasse hier. Wir sitzen doch irgendwie alle im selben Boot und man kämpft nicht allein 😀 ich habe nun auch eine wichtige Frage.
    Erstmal zu den Eckdaten.
    Wir haben in Sachsen Land im Landschaftsschutzgebiet (Außenbereich) gepachtet und betreiben Hobbypferdehaltung. Die Vorpächterin musste ihren kleinen Unterstand für die Pferde wegen fehlender Baugenehmigung nach 10 Jahren unentdeckt bleiben abreißen. Wir haben eine Duldung für eine extra angeschaffte mobile Weidehhütte für 1 Jahr vom Kreisbauamt erhalten. Der Bürgermeister unterstützt uns und die ganze Ortschaft ist auf unserer Seite. Nachbarn bieten Unterschriftensammlungen an etc… Heu erhalten wir vom Bauern aus dem Dorf und der Verpächter holt den Misthaufen regelmäßig ab und nutzt diesen für seine Felder. Keiner hat Nachteile. Wir betreiben ordentliche Weidepflege etc. Der Bürgermeister fand bei einem Gespräch mit der Landschaftsschutzbehörde heraus, dass gegen Pferdehaltung und mobile Weidehütte keine Einwände von deren Seite besteht. Doch das Bauamt möchte die mobile Weidehütte nicht länger dulden als das eine Jahr. Woran sie sich im Endeffekt aufhängen, ist die Vorbildsfunktion. Nun meine Frage: Wie schaffen wir es, das Bauamt umzustimmen? Wir sind zu allem bereit, weil das hier wirklich das absolute Pferdeparadies für uns ist. Kann man in Richtung Verein denken? Kinderreiten, Behindertenreiten…aber was gehört alles dazu? Das wäre doch von öffentlicher Interesse oder? Wir müssen uns eine Strategie überlegen, wie wir es schaffen, dass die uns hier akzeptieren. Wir sind sehr verzweifelt und haben auch nur noch bis Mai Zeit…

    Über eine Antwort wäre ich sehr glücklich
    Freundliche Grüße
    Maria

    Reply
  • 7. Oktober 2012 at 13:20
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    Hallo,
    ich habe da eine Frage die mir sehr unter den Nägeln brennt.Wir haben vorletztes Jahr einen alten Bauernhof auf einem 2500m2 großen Grundstück mit Scheune und Nebengebäuden gekauft. Wir haben vor dem Kauf alle Nachbarn gefragt ob es ihnen was ausmacht wenn wir einen 20x 20 m großen paddock machen-also einfach tiefbauflies und sand drauf, e-zaun drum fertig.alle haben gesagt ja,ja kein problem wir wohnen hier ja auf dem land. also haben wir an dem einem Nebengebäude die seitliche wand geöffnet und einen Laufstall gemacht.vom laufstall zum paddok sind 7m betoniert worden.ne richtige genehmigung haben wir uns nicht geholt.der stall ist von allen wohnhäusern mindst. 20m weg. der paddok hat von dem einen wohnhaus nur ca 5m abstand und ca 5m vom gartenhaus, der was wir nicht wußten “urlaubsresidenz” unseres anderen nachbarn. Jetzt fällt den Nachbarn auf eimal auf das Pferde nach Pferd riechen und im Sommer etwas doller.die hatten wohl gedacht das die pferde im sommer draußen auf weiden stehen und nicht auf dem paddock und unserer eigenen gartenwiese.ich miste und kalke wie blöde-stinkt aber angeblich immer noch.unsere miste war schon da und ist betoniert und wird zweimal im jahr abgeholt und sonst gesetzt.zwei häuser weiter hält jemand fünf große pferde in boxen und kleinen sandpaddoks-die sind aber im sommer draußen auf den wiesen.
    wir haben nur zwei shettys und einen hafi.3 häuser weiter werden schweine gehalten und 10-12 häuser weiter ist ein mittelgroßer kuhstall-milchbetrieb.könnenmir die nachbarn jetzt richtig stress machen oder kan ich irgendwas noch nachträglich genehmigen lassen? lg karo

    Reply
    • 9. Oktober 2012 at 10:44
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      Hallo Karo,

      gut ist erstmal, dass Ihr Bestand in einer ländlichen Umgebung gekauft habt. Stress können Nachbarn immer machen. Die Frage ist nur: weswegen, wie und mit welchem Erfolg? Ob man für das Paddock (oder die 7m Beton) eine Genehmigung braucht in der Konstellation, bezweifele ich. Wenn die Mistplatte korrekt ausgeführt ist und auch schon früher in Betrieb war, sehe ich da auch kein Problem.
      Ein Punkt könnte evtl. Staub vom Paddock oder dem Reitplatz sein. Aber darauf müssen die erstmal selber kommen.
      Ich würde erstmal abwarten was passiert, ob und bei wem sie sich beschweren. Dann wird vermutlich jemand vom Ordnungsamt rauskommen und sich die Sache erstmal ansehen. Dann kann man weitersehen. Also erstmal ganz entspannt bleiben, den Hof sauber halten, Mist regelmäßig abfahren und auf die Dinge warten, die da kommen.

      Berichte auf jeden Fall mal, wenn sich etwas regt.

      Gruß: Arne

      Reply
  • 9. Oktober 2012 at 14:57
    Permalink

    Hallo,

    ein Landwirt bei uns im Dorf möchte mir im nächsten Frühjahr zwei Wiesen zu je 1 ha für mein Pferd überlassen. Es sollen erstmal zwei Pferde ganzjährig dort stehen und höchstens vier. Nun überlege ich schon die ganze Zeit bezüglich eines Unterstandes. Ich habe mich eigentlich für ein Weidezelt entschieden. Das kann ich schnell wieder abbauen, aber es bietet auch wenig komfort. Ein Weidewagen ist mir zu teuer und wie das Zelt ja auch nicht wirklich erlaubt. Gut ist, dass die Wiesen ringsum mit hohen Bäumen gesäumt ist, der Stall sollte daher kein Landschaftsbild stören. Leider können die vom Katasteramt fliegen! 😉 Der Landwirt ist der Meinung er dürfte ohne weiteres einen Unterstand bauen. Das halte ich jedoch für falsch. Die Wiesen liegen im Außenbereich ca. 200 m vom Hof entfernt. Auch die 70 qm nach der NBauO zur vorübergehenden Unterbringung von Tieren, denn es soll ja nicht vorübergehend sein. Nun steh ich da mit meinem Talent. Was würdest Du machen?

    Viele Grüße und ein Lob für die tolle Website!
    Nina

    Reply
    • 12. Oktober 2012 at 11:53
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      Ich würde mich erstmal fragen, ob ich das wirklich will. 😉 Wie sieht es mit Wasser und Strom, Park- und Lagermöglichkeiten aus? Es sollte ja mind. einmal töglich jemand nach dem Rechten sehen, Futter bringen usw. Das ist im Sommer udn Frühjahr nett, im Rest des Jahres ungemütlich. Wenn man dann nur ein “Zelt” hat, verflucht man das schnell. Wenn der Unterstand nicht winterfest aussieht, hat man auch schnell die Tierschützer am Hals. Für einen ganzjährigen Offenstall braucht man schon eine solide “Unterkunft” mit Strom- und Wasseranschluss. Günstig ist das ganze auch nicht. Wenn der Weidewagen schon zu teuer ist, scheint wenig “Luft” zu sein. Ich würde mir das vorhaben nochmals genau überlegen.

      Reply
  • 12. Oktober 2012 at 11:40
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    Hallo

    Leider hab ich auf mein Problem auch noch keine passende Antwort gefunden und muss somit auch mal fragen 🙂
    Es geht um folgendes. Ich wohne in einen Außenbereich in Oberbayern. Hinter meinen Haus sind noch ca. 5000 m2 die derzeit mit Mais noch bebebaut sind. Der Landwirt, der es derzeit gepachtet hat, würde es mir ab nächstes Jahr überlassen.
    Selber würde ich dort gerne einen Offenstall für mein Pferd und ein Pony errichten.
    War inzwischen auch schon auf den Landratsamt und hab ich mich erkundigt. Mir wurde leider nicht mehr gesagt außer ich müsste einen Bauvorantrag stellen und dann sehen wir mal weiter.
    Hab mit einen gut bekannten Bauern (Milchbetrieb) geredet und der hat mir angeboten den Grund auf seinen Namen zu pachten und einen Offenstall zu errichten. Die Kosten gingen natürlich auf mich über. Daraufhin könnte ich sozusagen meine Pferde bei “seinen” Offenstall unterstellen. Er meinte, solang er nichts betoniert darf er bis zu 100 m2 etwas bauen. Zudem darf er auch den Mist ohne Mistplatte lagern.
    Wäre dies den rein rechtlich möglich und könnte ich somit den Bauantrag und sonstiges umgehen?
    Danke schon mal im Voraus.

    Reply
    • 12. Oktober 2012 at 11:56
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      Landwirte haben hier durchaus mehr Möglichkeiten als Privatpersonen. Daher könnte diese Konstellation durchaus sinnvoll sein, wenn der eigene Bauanatrag nicht durchgeht. Ich würde erstmal eine Bauvoranfrage stellen. Die ist weitaus günstiger und meist schneller bearbeitet.
      Das mit dem Mist ohne Mistplatte würde ich allerdings anzweifeln. Da gibt es dann sicher auch Auflagen, wie der zu lagern ist.

      Reply
  • 17. Oktober 2012 at 12:25
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    Hallo,
    ich benötige dringend Hilfe.
    Ohne Vorwarnung hat meine langjährige Nachbarin das Landratsamt wegen meiner Pferdehaltung eingeschalten.
    “Die Immissionen sind für die benachbarten Bewohner eindeutig nicht zumutbar” steht in den Brief vom Bauamt. Ich werde gebeten meine Pferde bis spätestens 31.10.2012 nicht mehr in dem Gebäude unterzustellen.
    Ich habe für meine Pferde ein kleines Paddock eingerichtet, da meine Stute noch nie in einer geschlossenen Box gestanden ist und Panik bekommt, wenn die Tore verschlossen sind. Nun verlangt man in diesem Schreiben von mir die Pferde nicht mehr auf die Freifläche zu lassen. Aber das ist doch Tierquälerei. Das kann man doch nicht von mir verlangen. Ich liebe meine beiden Pferde über alles und will immer nur das Beste für die beiden.
    Leider habe ich meine Tierhaltung nur bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt gemeldet. Mir war nicht bewussst, dass ich eine Baugenehmigung benötige. Das Gebäude ist nämlich als Scheune und nicht als Stall eingetragen. Ich möchte jedoch einen Bauantrag bzw. eine Umnutzung beantragen. Jedoch steht in dem Brief des Bauamts, dass sie eine solche Nutzung nicht als genehmigungsfähig halten.
    Aber wie soll das nun denn weitergehen? Ich kann doch meine Pferde nicht innerhalb von wenigen Tagen woanders unterbringen. Und ich möchte die Tiere unbedingt hier halten, dass ich immer da bin und mitbekomme was im Stall passiert.

    Alle anderen Nachbarn stören meine Tiere nicht, nur eine Person. Und ich verstehe diese Frau nicht. Ihre Tochter war anfangs mit mir ausreiten, doch jetzt darf sie nicht mal mehr mit mir reden.

    Ich weiß im Moment nicht mehr weiter… :’-(

    Reply
    • 17. Oktober 2012 at 13:43
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      Hallo Franzi,

      sicherlich eine blöde Situation, aber hier bitte einmal alle Emotionen raus lassen und die Situation nüchtern betrachten:

      • Es ist irrelevant ob sich nur einer gestört fühlt und andere es dulden.
      • Wenn ein Gebäude anders als genehmigt genutzt wird muss man damit rechnen, dass man kurzfristig umdisponieren muss
      • Es ist keine Tierqäulerei, die Pferde vom Paddock zu verbannen. Schließlich könntest Du die Pferde anderswo unterstellen. Die Boxenhaltung ist eine allgemein annerkannte artgerechte Haltungsform, die nicht als Tierquälerei gilt. Wenn die Pferde in der Scheune nicht artgerecht gehalten werden können, ist das ein Problem Deiner Scheune.
      • Dass Deine Stute nicht in einer Box stehen kann ist Dein Problem, es kann nicht das Problem Deiner Nachbarin sein
      • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Es kann auch nicht das Problem Deiner Nachbarin sein, dass Du Dich nicht richtig informiert hast

      Alles nicht in Deinem Sinne, aber bewusst so formuliert um die wach zu rütteln. Du hast definitiv ein Problem. Erster Rat: Ab zum Anwalt, Schreiben prüfen lassen und Dir vom Anwalt Deine Sitiation nüchtern und emotionslos erklären lassen. Er kann weitere Schritt vorschlagen. Z.B. prüfen lassen, auf welcher Grundlage das Bauamt die Immissionsbelastung bewertet usw. => Da muss man Geld, Zeit und Nerven investieren.

      Frage: Wie sieht die räumliche Situation aus? Abtand zur Nachbarin? Was ist das für ein Gebäude das Du bewohnst? Steht das Gebäude mitten in einem Wohngebiet? Wo wird der Mist gelagert? Seit wann stehen die Pferde in der Scheune?

      Reply
  • 18. Oktober 2012 at 11:36
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    Ja ich hab defititv ein Problem.
    Wir suchen auch schon eine Lösung.
    Die Pferde stehen leider sehr nahe am benachbarten Grundstück und im Sommer kann ich es nachvollziehn, dass meine Nachbarin sich von dem Geruch gestört fühlt. Ich sprühe zwar ein Mittel, das den Geruch mindert aber ein kleiner Duft hinterbleibt nunmal leider trotzdem.
    Wir wollen nun eine Nutzung als Stall beantragen und sind bereit die Pferde weiter von den Nachbarn zu entfernen. Nur geht das nicht in 2 Wochen. Sehen Sie da eine Möglichkeit, dass uns das Amt noch eine längere Frist gibt? Denn in so kurzer Zeit finde ich keinen anderen Unterschlupf.
    Das Gebäude steht am Rande des Dorfes also nicht inmitten einer Wohnsiedlung. Wir haben ein großes Wohnhaus mit großem Hof, Scheune und einem Garten. Meine Nachbarin hat leider um Ihr Haus kein Grundstück, so dass ihr Haus direkt an unserem Hof steht und sie die Pferde doch relativ nah bei sich hat.
    Mist wird bei uns nicht gelagert. Wir fahren diesen jeden zweiten, maximal dritten Tag den Mist zu einer Biogasanlage außerhalb des Dorfes. Eine Miste gibt es auf unserem Hof zwar, da es hier früher ein Bauernhof war, jedoch haben wir dort schon über 20 Jahre keinen Mist mehr sondern nur Erde und Bioabfall, wie Apfelschalen. (Ist nun also mehr ein Kompost geworden)
    Die Pferde stehen seit Juni hier und es war eigentlich geplant, dass sie ab nächstes Jahr nur noch im Winter hier stehen. Wir wollten eine große Weide für den Sommer beschaffen. Haben bis jetzt nur noch nichts geeignetes gefunden, suchen aber weiter.
    Ich bin definitiv bereit dazu Geld, Zeit und Nerven zu investieren. Bin zwar keine Großverdienerin aber meine Pferde sind mir nunmal das Wichtigste.
    Heute Mittag erkundige ich mich mal auf dem Rathaus wegen dem Bauantrag/der Nutzungsänderung.

    MfG Franzii

    Reply
    • 18. Oktober 2012 at 13:58
      Permalink

      Hallo,

      ich würde auch erstmal das Gespräch mit dem Verfasser des Schreibens suchen und versuchen auszuloten, wo er genau die Probleme sieht, was für Möglichkeiten es seiner Ansicht nach gibt. Insbesondere soll er mal sagen, was sich denn konkret geändert hat für Euch, da es ja schließlich ein ehemaliger Bauernhof mit Mistplatte ist. Wenn es da früher “rechtmäig” Tierhaltung gab, muss ja irgendein Umstand eingetreten sein, durch den das jetzt nicht mehr erlaubt ist. Auf jeden Fall erstmal reden. Wenn der Mann (die Frau) “dicht macht”, freundlich bleiben und einen Anwalt aufsuchen.
      Bei der Behörde muss man foilgendes “Spiel spielen”. Die haben ein Schreiben aufgesetzt, dass sie ein paar Tage später nicht als “Blödsinn” einstufen können, nur weil sie freundlich fragen. Damit würden sie ja zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. Also “Brücken bauen”: “Klar so geht das nich, aber wenn wir das so machen… ” oder eben neue HIntergründe aufzeichen “Ist berücksichtigt worden, dass bis 1980 an gleicher Stelle Schweine gehalten wurden?”

      Bitte auf jeden Fall von weiteren Schritten/ Ereignissen berichten, denn davon können hier viele Leser profitieren.

      Was den Zeitrahmen angeht: Hier einen realistischen Vorschlag machen (z.B. 6 Wochen). Fairerweise muss man ja sagen: brennt das Haus ab und Du kannst dich mit den Pferden retten, würdest Du ja auch nicht im Garten campen, sondern eine Lösung in einem Reitstall in der Nähe finden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man bei uns in der Region auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden einen Platz für 2-3 Pferde finden kann… auch wenn es erstmal übergangsweise ist und ggf. nicht die Traumbedingungen herrschen.

      Reply
  • 4. November 2012 at 19:22
    Permalink

    hallo,
    wir wollen auch einen Offenstall/fahrbare Weidehütte/ Weidenzelt
    aber das Bauamt sagt zu allem NEIN!!! die Weidefläsche ist in NRW der Gemeinde 52441 Linnich jedoch außer Orts… jetzt nun meine frage darf man wirklich nicht mal ein Weidezelt aufstellen um mit diesem von Weide zu Weide ziehen???
    zudem könnten wir kostenfrei eine weitere Weide haben jedoch ist diese auch außer Orts und nur teilweise Eingezäunt da meinte selbst das Bauamt man dürfte nicht mal den Zaun erneuern …. da steht auch eine alte hütte drauf welche jedoch komplett neu gemacht werden müsste. welches man wohl auch nicht darf ??
    jetzt meinten viele macht einfach aber wir wollen ja auch nicht nachher abreissen müssen und evt strafe zahlen
    hir in der nähe stehen überall h+ütten- ob diese jedoch genemigt wurden wissen wir nicht- und wen anschwärzen möchten wir auch nicht!! ist halt schon zum verzweifeln….

    Reply
    • 6. November 2012 at 19:12
      Permalink

      Hallo Anika,

      das klingt auf jeden Fall komisch. Warum sollte man nicht mal den Zaun erneuern dürfen? Dazu müsste ja fast eine öffentliceh Straße über die Weide führen oder ein alter Indianerfriedhof drunter liegen 😉 Womit begründet das Bauamt das denn? Zuerst solltest Du mal einen Blick in den Flächennutzungsplan werfen und prüfen, in welchem Bereich die Weide liegt. Danach eine genau Begründung vom Bauamt fordern, warum kein Zaun erlaubt ist und warum fliegende Bauten (transportable Weidehütte) nicht erlaubt sein sollen. Dann kann man weitersehen.
      Wenn Sich das Bauamt jetzt schon quer stellt würde ich auch nicht “erstmal machen”, sondern vorher erstmal ein paar Randbedingunegn klären (s.o.). Schön wäre es, wenn Du hier mehr zur Begründung des Bauamtes schreiben könntest. Das mit dem Zaun halte ich schon für mehr als wunderlich. Demnach wäre die Wiedefläche ja gar nicht als Weidefläche nutzbar. Da scheint eine zentrale Information zu fehlen.

      Reply
      • 6. November 2012 at 20:55
        Permalink

        Hallo,
        erst mal besten Dank für die Antwort!
        Bei welchem Amt kann ich denn den Flächennutzungsplan einsehen??? Muss man diese Einsicht bezahlen oder gar einen Antrag stellen??
        Auf der Weide die wir kostenfrei haben könnten stehen alte Obstbäume drauf und sie ist sehr verwachsen und Jahrelang liegen gelassen worden die Besitzerin wäre froh wenn wir sie nehmen würden…. (als winterweide zum laufen und zwischendurch mal damit das Gras nicht zu hoch wird.
        Größe ca 3500qm wobei fast 1/2 zugewachsen mit Holunder!!!)
        vor Jahren standen auch mal Schafe drauf deswegen auch der alte Stall/ Offenstall (nicht zu reparieren da komplett zusammengefallen!)—
        der nicht “erneuerbare” Zaun der leider in büsche eingewachsen ist(wobei die büsche von der Stadt sind, das heißt die stadt hat auch nie was dran getan obwohl es an einer Bundesstrasse liegt!!!) wir würden das Grundstück “verkleinern” um nicht den Baum/ Buschbestand zuverkleinern da er ja auch Wind/Erdrutschschutz ist und vorallem uns nicht mit der Stadt anlegen wollen!!!
        bis jetzt war zu allem nur die Antwort wir wären keine Landwirte…. und somit hätten wir keine Rechte außerhalb der Ortschaft!!!
        undzudem wurde uns gesagt das Pferde in Offenstallhaltung mehr vernachlässigt werden als Pferde in einer Box im Reitstall

        wobei die eine Weiden einmal über die strasse ist die andere keine 500m von unserem Haus entfernt liegt.
        Kurz gesagt unser Haus -Bundesstrasse -Weiden
        Leider ist unser Garten auch nicht groß genug um hir selber etwas zubauen…
        Wir finden das alles auch sehr seltsam !
        ich danke schon mal
        mit lieben Grüßen Anika

        Reply
        • 9. November 2012 at 19:08
          Permalink

          HALLO
          heute hatte ich den Termin um in den Flächennutzungsplan reinzuschauen:
          Es sind beides Landwirtschaftlicheflächen
          Zone 1 (es sollen wohl keine Eingriffe ins Landschaftsbild geben)
          Die Frau war auch sehr nett war über eine Stunde drinne
          Hat auch extra noch mal beim Bauamt nachgefragt obs evt doch “sonder Regulungen” für Privatpersonen gibt wie wenn z.B. eine alte Hütte “renoviert” wird

          Aber laut Bauamt würden sie ja nicht alles kontrolieren… naja aber…. die Erlaubnis haben wir dadurch auch nicht!!
          Werde noch mal die Eigentünmer “befragen”…
          oder ist es hilfreich das es eine Landwirtschaftilche fläche ist wegen der Einzäunung??
          danke anika

          Reply
  • 14. November 2012 at 10:14
    Permalink

    Hallo,

    wir möchten eine Koppel pachten und dort einen einfachen Unterstand für max 3-4
    Pferde bauen. Laut Besitzer standen dort vor Jahren schon Pferde und Kühe.
    Muss man für einen einfachen Unterstand auch eine Baugenemigung haben oder reicht die Zusage des Besitzers? Auf dem Grundstück steht bereit eine kleine Blockhütte.

    Vielen Dank und Grüße
    Anke

    Reply
    • 14. November 2012 at 15:59
      Permalink

      Hallo Anke,

      das lässt sich so einfach nicht beantworten. Solange der Besitzer nicht Leiter des örtlichen Bauamtes ist, würde ich mich nicht darauf verlassen. Frage ist immer: WER baut und WIE wird gebaut? Sicherheitshalber beim BAuamt nachfragen was möglich ist.

      Reply
  • 18. November 2012 at 20:56
    Permalink

    Hallo und danke für Deine tolle Seite!
    Vielleicht kannst Du auch bei meiner Frage behilflich sein:
    Wir haben ein 2200qm großes Grundstück als Bauland gekauft. Dies befindet sich in Dorfrandlage, Mischgebiet, ohne Bebauungsplan. Dort möchten wir nun unser Haus bauen, sowie einen Offenstall mit Paddock (Fläche dafür ca. 20m x 20m für zwei Paints) im hinteren Grundstücksteil. Zur Linken befindet sich eine landwirtsch. genutzte Wiese, zur rechten der zukünftige Nachbar mit Einfamilienhaus, zum Grundstücksende grenzt ein Mehrfamilienhaus an.
    Nun würde ich gern wissen, was im Bauantrag stehen muss – außer unserem Einfamilienhaus. Ich denke die Größe des eigentlichen Stalles und die Nutzung als Offenstall? Dies erst als Doppelcarport anzugeben wäre sicher nicht so glücklich wenn es dann später als Stall dient…?

    Danke schon einmal,
    Gruß, Nadine

    Reply
    • 18. November 2012 at 21:10
      Permalink

      Hallo Nadine,

      gerade wegen der vielen Nachbarn würde ich mir das per Bauantrag absichern lassen, sonst ist kostspieliger Ärger vorprogrammiert. Den Bauantrag des Stalls aber unbedingt vom Bauantrag des Hauses trennen, sonst behindert der Stall den Hausbau, da die Genehmigung sicher länger dauert als die des Hauses.

      2.200qm finde ich allerdings recht knapp. Rechnet man mal 1000qm für Haus, GArten, Carports und Stall, dann bleiben 1.200qm Wiese. Nicht gerade viel, insbesondere wenn rechts, hinten und vorne Wohnbebauung steht. Schon eine Idee wie MIst gelagert und entsorgt werden soll?

      Wäre es evtl möglich, die angrenzende Wiese (oder Teile davon) anzupachten oder sogar zu kaufen? Könnte die Genehmigung vereinfachen.

      Gruß: Arne

      Reply
  • 19. November 2012 at 08:37
    Permalink

    Guten Morgen Arne,

    Vielen Dank für Deine blitzschnelle Antwort – ich bin begeistert!
    Unseren Nachbarn mit der Wiese werde ich fragen, ob ich diese pachten kann, da er nur ab und zu seine Weihnachtsgänse darauf weiden lässt, und das nur partiell, da unser Grundstück natürlich als Weidenutzung zu klein ist. Umliegend habe ich die Möglichkeit, zwei bereits von mir genutzte Weiden mit ca. 8000qm “offiziell” zu pachten.
    Auf dem eigenen Grundstück ist also der reine Offenstall mit bewegungsanregendem Auslauf (Futter- , Wasser- und Ruheplatz getrennt angelegt) geplant. Hier ist die Fläche gesamt mit 20-30m x 20m vorgesehen. Zum Mist: ich möchte außer einer “Pullerecke” mit Stroh nur Sand/Paddockmatten verwenden, den anfallenden Mist/Äpfel auf einem Hänger überdacht auf gepflasterter Fläche sammeln und beim Bauern im Dorf entsorgen; so mach ich das jetzt auch schon.
    Der Hinweis, die Anträge separat zu stellen ist schon toll, daran habe ich noch gar nicht gedacht.

    Viele Grüße,
    Nadine

    Reply
  • 22. Dezember 2012 at 21:51
    Permalink

    Hallo Arne,
    .
    wir möchten gern zwei Ponys (Shetland, Stm ca 110 cm) auf unserem Grundstück halten. Der Stall soll als Offenstall in einen bestehenden Schuppen integriert werden – quasi eine “Nutzungsänderung”. Daran angeschlossen ein kleiner überdachter Außenplatz und ein etwas größerer Paddock, der auch als Reitplatz genutzt werden soll. Alles auf Shettygröße angepaßt. Vom Paddock aus wird eine kleine Weide erreichbar sein – auch auf unserem Grundstück. Paddock und Weide liegen zum Feld/Wald hin – abgewandt von den Nachbarn. Zwischen dem Stall und dem Nachbarn lägen ca 30m.
    Den Mist würde ich trocken auf einem Anhänger lagern und regelmäßig bei Bekannten (Bauern) entsorgen. Wasser-/Stromanschluß, Heulagerung … alles kein Problem.

    Nur …. wie sieht das mit der “Genehmigung” aus?

    Muß ich die Nutzungsänderung für den Schuppen/Stall genehmigen lassen?
    Anmeldung beim Veterinäramt (Unterlagen liegen vor) und bei der Tierseuchenkasse ist klar. Sorgen macht mir eher die “Genehmigung” durch die Stadt – wo genau müßte ich die beantragen? Am Stall sind keine größeren Umbauten erforderlich – die Tür müßte ausgebessert werden – nix, was die “umbaute Fläche” groß verändern würde.

    Menno – ich habe einfach Angst, daß ein pferdeunverständiger (Stadt-)Beamter per se “Nein” sagt ….

    Viele Grüße
    Bianca

    Reply
    • 31. Dezember 2012 at 13:28
      Permalink

      Hallo Bianca,

      die Grundvoraussetzungen klingen eigentlich ganz gut. Ansprechpartner dürfte hier das zuständige Bauamt sein. Hier einfach mal persönlich vorbei schauen und ganz unverbindlich und allgemein fragen, was überhaupt möglich ist und was zu beachten wäre, wenn man so etwas vorhat. Ich würde da anfangs noch nicht mit konkreten Plänen kommen oder gleich die Hosen runterlassen, wie weit Du schon mit Deiner “Planung” bist. Wenn gleich ein “Nein, unmöglich kommt” ruhig nach den konkreten Hindernissen bzw. Grundlagen fragen. Das “haben wie noch nie so gemacht”-Gesetzt ist übrigens keine rechtsgültige Grundlage 😉

      Also einfach mal im neuen Jahr im Bauamt vorbeischauen, freundlich fragen und erstmal das Amt vorlegen lassen.

      Reply
      • 31. Dezember 2012 at 19:36
        Permalink

        Hallo Arne,
        .
        >>(Zitat) Das “haben wie noch nie so gemacht”-Gesetzt ist übrigens keine rechtsgültige Grundlage (Zitat Ende)<<
        Das ist doch schon mal ermutigend ;0)
        Vielen Dank für die Tipps und Infos!
        .
        Viele Grüße
        und ein Fröhliches neues Jahr
        wünscht
        Bianca

        Reply
  • 21. Januar 2013 at 21:38
    Permalink

    Hallo,

    im Moment haben wir 1,5 ha Land gepachtet mit Stall drauf. Das ganze ist direkt am Wohnhaus von den Eigentümern. Der Stall, Marke Eigenbau aus Holz und ziemlich zusammengeschustert(jeder hat mal was neu gemacht) ist schon ewig alt, die Eltern der Eigentümerin hatten damlas schon Pferde da drin (sie ist inzwischen schon über 60).
    Nun wollen wir das ganze schön haben, somit muss man natürlich ein bißchen Geld in die Hand nehmen, und den Pachtvertrag für 20Jahre festmachen.
    Darf man den vorhanden Stall “platt machen” und dann einen neuen gemauerten hinsetzen?
    Nachbarn würden nichts sagen. Denn im Moment ist alles sehr windschief und sehr Mäusefreundlich 🙁
    muss man den alten Grundriss ein halten oder darf man den ein bißchen ändern?
    Wir wohnen im südlichen Münsterland, NRW.
    Über Antwort würde ich mich freuen!!!

    VlG
    Anke

    Reply
    • 23. Januar 2013 at 09:34
      Permalink

      Ist der Nachbar Leiter des örtlichen Bauamts? Wenn nicht, kannst Du mit seiner Zustimmung wenig anfangen. 1. Frage: Gibt es eine Genehmigung für den bestehenden Stall, oder ist der damals schwarz gebaut worden? 2. Frage: Wäre der Stall an dieser Stelle heutzutage genehmigungsfähig? Wo liegt der Standort? Außenbereich? Da sieht es in NRW mit Genehmigungen generell übel aus. Wenn Geld in die Hand genommen und für 20 Jahre geplant wird, würde ich das nicht ohne Genehmigung machen.
      Abreißen und neue Mauern setzen erregt Aufmerksamkeit… evtl. auch nur bei Leuten aus Umgebung, die das sehen und mal beim Bauamt fragen, “ob sie das nicht auch dürfen”… Also: Ab zum Bauamt und nachfragen… oder vorher mal die Webseite des Kreises aufsuchen und einen Blick in den Flächennutzungsplan werfen…

      Reply
  • 25. Januar 2013 at 12:37
    Permalink

    Hallo,
    meine Frage, ich bekomme 5 fertigboxen,die man verschieden hinstellen Kann, brauche ich da eine Genehmigung? mfg M, Sertic

    Reply
    • 25. Januar 2013 at 13:00
      Permalink

      naja, zum Hinstellen der Box vermutlich nur bedingt. Zum Reinstellen der Pferde schon ;-). Kann man so nicht sagen. Da vor Ort beim Bauamt nachfragen.

      Reply
  • 13. Februar 2013 at 10:39
    Permalink

    Hallo,
    ich habe eine Frage, wir haben in NRW, kreis Wesel eine Immobilie im Außenbereich gekauft. angrenzend möchten wir 1,5 ha Ackerland anpachten (der pächter ist sich bewusst das es weideland werden soll und dessen Folgen). wir möchten dort offenstall für max 4 Pferde errichten. heu stroh futter etc soll auf unserem Privatgrndstück gelagert werden. eine mistplatte ist auf unserem Grundstück auch vorhanden. wir haben auch ein Gebäude, welches als ersatzgebäude für einen Stall erbaut wurde (dieses möchten wir aber nicht als Stall nutzen). wir würden gerne einen kleine Teil als sandplatz mit offenstall benutzen, aus dem rest weideland machen. was muss genehmigt werden. wir hatten mal beim bauamt angefragt, was mit einem geschlossenen carport ist, der zuständige meinte: Genehmigung ist immer sehr schwierig, einfach an der seite des carports reifen schrauben , dann ist es mobil und nicht genehmigungspflichtig….unsere Fragen nun: was zählt es noch als mobil und was ist mit dem sandplatz und der weide, kann man das einfach auf ackerland?
    vielen Dank

    Reply
    • 13. Februar 2013 at 19:36
      Permalink

      Außenbereich, NRW, Privatpersonen => immer schwierig. Sandplatz ist eine “bodenverändernde” Baumaßnahme, das ist eigentlich auch genehmigungspflichtig… Das mit den 4 Reifen ist eine sehr… ich sage mal “optimistische” Einschätzung. Wenn Sie vom Bauamt kommt, umso besser. Klingt so, als ob man eine fahrbare Weidehütte dulden würde. Da das Grundstück bereits gekauft ist, würde man sich ja nicht ins verderben stürzen, wenn man es einfach mal ausprobiert.
      Aus Ackerland eine Weide zu machen, dürfet kein Problem sein. Einziges Problem sehe ich bei dem Sandplatz. Da die fahrbare Weidehütte offenbar geduldet würde, wäre das eine Alternative.

      Reply
  • 25. März 2013 at 01:43
    Permalink

    Hallo zusammen,

    echt eine tolle Seite die ihr hier aufgeaut habt.

    Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen ein Stall hier bei uns in der nähe hat den Standort gewechselt die haben einen größeren gekauft. Nun steht der ehemalige Stall leer und der Eigentümer hat auch interesse zu verkaufen jetzt stellt sich mir nur die Frage ob ich da als privatmann einfach meine zwei Pferde halten darf. Es gibt ein Stallgebäude ein etwas größeres Gartenhaus einen kleinen Reitplatz und einen Unterstand mit Weide direkt bei den Stallungen plus noch weitere Koppeln. All dies it im Außenbereich und mit Baugenehmigung vom Besitzer gebaut worden also alles vollkommen legal.

    Wenn ich das nun kaufe darf ich dann meine zwei Pferde da halten als Privater Pferdebesitzer? Muß ich das anmelden oder irgendwo eine Genehmigung einholen?

    Danke schonmal im Vorraus.

    Viele Grüße
    Joe

    Reply
    • 1. April 2013 at 11:26
      Permalink

      Hallo,

      wie lief das denn vorher? War das ein gewerbsmäßiger Pensionsstall, den den Vorbesitzer als “Vollerwerbslandwirt” betrieben hat? Falls ja, würde ich ggf. nochmal bei der Gemeinde nachfragen. Falls nicht, dürfte das keine Probleme bereiten, wobei diese Auskunft natürlich ohen Gewähr ist 😉 Ohne genaue Kenntnise der Ist-Situation, des Bundeslandes etc. kann das neimand aus der Ferne rechtssicher beurteilen. Bevor man zum Notar geht und einen Vertrag unterschreibt, sicherheitshalber nochmal prüfen lassen. Grundsätzlich klingt das für mich aber problemlos.

      Reply
  • 26. März 2013 at 11:41
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    Hallo,

    ich habe da auch mal eine Frage. Hoffe mir kann jemand helfen.

    Die ganze Sache mit Weidehütte, fahrbarer Hütte oder Weidezelt habe ich schon durch. Wir bekommen auf keinen Fall für sowas eine Genehmigung.

    Wir haben auf unserer Weide (wir sind Eigentümer) im Außenbereich bereits eine Hütte mit 10m³ ( in RLP erlaubt) gebaut und würden nun gerne noch solch eine direkt neben dran Stellen ohne das diese sich berühren. Nun meine Frage: Wie viele solcher genehmigungsfreien Hütten darf ich pro Fläche/Parzelle bauen und müssen diese einen Mindestabstand haben?

    Dank und viele Grüße Sandra

    Reply
    • 1. April 2013 at 11:22
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      Hallo Sandra, ich würde sagen, das fällt in den Bereich “netter Versuch”. Sollten die Hütten in der Nähe stehen und dem selben Zweck dienen (Hütte 1 für Pferd 1, Hütte 2 für Pferd 2 und Hütte 3 für Futter) wird jedem sofort klar, dass dies nur dem Zweck dient, bestehende Verordnungen zu unterlaufen. Ich denke der Ärger ist vorprogrammiert, wenn die Behörden bei den anderen Fragen schon eindeutig “nein” gesagt haben. Bevor man da Geld in die Hand nimmt für den Bau, würde ich das von einem juristischen Fachmann prüfen lassen. Es riecht auf jeden Fall nach möglichem Ärger.

      Reply
  • 15. Mai 2013 at 12:55
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    Hallo, zuerst wirklich tolle Seite 😉

    Ich habe ein ähnliches Problem. Habe mir ein Carport-Zelt (Maße: Breite: 3,7m / Länge: 4,9m / Höhe Seite: 1,9m / Höhe Mitte: 2,5m) gekauft für unsere 2 Pferde. Das Zelt steht momentan auf einer Wiese, welche dem Reitverein angehört. Wie verhält sich das Baugenehmigungsverfahren bei Reitvereinen? Erst wollte ich bei der Gemeinde anrufen und nachfragen, aber da in der Umgebung wirklich viele Weidehütten stehen, möchte ich den Personen auch keine Probleme machen, indem ich schlafende Hunde wecke.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Liebe Grüße

    Reply
    • 15. Mai 2013 at 12:55
      Permalink

      Achso es handelt sich hierbei um Hessen, falls das hilfreich ist.

      Reply
    • 15. Mai 2013 at 18:27
      Permalink

      Hallo Desiree,

      jetzt muss man spitzfindig werden. Was heißt “angehört”? Besitzt der Verein die Wiese, hat er sie gepachtet? Wer “betreibt” die Boxen/Anlage wirtschaftlich? Der Verein (geht meist laut Satzung nicht) oder ein Landwirt? Wem gehören die Pferde die da stehen sollen? Dem Verein (also z.B. Schulpferde) oder Privatpersonen (Dir)? Was macht Dein Zelt auf dem Gelände des Reitvereins? Du siehst: gar nicht so einfach die Zusammenhänge. Da ergeben sich noch viel mehr Fragen. Grundsätzlich muss sich auch ein Verein an die Bauordnungen halten und wird nicht bevorzugt. Insbesondere wenn die Konstellation nicht zur Satzung des Vereins passt, denn da steht meist etwas von “Zweck ist die Förderung des Reitsports ” und nicht “Zweck ist der Betrieb eines Pensionsstalls”.

      Gruß: Arne

      Reply
      • 15. Mai 2013 at 19:02
        Permalink

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also der Reitverein (keine Privatperson, Entscheidungen und finanzielle Dinge werden vom gesamten Vorstand geführt) hat die Wiesen von der Stadt gepachtet, welche uns Einstellern zur Verfügung stehen, das heißt die Einsteller bezahlen auch die Pacht. Schulpferde haben wir nur 3 Stück, der Rest, unter anderem auch meine ,sind alles Privatpferde.

        Ich hatte auch mal gehört, dass Zelte als fliegende Bauten gelten und somit alle 3 Monate umgestellt werden müssen. Das trifft wohl auch nicht zu und um eine Genehmigung kommt man nich drumrum?

        Liebe Grüße

        Reply
        • 25. Mai 2013 at 16:31
          Permalink

          Hallo Desiree,

          das mit dem “Zelt alle drei Monate einen Meter nach links und dann nach drei Monaten wieder einen Meter nach rechst schieben” kannst Du vergessen. So einfach lassen sich die Behörden nicht austricksen 😉 Wenn der Verein ein eingetragender, gemeinnütziger Verein ist, sollte Euer Vorstand so ein Bau- udn Vermietvorhaben einmal mit dem Steuerberater des Vereins besprechen und prüfen, ob das mit der Vereinssatzung vereinbar ist. Da gab es bei manchen schon ein böses Erwachen, inkl. Rückzahlunsgfroderungen von Zuschüssen etc.

          Reply
  • 17. Mai 2013 at 22:43
    Permalink

    Hallo Arne,

    Heute möchte ich mal wieder Deinen Rat.
    Auf Deinen damals gegebenen super Tipp Haus- und Offenstallbauantrag zu trennen habe ich zum Glück gehört – das Haus ist nun genehmigt, über den Stall denkt die gute Frau aus der Stadt noch nach…
    Kurz nochmal die Situation: Grundstück 2200qm, Lage “Hinterdorf”, kein Bebauungsplan. Rundherum (ca 500m Umkreis) gemischte Nutzungen wie EFH, kleine Gewerke (KFZ Werkstatt, Schmiede), Turnhalle, Sportplatz mit Gaststätte, alte Gehöfte mit Scheunen…also alles mögliche. Deshalb würde ich das als Dorflage, gemischte Bebauung sehen (eine genaue Bezeichnung konnte mir noch keiner nennen).
    Den geplanten Offenstall (über eine Firma) mit ca. 400qm Paddock habe ich mit allen Details wie Mistentsorgung, Geruchsvermeidung, Abstände zu allen Seiten mind. 25m usw. beschrieben, mit Einverständniserklärungen des Bürgermeisters sowie der Nachbarn vorgelegt. Diese sowie das Vet.Amt, Naturschutz, Wasser…alle haben bereits ihr ja gegeben. Weiter habe ich die Nutzung des Grundstückes + Umkreis detailliert bis in tiefste DDR Zeiten recherchiert und schriftlich überreicht (Großviehhaltung und Weidenutzung). Nur die gute Frau Bauamt hadert noch.
    Nun warte ich erst mal den Bescheid ab, will mich aber moralisch schon mal auf ein nein und daraus resultierende Schritte vorbereiten, da ich durchaus nicht die Unmöglichkeit sehe.
    Hast Du für den worst case ein paar Tipps/ Ideen?

    Viele Grüße,
    Nadine

    Reply
    • 25. Mai 2013 at 16:26
      Permalink

      Hallo Nadine,

      etwas spät die Antwort, aber sie kommt. 😉 Von den Rahmenbedingungen her klingt es gut. Es hängt nun davon ab, welchen Grund das Bauamt für eine Ablehnung anführt. Wenn Sie schon länger drüber brütet, kann man ruhig mal nachfragen, wo sie aktuell noch Probleme sieht und ob man möglichkeiten hat, das aus dem Weg zu schaffen. Erstmal freundliche und kooperativ bleiben. Nach einer Ablehnung sehen, ob man mit dem angeführten Grund einen Hebel hat um eine neubewertung zu beantragen.

      Reply
  • 24. August 2013 at 21:17
    Permalink

    Hallo Arne,
    schön, das es im Netz Seiten wie diese gibt und toll, dass du dir die Mühe machst, alle Fragen so detailliert zu beantworten!!!
    Wir haben vor einen Vierseitenhof mit dazugehöriger Weide ( 1 ha ) zu kaufen und unsere beiden Islandpferde dort unterzustellen. Scheunen und Stallgebäude sind vorhanden, würden von uns aber umgebaut werden. Früher wurde der Hof zur Viehhaltung (aber nicht für Pferde glaube ich) genutzt. Wir dachten bislang (klang auch bei der Baubehörde und beim Umweltamt so), dass wir die Pferde einfach mit auf den Hof stellen können… Scheint ja leider gar nicht so zu sein 🙁
    Wir wollten uns auch ein Reitzelt in den Garten (ca 3000 qm) stellen, aber da sagte uns die Baubehörde schon, dass wir das auf alle Fälle genehmigen lassen müssen. Leichter wären solche Bauvorhaben, wenn man landwirtschaftlicher Betrieb im Nebenerwerb wäre… Das würden wir auch sein, denn wir beabsichtigen 5- Einstellerpferde (auch Islandponys) zu nehmen. Aber dann wiederum müssten wir die Hälfte des Futters selbst herstellen, wofür 1ha Weide wohl zu klein ist… Die Katze beisst sich hier wohl selbst in den Schwanz 🙁 Ich weiß gar nicht mehr, wo ich anfangen und fragen soll und wie wir das alles geordnet und bewerkstelligt bekommen sollen… Ist das Ganze wirklich soooo unsagbar schwer, seine Pferde mit auf seinen eigenen Hof und die eigene Weide zu stellen und sich in seinen eigenen Garten ein kleines Reitzelt zu bauen????
    Momentan sind wir jedenfalls etwas überfordert, uns durch diesen ganzen Vorschriftendschungel alleine zurecht zu finden…
    Vielen Dank schon mal für die Mühe!!!
    Maria

    Reply
    • 2. September 2013 at 10:17
      Permalink

      Hallo Maria,

      so urlaubsbedingt eine etwas spätere Antwort: Nebenserweb-Landwirt zu werden ist ziemlich schwer. Aus gutem Grund will man verhindern, dass so viel Regelungen einfach dadurch umgangen werden, dass man 2 Hühner m Garten hält und und “Nebenserwerblandwirt” ist. Es muss erkennbar sein, dass das Vorhaben auf Gewinnerziehkung ausgerichtet ist. Daher stehen die Investitionen in keinen Verhältnis zum möglichen Gewinn. Wer ein Reitzelt baut, muss schon 20-30 Pensionspferde haben um das gegenzufinanzieren. Land könnte man notfalls zupachten. Was verstehst Du unter einem “kleinen Reitzelt”? 20x20m?
      Die Pferde auf dem Hof sollten kein Problem sein denke ich, oder wurde da schon anderes signalisiert? Probleme dürfte das “kleine Zelt” machen. Hier sollte man klar trennen. Erstmal Pferde auf den Hof, dann über Reitzelt nachdenken.

      Reply
  • 23. September 2013 at 21:48
    Permalink

    Hallo!
    Habe mal eine Frage und zwar haben wir einen alten (gut in Schuss) Fahrbaren Melkstand (2 m mal 4 m) als Pony Offenstall gekauft und habe den bei uns auf dem Hof auf dem Pony Paddock zu unseren Nachbarn an den Zaun gestellt. Auf deren Seite ist auch Koppel. Gibt es da auch eine bebauungsgrenze für Fahrbare Weidehütten die man zu den Nachbarn einhalten muss oder sollte? Mir wurde erzählt das diese 3 m Regelung nur für fest im Boden verankerte Offenställe gilt? Der Offenstall steht bislang ca. 90 cm von unserer Grenze entfernt.
    Wir wohnen in Schleswig- Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg
    Vielen Dank schon mal für die mühe!!!
    LG
    Julia

    Reply
    • 26. September 2013 at 15:02
      Permalink

      Hallo Julia,

      ehrliche Antwort: Keine Ahnung. Solange der Nachbar nicht rumnölt würde ich da auch lieber nicht nachfragen. Ein fahrbarer Melkstand ist nun mal kein Offenstall und auch nicht für das dauerhafte Abstellen auf einer Grundstücksgrenze gedacht… der Grenzabstand ist im Zweifelsfall das kleinste Problem 😉

      Reply
  • 31. Oktober 2013 at 07:50
    Permalink

    Hallo,
    folgende Situation:
    Ich bin kein Landwirt, lebe in Bayern. Ich hätte die Möglichkeit, für meine 3 ponys ein ehemalig landw. genutztes Gebäude (Stall + Scheune in einem) inklusive daran anschließender 0,4ha großen Wiese in meiner nachbarschaft zu pachten (evtl. auch leibrente). Besitzer lebt im Wohnhaus, braucht wiese und Stall/Scheune nicht mehr und würd mich gern gegen geld reinlassen. Grundstück ist innerorts (2. reihe im Dorf), Mischgebiet.
    Mein Vorhaben:
    ich würde im Stall/Scheune einen Offenstall abtrennen und das scheunentor aus Ausgang in den Auslauf umfunkionieren. Direkt ans Scheunentor grenzt gleich die Wiese an. Hier würd ich ca. 10qm befestigen (pflaster oder gebrauchter Spaltenboden) und einen ca400qm großen sandplatz anlegen mit fester Umzäunung. Der rest wäre weide bei guter witterung. Der alte Mistplatz ist noch vorhanden. Müsste ich folgende Maßnahme ergreifen: Neue Bodenplatte, evtl. neue seitlich einfassung und eine zusätzliche Überdachung anbringen.
    Muss ich das beantragen?
    Bekannt ist mir, dass in unserem Landkreis bisher keine beantragte Hobbyhaltung genehmigt wurde. deswegen beantragen auch 90% ihre Ställe nicht.
    Welche Chance auf Genehmigung hab ich, wenn ich das Ganze beantragen muss?
    Mit freundlichen Grüßen
    Simone

    Reply
    • 31. Oktober 2013 at 12:14
      Permalink

      Tja, gute Frage… immerhin gibt es in dieser Konstellation schon mal einen Nachbarn weniger, der Ärger machen könnte. 😉 Der bestehende Hof ist schon mal ein Riesenvorteil. Die Mistplatte zu sanieren dürfte kein Problem sein. Größtes Problem sehe ich im Reitplatz (400qm Sandplatz) da das ja eine Veränderung des Bodens ist. Zu den anderen Maßnahmen: hier muss man immer überlegen, wie dramatisch sich eine “Rückbauverfügung” auswirken würde, wenn man es einfach mal Zug um Zug macht. Droht der finanzielle Ruin oder wird das “Lebenskonzept” ruiniert, wäre mir das Risiko zu hoch. Da ja nicht die Entscheidung “kaufen oder nicht kaufen” ansteht, kann man sich überlegen, ob man auf den Bestandsschutz vertraut. Die Größe der Überdachung wird für eine Genehmigung auch von Bedeutung sein. Hier am besten einen örtlichen Architekten zu Rate ziehen.

      Reply
  • 1. November 2013 at 20:15
    Permalink

    Hallo,
    wir, ein landwirtschaftlicher Betrieb in Niedersachsen, möchten einen vorhandenen, nach altem Recht genehmigten Unterstand von 70m² erweitern, da jetzt 100 m² erlaubt sind. Ich habe gehört, dass dies ohne weitere Genehmigung möglich ist. Stimmt das ?

    Reply
    • 12. November 2013 at 08:15
      Permalink

      @Kirsten Thunert: Ehrliche Antwort: Keine Ahnung 😉

      Reply
  • 12. November 2013 at 00:58
    Permalink

    Hallo,

    Und zwar ich möchte gerne eine wiese pachten und dort eine fahrbare Weidehütte aufstellen, für 2 bis 3 Pferde und dort wo die Hütte stehen soll möchte ich gerne das stück Pflastern was ja jederzeit wieder weggemacht werden kann..
    So meine frage ist, darf ich das und was würden an Baugenehmigungskosten auf mich zukommen? Komme aus RLP
    Zudem möchte ich gerne vor der Hütte eine kleinen Paddock platz herrichten….
    Brauche ich dafür auch eine Genehmigung ?
    Wie ist das mit dem Mistplatz darf ich den in er nähe der Weidehütte platzieren? klar werden dort dann auch Mistpaltten verlegt brauch ich dafür auch eine Erlaubnis also da wo ich her komme sind viele Pferdehalter ..Brauche ich eine erlaubnis um 2 bis 3 pferde privat zu halten???

    Freue mich auf eine Hilfreiche Antwort.

    Liebe grüße
    Alexandra

    Reply
    • 12. November 2013 at 08:14
      Permalink

      Hallo Alexandra:

      • Pferdehaltung muss prinzipiell nicht genehmigt werden, sind ja keine Kampfhunde
      • die Kosten für einen Baugenehmigung zu vernachlässigen (ca. 50 Euro)
      • anders sieht es da schon beim Grundstück aus. Das muss zur Pferdehaltung geeignet sein.
      • Paddock, Mistplatte, Reitplatz sind Bodenveränderungen, die auch auf einer Weide genehmigungspflichtig sind
      • Es ist eine Irrglaube, dass eine fahrbare Weidehütte genehmigungsfrei ist. Sowas ist für 2-3 Monate gedacht. Es reicht nicht, die Hütte alle 2 Monate um einen Meter zu verschieben!

      Gruß: Arne

      Reply
      • 12. November 2013 at 15:47
        Permalink

        Hallo und danke für die schnelle Antwort.
        Also die weidehütte möchte ich ja nicht umstellen .
        Würde die Genehmigung für die Bodenveränderung auch nochmal kosten? Muss man da noch mal einen extra Antrag stellen?

        lg
        Alexandra

        Reply
  • Pingback: Was umfasst die Baugenehmigung für einen Offenstall? | Offenstall

  • 6. Januar 2014 at 18:49
    Permalink

    Hallo,
    es wäre toll, wenn diese informative Seite noch aktiv genutzt würde.
    Wir haben eine ähnliche Planung wie einge andere hier.
    Wir haben einen Hof mit 25.000 qm Fläche ( reichlich Wiesen ) gekauft, auf dessen Tenne drei Pferdeboxen mit Auslaufmöglichkeit bis dato vermietet waren.
    Da wir diesen Bereich anders nutzen wollen, würden wir am liebsten in einer der beiden vorhandenen Scheunen 3-4 Boxen mit Paddocks davor und Weisezugang anlegen.

    Das Objekt steht in NRW, und zwar im Außenbereich.

    Ist unsere Planung in die Tat umsetzbar und auf welche Besonderheiten müssten wir ggf. achten?

    Reply
  • 28. Januar 2014 at 16:27
    Permalink

    Hallo,
    ein paar Freunde & ich wollen einen offenstall für 2 ponys bauen.
    Das problem ist nur das dieser offenstall nicht 25meter vom haus weg wäre…
    & das das Grundstück abschüssig ist (leicht steil).
    wäre das ein sehr großes problem so das wir das vergessen können?
    Und wie teuer wäre die billigste Variante?

    Lg luisa

    Reply
    • 28. Januar 2014 at 16:37
      Permalink

      Hallo Luisa,

      zu den Baukosten empfehle ich http://www.offenstall.org/baukosten-fr-einen-offenstall/. Der TExt ist 3 Jahre alt. schlag da noch mal 20-30% drauf… 😉

      Steil ist prinzipiell kein Problem, wenn man damit umzugehen weiß… also Mehraufwand für Drainage und Co. ist einzuplanen

      Soll der Stall auf dem gleichen Grunstück stehen wie das Haus? Dann könnte es unproblematischer sein. Problematischer ist es, wenn der Stall auf einem angrenzenden Grundstück errichtet werden soll, unabhängig ob beide dem gleichen Besitzer gehören (könnte ja unterschiedlich verkauft werden). Grundsätzlich ist erst mal zu klären, ob eine Baugenehmigung überhaupt möglich ist.

      Reply
  • 28. Januar 2014 at 16:55
    Permalink

    Ja,
    der offenstall soll in den garten von dem Grundstück. Problem ist nur, dass ich noch nicht Geschäftsfähig bin und das nicht alles alleine klären kann :/

    Aber danke für den Rat

    Reply
  • 23. Februar 2014 at 21:19
    Permalink

    Hallo,
    wir haben ein Haus gekauft mit knapp 1300qm Grundstück, welches in einem Mischgebiet steht. Eigentlich sind es 2 Grundstücke in einem.
    Wir möchten gerne einen Offenstall für unsere beiden Pferde plus/minus einem Pferdchen bauen. Am liebsten direkt neben dem Haus, da dort der Untergrund flacher wäre und man nicht so viel baggern müsste. Der Paddock soll dann nach oben gebaut werden, quasi wie ein breiterer Weg. Und auf dem oberen Grundstück soll er dann größer werden (L-Form).
    Alternativ könnte er auch oben auf Grundstück Nr. 2 gebaut werden mit Paddock Richtung Haus runter.
    Momentan sind die Grundstücke zusammen wie eine kleine Parkanlage angelegt mit einer Hecke, die fast rund herum reicht.
    Die Nachbarn schräg gegenüber haben 4 Pferde. Ihr Stall ist hinter dem Haus, ins Haus gebaut (unten)
    Andere Nachbarn haben Esel und wiederum Andere Lamas.
    Was denken Sie, wie hier unsere Chancen stehen könnten? Irgendwelche Tipps? Wir wären sehr dankbar. LG

    Reply
    • 24. Februar 2014 at 08:40
      Permalink

      Hallo Conny,

      Gibt es neben den 1300qm auch noch eine Weide? Sonst würde ich das für 3 Pferde schon etwas eng halten. Gerade bei zwei Grundstücken sehen Genehmigungsbehörden ggf. die Notwendigkeit des Grenzabstandes zum “Anchbargrundstück” auch wenn es Euch gehört. “Könnte ja unabhängig voneinander verkauft werden.”. Wenn es so viele Nachbarn mit Tierhaltung gibt, würde ich im Vorfeld mal horchen, wie die das gemacht haben. Das Dümmste was passieren kann ist, dass Du nach einer Genehmigung fragst, die wird abgelehnt und dann wird auch noch bei den Nachbarn genauer hingesehen und die Haltung ggf. untersagt.

      Reply
  • 26. Februar 2014 at 11:42
    Permalink

    Hallo liebes Offenstall Team,
    vielen lieben Dank für diese super Info Seite. Ich habe mich nun 2 Stunden durch alle Themen und Kommentare gelesen und würde jetzt selbst noch einmal nachfragen wollen.

    Es geht um folgendes Anliegen, welches ich in den Kommentaren so noch nicht finden konnte.

    Vorabbescheid beim Ordnungs- & Bauamt.
    Offenstallhaltung mit teilweise Selbstständiger/gewerblicher Nutzung.

    Ausgangslage:
    – Eigene Immobilie steht auf einer “gemischten Baufläche”
    – Wir bewohnen die Immobilie seit 3 Jahren – gutes Verhältnis zur Nachbarschaft
    – Grundstück grenzt links und rechts an Nachbargrundstücke
    – Grundstück grenzt nach hinten und vorne an Landwirtschaftlich genutzte Felder
    – Grundstück Größe 3500 qm
    – Größe für Offenstall/Paddock 2 Ponys: 1000 qm
    – Sommer auf Weideland nebenan
    – Ponys keine vollen Weidegänger / Zugefüttert
    – Ggf. mobiler Weideunterstand möglich
    – Misst in geschlossenem Container wöchentliche Abholung
    – Grundstück liegt nördlich von Kiel
    – Abstand zum Wohnhaus 70m, Abstand zu angrenzenden Häusern 40m

    Nun die Frage
    Beim Bauamt muss nun ein Antrag auf Vorabbescheid gestellt werden um zu klären, ob die Möglichkeit besteht die beiden Pferde auf dem Grundstück zu halten und diese dort auch als Therapie Medium nutzen zu können. Therapie für Kinder am Pferd. Gibt es für den Vorabbescheid und das oben genannte Vorhaben Tipps und bestimmte Regeln die eingehalten werden sollen?

    Z.b.:
    – Muss die Einzäunung der Pferde Abstand zur Grundstücksgrenze haben?
    – Benötigen mobile Weideunterstände für 2 Ponys Baugenehmigung?
    – Gibt es Tipps für den Vorabbescheid im Allgemeinen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Petra!

    Reply
    • 4. März 2014 at 15:32
      Permalink

      Hallo Petra,

      hast Du auch diesen Beitrag gefunden:

      http://www.offenstall.org/bauvoranfrage-fr-einen-offenstall/

      Grundsätzlich hast Du eine gute Ausgangslage denke ich. Das Bauamt genehmigt übrigens nicht “die Haltung von Pferden”, sondern die “Errichtung eines beantragen Stalls”. Das ist ein feiner aber wichtiger Unterschied. Mein Tipp wie immer: vorher einmal im Bauamt vorbeischauen und freundlich mit dem Sachbearbeiter reden und fragen, was in so eine Anfrage alles rein muss, was nicht zwingend nötig ist usw. So ist sichergestellt, dass sich der Sachbearbeiter nicht über einen unvollständigen Antrag ärgert oder Du Dir unnötige Mühe mit Dingen machst, die er erstmal gar nicht wissen will. Ziel ist es, den Antrag so abzuliefern, wie ihn der Sachbearbeiter gerne hätte. Dabei Dinge erwähnen, die die Lösung möglicher Probleme gleich vorwegnehmen (z.B. der Mistcontainer).

      Reply
  • 2. März 2014 at 22:23
    Permalink

    Hallo!
    Echt tolle Seite 🙂 Ich hätte da auch mal ne Frage:
    Ich habe vor, auf einem ehemaligen Resthof in NWM eine Wohnung zu mieten und würde dorthin gerne zwei eigene Pferde mitnehmen. Das Grundstück liegt am Ende der Straße, danach kommen nur noch Felder. Es ist auch noch ein alter Schweinestall auf dem Gelände. Nun ist da auch noch ein Schuppen, den ich gerne wieder in Schuss setzen und als Offenstall nutzen würde. Die Eigentümer wären einverstanden.
    Muss ich da auch irgendwas genehmigen oder anmelden?
    Viele Grüße

    Reply
    • 4. März 2014 at 15:23
      Permalink

      Grundsätzlich ist das eine Nutzungsänderung. Allerdings ist der Wechsel von Schwein zu Pferd meist unproblematisch, da von Pferden weniger Geruchsbelastungen ausgehen. Bei dem Resthof stellt sich die Frage, was sich in der Umgebung verändert hat, seit da die Schweine raus sind. Typisches Beispiel: Landwirt macht Felder zu Bauland, setzt sich danach zur Ruhe. Hier sollte sich der Vermieter einmal erkundigen, schließlich würde er Dir den Stall ja als Pferdestall vermieten.

      Reply
  • 27. Mai 2014 at 13:50
    Permalink

    Hallo,
    wir haben einen Resthof gekauft und planen, unsere 4 Pferde plus drei Einstellerpferde auf unserer Weide (Außenbereich) zu halten. Da wir keine Landwirte sind, ist es ja leider unmöglich, einen kleinen Reitplatz auf der Weide zu bauen.
    Wie sieht es aus, wenn wir die Weide an einen uns bekannten Landwirt verpachten und der dann quasi wieder an die Einsteller vermietet? Der dürfte doch dann auch einen Reitplatz bauen, oder?
    Vielen Dank im Voraus 🙂
    Anna Seidel

    Reply
    • 27. Mai 2014 at 14:40
      Permalink

      Hallo Anna,

      a) auch ein Landwirt hebelt nicht mal eben das Baurecht aus. Einmal einen Blick in den Flächennutzungsplan der Gemeinde werfen und prüfen, in welchem Bereich die Weide liegt. Eine Reitplatz ist ein erheblicher Eingriff in die Landschaft. Das darf auch ein Landwirt nicht überall.

      b) das mit dem “Leih-Landwirt” funktioniert auch nur bedingt. Sonst würden sich ja überall “Miet-Landwirte” anbieten um Bauvorhaben durchzubringen 😉 Genehmigt werden ihm (abgesehen von den Problemen aus a)) nur Dinge, die auch seinem tatsächlichen Hofbetrieb zuzurechnen sind. Züchtet der Mann Hühner, oder baut nur Mais an, braucht er auch keine Pferdeweide oder einen Reitplatz. Dazu wäre es hilfreich, wenn er selber Pensionspferde oder eine Pferdezucht betreibt. Als Landwirt kann man auch nicht “mal eben” eine Reithalle bauen, nur weil das Töchterchen gerne eine hätte, wenn man sonst nix mit Pferden am Hut hat.

      Reply
  • 10. Juni 2014 at 17:13
    Permalink

    Hallo,

    auch wir sind bei der Suche nach Ideen für einen Offenstall auf diese tolle Seite gestoßen.

    Zu unserem Vorhaben: Wir haben die Möglichkeit in unserem Ort ein etwa 1200m2 großes Baugrundstück zu kaufen. Dort soll ein Offenstall für 3 Pferde errichtet werden. Weidefläche haben wir leider nicht. Das Vorgespräch mit dem Bauamt war schon mal ganz positiv. Die Sachbearbeiterin hat sich kurz mit 2 Kollegen beraten und sagte dann, dass nichts dagegen sprechen würde, da es sich um ein Grundstück in rein dörflicher Lage handelt. Allerdings ist nur die reine Haltung und der Stallbau erlaubt. Die Pferde auf dem Grundstück zu bewegen ginge nicht und selbst ein Sandpaddock wäre grenzwertig. Am liebsten wäre dem Bauamt eine reine Grünfläche, was natürlich bei der Größe des Grundstücks und der Zahl der Pferde nicht geht. Gibt es Tricks wie man dem Bauamt den Paddock und wenn möglich noch einen kleinen Reitplatz schmackhaft machen kann?

    L.g. Mirja

    Reply
    • 10. Juni 2014 at 22:03
      Permalink

      Leider fehlt die wichtigste Information: WARUM sieht das Bauamt keine Möglichkeit für ein Paddock? Davon abgesehen halte ich 1200 qm für 3 Pferde etwas zu knapp. Wo soll da noch Platz für einen Reitplatz sein?

      Reply
  • 11. Juni 2014 at 13:46
    Permalink

    Hallo,

    das ging ja schnell. Das der Platz recht knapp ist, weiß ich, leider bekommen wir bei uns in der Nähe kein größeres Grundstück. Gedacht war einen Teil vom Paddock bei Bedarf abzutrennen und dann als Reitplatz zu nutzen.

    Das Bauamt sieht wohl die Gefahr, dass die Nachbarn durch den Reitbetrieb (ob man bei drei Leuten die die Pferde reiten würden von Betrieb sprechen kann sei mal dahingestellt) beeinträchtigt wären. Auch unser Argument, dass einer der vier Nachbarn uns sogar auf das Grundstück aufmerksam gemacht hat und sich auf die Pferde freuen würde, bei dem zweiten das Stallgebäude als Schutz dazwischen wäre und zumindest die Terassen der beiden andeen weit entfernt sind und wir ja auch noch einen hohen Zaun ziehen würden und entsprechenden staubarmen Sand nehmen wollen zog nicht. Den Paddock bekommen wir wohl noch durch, zumal die Sachbearbeiterin jetzt verstanden hat, dass die Grasnarbe bei der Größe und drei Pferden wohl nicht mal den ersten WInter überstehen würde. Aber es hieß Pferdehaltung wäre zulässig, bewegen auf dem Grundstück kommt aber nicht in Frage.

    Unsere Taktik wäre jetzt ersteinmal mit Genehmigung bauen und dann nochmal mit allen Nachbarn sprechen und dann doch reiten. Wo kein Kläger…

    Gruß,

    Mirja

    Reply
    • 15. Juni 2014 at 10:12
      Permalink

      Hallo,

      ein Reitplatz im Wohngebiet ist immer ein Problem durch die Staubbelastung, die auch bei Trockengheit und Wind vorhanden ist – egal weclhen Sand man verwendet. Was ich allerdings verwunderlich finde ist, dass die Sachbearbeiterin nur den Staub als Problem ansieht und nicht die Geruchsbelasung durch die Pferde, denn das ist immer der erste Grund, warum man einen Stall nicht genehmigt bekommt. Kaufen würde ich hier nicht ohne eine genehmigte Bauvoranfrage. Ich würde mich nicht wundern, wenn da bei der Genehmigung noch ein “Ach, geht doch nicht kommt”. Was die Nachbarn aktuell sagen ist übrigens irrelevant für eine Genehmigung.

      Reply
  • 8. September 2014 at 16:04
    Permalink

    Hallo, wir haben uns in ein Herrenhaus verliebt und möchten gerne unsere Pferde mit am Haus haben . Das Haus hat Nebengebäude und war früher ein Stall . Das ist lange her , das Haus stammt aus dem Jahre 1909. In der Strasse hatten früher viele Nachbarn Pferde aber alters bedingt nicht mehr . Es ist auch Ländlich , 150m weiter ist auch ein Reitstall. Aber gegenüberliegenden Seite. Die Strasse hoch gehts in Gelände und Feld und es sind überall Höfe . War heute beim Bauamt um zu fragen wie es den mit Pferdehaltung ist . Sie schmettern mich ab und sagten auf der gegenüberliegenden Seite hätte ich Pferde halten können. 🙁 Es ist Wohngebiet egal ob da früher Tiere gehalten wurden es geht jetzt nicht mehr . Meine frage kann ich den gar nichts machen um ein dreh ran zu kriegen ? Das Haus ist unser Traum meine Kinder und Mann haben sich in das verliebt und nun scheitert es weil meine Pferde da nicht stehen dürfen ? Obwohl da ein Stall ist ? L.g. Mirja

    Reply
  • 28. Oktober 2014 at 13:00
    Permalink

    Hallo, ich habe ein grosses Problem und hoffe, sie haben da noch eine Idee. Ich habe 2010 einen kleinen Offenstall zur Pacht von einem Landwirt übernommen. Die Hälfte des gepachteten Grundstückes war schon damals im Familienbesitz meines Freundes. Die andere Hälfte gehörte einer Erbengemeinschaft, zu der ebenfalls mein Freund zählte. Es handelt sich hierbei um ein altes Gut, 2013 nun, wurde dieses Gut verkauft und der Landwirt war seine Pachtfläöchen los und mir wurden diese Flächen überschrieben, zur kostenlosen Nutzung (mit Grundbucheintrag). Ich habe nun versucht, diesen Landwirt wieder ins Boot zu holen, um der Problematig mit der Priveligierung zu entgehen, was misslang. Prompt wurde ich von einem netten Mitmenschen angezeigt. Ich habe alle notwendigen Bauanträge nachgereicht und es liefen auch die Vorbereitungen dafür, daß mein Freund Landwirt im Nebenerwerb werden sollte- um den Stall zu retten. Das betroffene Gebiet liegt im Aussenbereich und teilweise Naturschutzgebiet. Es ist seit ca 1920 in Familienbesitz und wurde immer landwirtschaftlich genutzt- mit Pferdehaltung. Die letzten Jahre durch den Landwirt. Kurzum- Die Anträge wurden abgelehnt und ich soll räumen. Gibt es irgendeine Lücke- welche auch immer, daß ich meine 4 Ponys und 2 Pferde dort weiterhin halten darf? Ich weiß keinen Rat mehr und bin sehr verzweifelt!!!! Vielen Dank für Ihre Mühe! Nadine Schildhauer aus Brandenburg

    Reply
    • 28. Oktober 2014 at 13:16
      Permalink

      Hallo Nadine,

      das muss sich ein erfahrener Anwalt im Detail ansehen. Die Räumungsgründe müssten genauer erläutert werden. Wird (nur) die Pferdehaltung untersagt, oder der Stall als Schwarzbau klassifiziert und muss abgerissen werden. Grundsätzlich denke ich, hätte es bei der Konstellation auch vorher schon zu Problemen kommen können, wenn die Flächen plsu Stall tatsächlich verpachtet waren. Die Vorrechte als Landwirt genießt man normalerweise nur, wenn man den Stall auch selber betreibt, was bei einer Verpachtung normalerweise nicht der Fall ist. Landwird als Nebenerwerb reicht übrigens in den seltensten Fällen aus. Der Betrieb muss schon der Gewinnerzielung dienen und nicht nur Hobby sein. Wie gesagt: die Probleme und Zusammenhänge sind hier vermutklich komplexer und bedürfen einer fachkundigen Analyse und Beratung.

      Reply
  • 3. November 2014 at 13:56
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    Vielen Dank für die ganzen Tipps! Ich finde im Netz zu meinem speziellen Fall keine Antwort, deshalb habe ich nun hier die Hoffnung.. Also ich habe eine Wiese im Landschaftsschutzgebiet (Niedersachsen), auf der ein kleiner genehmigter Offenstall steht. Bisher habe ich die Wiese nur im Sommer genutzt, das wird sich aber jetzt bald ändern, da mein Winterquartier Bauland wird. Ich kann die Pferde auch problemlos dort lassen. Mit geht es um die Möglichkeit Heu zu lagern… Ich würde mir gern zwei (vorhandene) Materialcontainer direkt neben meinen Unterstand stellen. Sie sind ja nicht mit dem Erdreich verbunden, theoretisch jederzeit abbaubar.. Muss man sich dafür auch eine Erlaubnis einholen? Da ist nämlich ein Mensch der einem gern mal an den Karren fährt, wenn man irgendwas falsch macht… Eine Antwort wäre super!! (Direkt bei der Gemeinde wollte ich nicht fragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken..
    Gruß Iris

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    • 3. November 2014 at 14:46
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      Hallo Iris,

      wenn da einer ist, der eh Ärger macht, dann kann man auch gleich bei der Gemeinde nachfragen. Das ist sogar, besser, dann fühlen die sich nicht übergangen. Metallcontainer würde ich für problematisch halten, genehmigungstechnisch und evtl. auch zur Eignung der Heulagerung. Wieviel Heu soll denn immer gelagert werden? Rundballen oder kleine Ballen. Ruhig bei der Gemeinde nachfragen, was die sich vorstellen können. Sag ruhig: Heu war bisher immer unter Planen, das ist aber wegen Schimmelgefahr nicht so gut für die Tiere, was wäre machbar? Kleine Abschleppung am Stall, so eine Materialcontainer wie Du ihn mal woanders gesehen hast… usw. Besser wenn die Idee von denen kommt als wenn Du Dich hinterher wegen einer Anzeige bei denen rechtfertigen musst.

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  • 3. November 2014 at 18:14
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    Ja, es sind Metallcontainer. Ich lagere da schon seit ca 20 Jahren Heu drin. Es sind kleine Ballen, ca 40 Stück gehen in einen Container. Bisher hatte ich noch nie Probleme mit Schimmel.
    In meinem jetzigen Winterquartier habe ich einen Heuschober und einen Container. Ich brauche ca 180 Ballen pro Winter.
    Meinst Du man muss die Container auch genehmigen lassen obwohl sie ja eigentlich mobil sind?
    Andere Idee wäre es mir ein Weidezelt zuzulegen und das Heu darein zu packen. Die sind doch generell genehmigungsfrei, oder?
    Ich dachte es sei ein tolles Argument, dass so ein Container ja viel ordentlicher ist als so ein Heuberg, mit Plane überdeckt…
    Gruß Iris

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  • 10. November 2014 at 10:41
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    Hallo sabiene
    ich bedauere es sehr das das passiert ist aber ich wünsche euch viel glück.
    ihr sollter einen Anwalt anfragen so könnt ihr euch infomieren

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  • 14. Dezember 2014 at 18:18
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    Hallo, ein kleines Update. Ich hatte letzte Woche einen Termin mit dem Umweltamt auf meiner Wiese.
    Es ist alles untersagt. Das Aufstellen eines Containers ebenso wie ein Weidezelt und überhaupt das Lagern von Heu… Tja, da heißt es wohl irgendwo anders einen Lagerplatz auftreiben und jeden Tag Heu transportieren… Ungemein praktisch..

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  • 26. Mai 2015 at 15:37
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    Hallo, meinen Großeltern gehört ein großes Grundstück auf Rügen. Ich reite seit ca. 10 Jahren und werde nach meiner Ausbildung mit nach Rügen ziehen.
    Ich möchte mir dort 2 eigene Pferde kaufen und einen Offenstall aufs Grundstück bauen. Ich habe mir das so gedacht, dass die Pferde wann immer sie möchten rein und raus gehen können. Also mehr wie ein Unterstand. Was müsste ich vorher alles tun um dies machen zu können?

    Reply
    • 26. Mai 2015 at 15:44
      Permalink

      Hallo,

      1) Flächennutzungsplan einsehen für den Bereich, in dem das Grundstück liegt.
      2) viel auf dieser Webseite zum Thema Offenstall Genehmigung lesen.
      3) Zuständiges Bauamt herausfinden und freundlich nachfragen, was möglich wäre
      4) dann ergibt sich alles Weitere 😉

      Reply
  • 9. Juni 2015 at 09:01
    Permalink

    Hallo,
    Darf ich als Landwirt auf einer gepachteten Wiese einen Offenstall bauen?

    Reply
    • 9. Juni 2015 at 09:06
      Permalink

      Hallo Hans,

      das kann man so nicht beantworten. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen der Lage der Wiese usw. Wenn es der tatsächlichen Erwerbserzielung dient auf jeden Fall eher als ein “Normalbürger”. Aber Vorsicht: Als Obstbauer die Wiese vom befreundeten Pferdebesitzer pachten um dann für den einen Offenstall darauf zu bauen, funktioniert nicht. 😉

      Reply
  • 18. August 2015 at 13:41
    Permalink

    Hallo,

    Wir wollen evtl. In Niedersachsen in einem Gewerbegebiet ein Haus kaufen, was einem Tischler gehört, mein Mann will dort seine Fleischerei in die Tischlerei bauen und ich würde dort gerne einen Pensionsstall errichten.
    Nun sagte man mir, dass das aber Landwirtschaft sei, andersum lese ich überall, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt.
    Was ist denn nun richtig und welche Argumente könnten uns weiter helfen?

    Reply
    • 18. August 2015 at 14:42
      Permalink

      Strenggenommen hängt das davon ab, ob es bei Ihrem Mann auch Pferdefleisch zu kaufen gibt 😉 Spaß beiseite: Ihr Pensionsstall dürfte vermutlich in die Kategorie “landwirtschaftlicher Betrieb” fallen. Gewerbegebiet bedeutet nicht, dass man da einfach einen Pensionsstall betreiben darf. Nur mal so am Rande, ich denke das Ordnungs-/Gesundheitsamt wird bei “Fleischerei mit angeschlossenem Pensionsstall” evtl. auch besondere Auflagen machen.

      Reply
  • 14. September 2015 at 15:09
    Permalink

    Hallo!
    Sehr informative Seite!
    Ich hätte da natürlich auch eine Frage:
    Sind befestigte Flächen, wie z.B. für einen Paddock Paradise / Paddock Trail / Racetrack und was weiß ich, wie man das noch nennt, grundsätzlich genehmigungspflichtig?
    Unser Reitplatz liegt gerade noch so im Innenbereich (genehmigt) und um die angrenzende Weide würden wir gerne unseren Track anlegen. Natürlich eigentlich mit verschiedenen Untergründen, wie z.B. Kies, Sand, Mineral, Hackschnitzel, Matten, aber nicht komplett “dicht gemacht”, zum Teil nur seitlich ein Laufstreifen. Wir würden auch gerne Hecken anlegen etc… Die Fläche ist als Grünland ausgewiesen und außerhalb, wir sind keine Landwirte und leben in Bayern.
    Vielen Dank für die Infos!!

    Reply
    • 10. Dezember 2015 at 14:30
      Permalink

      Hallo Michi,

      das hängt ein wenig von der tatsächlichen Umsetzung ab, ggf. bestehen auch Landschaftsschutzauflagen. Wenn der Reitplatz genehmigt ist, stehen die Chancen gut. Grundsätzlich gilt: Auf einer als Grünland ausgewiesene Fläche darf man nicht einfach einen geschotterten Parkplatz erreichten. Die Veränderung der Bodenoberfläche kann genehmigungspflichtig sein. Es gibt natürlich auch Ausnahmen (z.B. eine befestigte Zufahrt für den Traktor o.ä. Hier würde ich vorschlagen: Plan zeichnen und beim Bauamt unverbindlich anfragen.

      Reply
  • 10. Februar 2016 at 21:56
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    Hallo, wir sind als Landwirt im Nebenerwerb (Viehhaltung) anerkannt. 2010 haben wir bei unseren zuständigen Gemeinde angefragt ob wir 500 qm für die Pferde befestigen dürfen. Bei dem Flurstück handelt es sich um eine Streuobstwiese (kein Naturschutzgebiert). Die Gemeide sagte uns bloß das keine Bäume entfernt werden dürfen. Es wurden Paddockplatten ohne Unterbau mit Sand verfüllt. Über die Wintermonate stehen dort 2 Panell Weidezelte und eine fahrbare Hütte. Wir haben 5 Pensionspferde, 4 eigene, 10 Rinder, Hühner und Enten 🙂 . Nun haben wir ein schreiben vom Kreis erhalten das wir dort unerlaubt Stallgebäude gebaut hätten und einen Reitplatz errichtet haben . Bei dem angeblichen Reitplatz handelt es sich um die Auslaufsfläche mit 12 x15 Meter. Außerdem steht in dem Schreiben das wir nicht priviliegiert wären. Ich möchte nun ein Gesprächstermin vereinbaren, aber auch vorbereitet sein. Hecke wurde um den Auslauf gepflanzt. Ich hoffe sie können uns weiterhelfen. Vielen Dank im voraus

    Reply
    • 11. Februar 2016 at 08:12
      Permalink

      Ich versuche es mal so: “Ich habe ein Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus, baue aber eine Fabrikgebäude. Jetzt bekomme ich Ärger!”. Würde Sie das wundern? Sicher nicht, allerdings haben Sie hier offensichtlich Ähnliches gemacht. Wie an vielen Stellen schon geschrieben: Zelte und fahrbare Weidehütten sind nicht GENEHMIGUNGSFREI. Die dürfen nur kurzzeitig auf dem Gelände stehen. Auf gar keinen Fall den ganzen Winter über. Und nein, es reicht nicht, die einmal im Monat um 2m zu verschieben. Sie sollten nochmals genau prüfen, was Sie bei der Gemeinde angefragt haben, und was genehmigt wurde. Ich hoffe, da gibt es Schriftverkehr. Was auch korrekt ist: Landwirtschaft im Nebenerwerb ermöglicht nicht immer privilegierte Bauvorhaben. Ratschlag: Erstmal eine andere Unterkunft für die Pferde suchen. Die Mitarbeiter in der Genehmigungsbehörde sind Ihnen bestimmt nicht mehr wohlgesonnen, da sie sich bestimmt von Ihnen getäuscht fühlen. Anwalt einschalten und sich beraten lassen, um zu retten, was zu retten ist.

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  • 10. Februar 2016 at 21:57
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    In dem erwähnten Bereich stehen natürlich nicht alle Tiere, nur 5 Kleinpferde .

    Reply
  • 17. März 2016 at 20:02
    Permalink

    Guten Tag,
    wir haben unsere Weide an einen Landwirt verpachtet(Aussenbereich).Ein Stallbau wurde abgelehnt aber ihm wurden Unterstände(genehmigungsfrei) erlaubt.
    Es ist in Brandenburg. Meiner Recherchen nach dürfen 150m2 bebaut werden.Drei Seiten geschlossen wurde gesagt. Meine Frage: Kann man auch die Kurze Seite offen lasssen?
    Oder beide kurze Seiten?Dann wären ja auch nur 2 oder 3 Seiten geschlossen.Dürfen zusätzlich an den geschlossenen Seiten Türen sein. Dürfen Fenster rein?
    Vielen Dank

    Reply
    • 15. Juni 2016 at 01:21
      Permalink

      Hallo,
      wir wohnen seit über zwanzig Jahren auf einem alten Resthof, dazu gehört ein Pferdestall in einer alten Scheune mit insgesamt 10 Boxen, die in den Jahren auch belegt waren. Mittlerweile hat sich der Pferdebestand altersbedingt auf insgesamt noch 5 Kleinpferde von 20-26 Jahren und 2 Ponies ca. 28 Jahre begrenzt. Der Pferdestall ist mit den Jahren und der vielen Stürme sehr baufällig geworden und nicht mehr zu reparieren, es besteht kein richtiges Fundament und die Wände werden eigentlich nur durch das riesige Satteldach gehalten, dass aber aufgrund von vielen Lagen Bitumendachplatten mittlerweile an vielen Stellen undicht ist. Das Gebäude ist ca. 150 Jahre alt. Abreißen geht nicht, denn wohin in der Zwischenzeit mit den Pferden. Also würde ich gerne eine Stahlhalle mit den Maßen 10 m x 15 m als Pferdestall errichten und dann den alten Stall evtl. abreißen. Bekommt man für sowas eine Baugenehmigung. Es muss auch kostengünstig sein, da die finanziellen Mittel eher begrenzt sind. Die Pferde bekommen ihr Gnadenbrot und sollen bis zum Lebensende bleiben. Danach ist keine weitere Pferdehaltung mehr geplant. Traue mich nicht beim Bauamt nachzufragen, aus Angst, dass die Pferde dann wegmüssen. Sind alle hier geboren und haben aufgrund ihres Alters auch dementsprechend ihre Krankheiten. Haben Sie vielleicht einen Tip, wie man in dem Fall argumentieren kann. Der Neubau müsste erst an einer anderen Stelle errichtet werden und nach Abriß des alten Stalles an die gleiche Stelle gesetzt werden. Ist es überhaupt möglich eine Stahlhalle als Pferdestall zu nutzen und was muss ich beachten. Ich bin sehr verzweifelt, weil ich überhaupt nicht weiß, was ich machen soll. Wir haben insgesamt mit Wohngebäuden und Wiesen 1,8 ha, zahlen in die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, haben eine Betriebsnummer aber es ist keine Landwirtschaft, nur Pferdehaltung. Heu und Stroh wird komplett zu gekauft. Wir leben in NRW.
      Vielen Dank im Voraus

      Reply
      • 15. Juni 2016 at 12:34
        Permalink

        Am Gang zum Bauamt wird man wohl kaum vorbei kommen. Ziel ist es ja, den Bestand zu sichern, nicht zu erweitern. Da kann man das Gespräch mit dem Bauamt ruhigen Gewissens wagen.

        Reply
  • 26. Juli 2016 at 20:06
    Permalink

    Hallo wir planen grade einen Offenstall. Nun möchtet das Amt das der O-stall Feuchtigkeitsdichten Boden bekommt z.b. WU Beton. Nun meine Frage WARUM? Wenn die Pferde 3m weitergehn sind sie auf dem Paddock der nicht Dicht ist. Wo ist da der Sinn?
    Muss ich meinen Offenstall umbennenen? Manchmal braucht das Kind ja nur einen anderen Namen.
    PS Wir bauen im Innenbereich nächstes Haus ca. 350m entfernt.

    Reply
  • 26. Juli 2016 at 20:09
    Permalink

    Ich nochmal die Anzahl der Pferde sind vier.

    Reply
  • 3. August 2016 at 21:23
    Permalink

    Hallo, wir planen gerade einen bestehenden Hof inkl. Wohnhaus, Reithalle, Reitplatz, Stallungen für ca. 20 Pferde mit Weiden und Sandpaddockanlage zu kaufen. Der Hof gehört meinem Hufschmied der auf diesem Grundstück auch bis jetzt seine Schmiede (Gewerbe) angemeldet hat. Er selbst hat dort seine eigenen 3 Pferde sowie 2 Einstaller stehen. Das Gelände ist ca. 10.000qm groß und liegt in Niedersachsen, LK Hannover. Nun zu meiner Frage: Da ich eine Privatperson bin und keine landwirtschaftliche oder pferdepezifische Ausbildung genossen habe, darf ich dort überhaupt meine eigenen sowie eventuell Einstallerpferde halten? Es gibt soweit ich weiß ein neues Tierschutzgesetz das dieses verbietet? Was müssen für Auflagen meinerseits dafür erfüllt werden?

    Reply
    • 18. August 2016 at 11:15
      Permalink

      Da gibt es mehrerer Aspekte: Der Gewerbebetrieb unter Tierschutzaspekten ist einer davon. Auch genehmigungstechnisch würde ich mich informieren. Wenn Ställe bzw. Reithalle (kürzlich) privilegiert gebaut wurden, kann es da auch Probleme geben. Ich würde erstmal beim örtlichen Veterinäramt vorsprechen, ob so ein Gewerbe möglich ist, bzw. welche Voraussetzungen die daran knüpfen.

      Reply
  • 19. August 2016 at 00:53
    Permalink

    Hallo,
    wir beabsichtigen ein altes Bauernhaus mit gegenüberliegenden Stall zu renovieren, um dort 4 Pferde zu halten. Die Substanz ist gut, aber das Dach ist Baufällig und muss erneuert werden, was kein großes Problem bedeutet ein Zimmermann war da und macht ein Angebot, das Heulager mit einem Transportband für kleine Heuballen liegt über den Satllungen , auch das muss ausgebessert werden, zudem müssen die Wände mit neuem Holz verschalt werden.
    Der Stall wurde seinerzeit gebaut um Schweine zu halten,
    zwischenzeitlich wurden dann vom Haus und Stallbesitzer im Stallggebäude 6 Pferde in Boxen untergebracht.
    Seit 3 bis 4 Jahren steht der Stall leer,
    Nun möchten wir dort für die Wintermonate ,für unsere Pferde einen Laufstall mit Paddocks anlegen, und nach der Renovierung im gegenüber liegenden Bauernhaus wohnen. Vor einigen Jahren wurde in der unmittelbaren Nachbarschaft ein neues Haus erbaut. die Strasse liegt im Mischgebiet und endet nach wenigen Nachbarn in einer Sackgasse an großflächigen Weiden die in den Aussenbereich münden. Über die Sommermonat befinden sich die Pferde auf den Sommerweiden, teilweise Eigentum , teilweise angepachtet.
    Mist am Stall soll kurzfristig in einem Kontainer gelagert und regelmässig abgeholt werden, Neben der Hoffläsche die etwa 5000qm beträgt wurde
    Wie sehen sie die Sachlage , macht eine Anfrage auf dem Bauamt Sinn…

    Reply
    • 26. August 2016 at 16:24
      Permalink

      Ich denke, das ist eine gute Ausgangslage. Sicherheitshalber prüfen, ob die aktuellen Anforderungen an Boxengrößen nach dem Tierschutzgesetz noch erfüllt sind.

      Reply
  • 27. August 2016 at 14:02
    Permalink

    Hallo,
    erstmal danke für die vielen Tipps hier auf der Seite. Wir möchten ein Haus mit angrenzender Weide kaufen und darauf 2 Esel halten. Zur Situation: Es handelt sich um einen ehemaligen Resthof in Schleswig-Holstein in einem 200 Seelendorf. Neben dem Haus gibt es eine Halle, die aber nicht als Stall genutzt wurde. Hinter dem Haus liegt eine Weide, die sich (ab Zaun) im Aussenbereich befindet (Haus ist im Innenbereich). Links liegt ein großer Kuhbauer, im Ort gibt es mind. noch 3 weitere Pferdehalter, rechts neben dem Haus ist ein Wohnhaus. Meine erste Idee war, die Halle als Stall zu nutzen. Problem hier wäre, sie wurde nie als Stall genutzt, bräuchte also eine Nutzungsänderung. Habe ich Chance die zu bekommen? Die Halle liegt nämlich sehr nah am Nachbarwohnhaus. Ich befürchte auch, die Lärm- und Geruchsbelästigung könnte zu groß werden und die Nachbarn könnten sich betört fühlen (wir haben sie schon gefragt, ob Esel als Nachbarn für sie denkbar wären. Antwort war erstmal positiv.). Zweite Idee wäre einen einfachen Weideunterstand möglichst weit von den Nachbarn zu bauen und die Halle nur als Lager für Heu zu nutzen. Das wäre dann im linken Grundstücksbereich (wo auch der Kuhbauer ist). Vom Wohnhaus des Kuhbauern wäre der Stall dann weit genug weg. Nun gäbe es wiederum 2 Möglichkeiten: 1. den Unterstand auf der Weide bauen, dann wäre er weit genug von allen Häusern entfernt (also mind. 25 m, auch vom eigenen), aber eben im Aussenbereich. Wahrscheinlich schwierig, oder? 2. Möglichkeit: wenn es im Aussenbereich nicht genehmigt werden würde, könnte man den Unterstand noch im Innenbereich quasi “hinter dem Haus” bauen, genau an der Grenze mit der Öffnung zur Weide. Wäre das denkbar? Müssen hier auch 25 m zum eigenen Wohnhaus einhalten werden oder gilt das nur, wenn es auf dem Grundstück im Aussenbereich gebaut werden würde? Danke!

    Reply
    • 1. September 2016 at 14:26
      Permalink

      Hmm… grenzwertig im wahrsten Sinne des Wortes 😉 Das mit der Halle stelle ich mir schwierig vor, der Offenstall/Unterstand im Außenbereich wird vermutlich nur dem Landwirt genehmigt. Also an die Grenze bauen. Die 25m Regel ist meine ich nicht fest verankert sondern ehr ein Richtwert. Ich würde beim Bauamt mal freundlich zum Beratungsgespräch erscheinen und fragen, welch der beiden Optionen (die 25m gar nicht erwähnen) “für alle einfacher umzusetzen wäre”. Also Halle vs. Unterstand “im Garten mit Rand zum Außenbereich”.

      Reply
  • 1. September 2016 at 14:16
    Permalink

    Ist in NRW eine Pferdehaltung genehmigungspflichtig? Das mit der Baugenehmigung und der Anmeldung bei der Tierseuchenkasse ist bekannt. Aber wie sieht es damit aus? Oder reicht ein genehmigter Bauantrag?

    Reply
    • 1. September 2016 at 14:27
      Permalink

      Das war es, was uns damals die Gemeinde (auch NRW) sagte. Darüber hinaus besteht noch eine Anzeigepflicht beim Veterinäramt.

      Reply
  • 8. Oktober 2016 at 08:11
    Permalink

    Hallo!
    Wir haben einen kleinen Hof gekauft. Inklusive festen Stall mit 8 Boxen, Mistplatte und Reitplatz. Der Vorbesitzer hat alles genehmigen lassen (Niedersachsen). Müssen wir nun eine Pferdehaltung genehmigen lassen? Oder ergibt sich das schon durch die Genehmigung des Stalles etc.?

    Reply
    • 8. Oktober 2016 at 09:09
      Permalink

      Ggf. prüfen, ob die Baugenehmigen den Betrieb an bestimmte Voraussetzungen binden. Sonst reicht eine Anzeige der Pferdehaltung beim lokalen Veterinäramt und die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse.

      Reply
  • 8. Oktober 2016 at 10:49
    Permalink

    Die Bedingungen sind soweit alle erfüllt, wie die dichte Mistplatte, Maße der Türen, in welcher Box welche Pferde mit welcher Höhe stehen dürfen (es sind Fest Boxen).
    Tierseuchenkasse ist gemeldet. Beim Vet-Amt jetzt speziell nicht. Sollte man dieses tun? Oder keine schlafenden Hunde wecken? Was passiert bei einer Meldung? Könnten die eine Pferdehaltung auch ablehnen? Jetzt weniger wegen den Haltungsbedingungen, aber unser Hof liegt direkt am Dorfrand und direkt neben uns sind jetzt 4 neue Häuser entstanden und das Ganze jetzt wohl Mischgebiet.

    Reply
    • 11. Oktober 2016 at 08:49
      Permalink

      Gerade dann macht es Sinn, wenn alles ordnungsgemäß gemeldet ist. Das Veterinäramt entscheidet ja nicht aus baurechtlicher Sicht, sondern unter Tierschutzgesichtspunkten. Wenn die Vorgaben alle eingehalten sind, ist alles bestens.

      Reply
  • 17. Oktober 2016 at 12:58
    Permalink

    Hallo,

    ich habe eine große Weidefläche mit vorhandenem festem Stallgebäude (wird jetzt als Offenstall genutzt) gepachtet. Die Zugänge zu den Stalleingängen sind extrem schlecht gemacht worden. Die Pferde müssten hohe Stufen bewältigen und somit besteht die Gefahr, dass sich die Tiere verletzen.

    Wir haben nun begonnen, diese Zugangsflächen zu entschärfen, um so ein gefahrloses Betreten und Verlassen für Mensch und Tier zu ermöglichen. Im Zugangsbereich mit mittlerem Gefälle wollen wir etwa 16 qm Platten mit Sand verfüllt auflegen, damit die Pferde schlitterfrei in den und aus dem Stall kommen.

    Vor dem Stall wollen wir auf einer Länge von ca. 15 m einen ca. 2 bis 3 Meter breiten Laufweg mit Rasengittern (Terra GRid 35 / ohne Unterbau und ohne Verfüllung) errichten, da der Boden vor dem Stall extrem schmierig wird, sobald es nass ist. Ein Matschpaddock, dass schon von den Vorpächtern als Paddock genutzt wurde, schließt sich an.

    Die Verpächter versuchen nun, mich an der Ausführung dieser Maßnahme zu hindern mit Verweis auf den Pachtvertrag, in dem stehen würde, dass bauliche Maßnahmen nicht erlaubt sein. Dies steht da so nicht drin; es wird nur der Bau von Gebäuden verboten.

    Die Vorpächter hatten seinerzeit den Paddock mit schätzungsweise 300 bis 400 qm mit Platten ausgelegt. Diese Platten haben sie wieder entfernt. Übrig geblieben sind Tonnen von verrottetem Rindenmulch, der sich im Bedarfsfall als Füllmaterial anbieten würde.
    Der Stall befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, wobei es den Vorpächtern gelungen ist, dort einen Reitplatz genehmigen und bauen zu lassen. Ich habe daher wenig Sorge, dass mir die Behörden die geplante Bodenbefestigung kaputt machen würde, zumal sie problemlos rückbaubar ist. Außerdem könnte durch diese Rasengitterplatten sogar wieder Gras keimen und den Boden zusätzlich festigen.

    Dürfen die Verpächter mir aus Ihrer Sicht verbieten, die Platten aufzubringen, die dort verlegt werden, wo eh schon lange keine Grasnarbe mehr ist, wo schon früher eine Paddock und war die keine Bodenversiegelung darstellen, sondern im Gegenteil vor Bodererosion schützen?

    Mein Pachtvertrag fordert die artgerechte Pferdehaltung und die Abwehr von Bodenerosionen im Zusammenhang mit der Pferdehaltung.
    Hätte ich die Verpächter theoretisch auffordern können, den Stall in einen verkehrsgerechten Zustand zu versetzen und die Voraussetzung für die geforderte artgerechte Pferdehaltung zu schaffen?

    Fragen über Fragen :-)! Über eine Antwort würde ich mich freuen! Ich bin mir bewusst, dass Sie letztendlich nur eine Einschätzung und keine abschließende Rechtsbeurteilung machen können ;-)!

    Liebe Grüße
    Anja

    Reply
    • 18. Oktober 2016 at 12:49
      Permalink

      Hallo Anja,

      ich denke hier liegt ehr ein kommunikatives statt eines juristischen Problems vor. Du hast den Zustand gekannt und daraufhin einen Pachtvertrag abgeschlossen. Nun vom Verpächter Nachbesserungen zu verlangen halte ich persönlich für unfair. Wichtig wäre herauszufinden, warum der Verpächter bestimmte Dinge nicht möchte. Möglicherwiese gibt es ja auch etwas, das er zulassen würde unter der Maßgabe, dass Ihr es später zurück baut. Evtl. hat ihm das Verhalten / Ergebnis eurer Vorpächter nicht gefallen (Platten verlegt, verrotteten Rindenmulch hinterlassen). Redet miteinander. Wenn es soweit kommt, dass Ihr von Rechtsanwälten den Pachtvertrag prüfen lasst, läuft da grundsätzlich etwas falsch. Klärt, was geht, was nicht geht, warum bestimmte Dinge nicht gewünscht sind usw. Überlegt Euch, was Ihr anbieten könnt. Sucht nach einer Lösung. Geht nicht in das Gespräch “Ich darf aber…, Du darfst nicht…, Du musst…, und überhaupt!”

      Reply
  • 8. November 2016 at 16:56
    Permalink

    Hallo,
    ich habe eine ca 1,4ha große Wiese gepachtet, möchten diese kaufen, da dort kein Stall oder anderes Gebäude ist, würde ich gerne einen Stall drauf bauen lassen. Das ganze Grundstück befindet sich im Außenbereich, aber an einer Wohnbebauung, der Stall würde dann ca. mind. 45m von den Wohnhäusern entfernt stehen.
    Der Stall soll die Größe 9×6 haben (Höhe bist First 3,20) Es ist eine Art Offenstall, von der Fläche möchte ich eine kleine für Heu und Stroh nutzen. Der Rest dann als Offenstall.
    Nun weiß ich ja auch, dass ich das als Landwirt nicht einfach machen kann, aber der Landwirt der mir das verpachtet hat, oder?
    Was muss der Landwirt denn dafür tuen, dass ich dort einen Stall in dieser Größe drauf bauen kann? Und wenn der Stall dann drauf steht und ich das Grundstück abkaufe, darf der Stall denn so wie er dort gebaut und genutzt wurde, weiter so von mir genutzt werden?

    Vielen Dank im Voraus

    Reply
    • 19. November 2016 at 10:31
      Permalink

      Wenn der Landwirt, den Antrag stellen, muss er auch den Bau durchführen und betreiben. Eine (Ausnahme-)Genehmigung bekommt der Landwirt normalerweise nur, wenn er auch sonst einen Pferdepensionsbetrieb betreibt.

      Reply
  • 20. November 2016 at 20:10
    Permalink

    Hallo!
    Ich habe vor, mir für meine 2 Pferde einen kleinen Stall – also irgendwas kleines, selbstgebautes – etwas aufzubauen. Ich habe einen Bekannten gefragt, der selber Landwirtschaft betreibt, ob er Wiese hat. Hat er – und meine Fragen hierzu: Brauche ich für einen selbst gezimmerter Unterstand eine Baugenehmigung? Geht das mit der Landwirtschaft klar, wenn ich das über meinen Bekannten laufen lasse? Muss ich sonst noch etwas beachten?

    Vielen Dank im Voraus!

    Reply
    • 20. November 2016 at 20:18
      Permalink

      zu 1) JA zu 2) NEIN zu 3) EINIGES ;-). Ganz so einfach ist das nicht, steht aber alles ausführlich in den Blogbeiträgen und Kommentaren hier.

      Reply
  • 13. Januar 2017 at 21:51
    Permalink

    Hallo,
    Ich habe die Chance einen alten Bauernhof in Alleinlage zu kaufen mit direkt angrenzender Ackerfläche, die in Weide umgewandelt werden soll. Ist es erlaubt, dort (direkt neben dem Wohngrundstück) einen Reitplatz zu bauen (Allwetterreitplatz)? Auf dem Wohngrundstück wäre leider kein Platz… Vielen Dank

    Reply
    • 28. Februar 2017 at 14:47
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      Hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist das Außenbereich, was sagt der Flächennutzungsplan, liegt das direkt an einer Bundesstraße etc. => Beim Bauamt freundlich fragen, was möglich ist.

      Reply
  • 17. Januar 2017 at 09:52
    Permalink

    Hallo,
    wir haben uns eine alte Hofstelle im Innenbereich (Dorf mit ca. 300 Einwohnern) gekauft. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 5000 qm. Dazu haben wir direkt an das Grundstück angrenzend 4,5 ha Grünland dazu gepachtet. In dem alten Stallgebäude wurden früher Milchkühe, Schweine und Jungrinder gehalten. In den letzten Jahren stand das Gebäude leer, bzw. wurde als Lagerfläche genutzt. Eine Nutzungsänderung ist bisher nicht erfolgt. Nun möchten wir auf dem Grundstück für meine beiden Islandpferde sowie weitere Pensionspferde (insgesamt ca. 10 Pferde) einen Paddock (ca. 2000 qm) sowie einen kleinen Reitplatz (450 qm) bauen. (Der Hof soll im landwirtschaftlichen Nebenerwerb betrieben werden, da wir beide einen anderen Beruf haben.) Da wir Lehmboden haben ist hier ein Bodenaustausch (Tragschicht aus Schotte, Trennschicht und Tretschicht aus Sand) erforderlich. Beim Bauamt haben wir nachgefragt. Man riet uns zu direkt einen Bauantrag mit Hinweis auf eine Nutzungsänderung und Bau des dazugehörigen Paddocks sowie Bewegungsplatzes so einzureichen, wie es nach unseren Wünschen aussehen soll. Ggf. müssten wir dann noch einmal Änderungen mit hinein. Aber man würde schon einen Kompromiss finden, so die Aussage vom Bauamt. Leider kennen wir uns mit der Stellung eines Bauantrages überhaupt nicht aus und haben große Sorge etwas falsch zu machen und damit uns die Chancen im wahrsten Sinne des Wortes zu verbauen 😉 Daher meine Frage, ob ich hierbei lieber einen ortsansässigen Architekten damit beauftragen sollte, auch wenn dieser sich mit der Planung von Paddocks und Reitplätzen bisher noch nicht befasst hat? Oder sollten wir der Frau vom Bauamt vertrauen und selbst einfach erst einmal nach bestem Wissen und Gewissen einen Bauantrag erstellen und einreichen? Oder doch lieber erst eine Bauvoranfrage? Wie gesagt ich bin einfach total verunsichert und möchte nichts falsch machen.
    Wir kommen aus Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen 🙂

    Reply
    • 28. Februar 2017 at 14:45
      Permalink

      Im Zweifelsfall einen Architekten fragen, der die Mitarbeiter beim örtlichen Bauamt kennt. Wenn die schon positiv gestimmt sind, regeln die beiden das dann schon zusammen.

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  • 12. Februar 2017 at 18:50
    Permalink

    Hallo,

    Ich habe auch eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe die Möglichkeit eine Fläche zu pachten, die bereits zur Pferdehaltung genutzt wird. (Kleiner unterstand, Zaun, Paddock(200qm) und Brunnen sind bereits da.)
    Da ich eine Rehestute habe würde ich den grasfreien Auslauf gerne vergrößern und ebenfalls einen größeren unterstand inklusive kleinem Heulager bauen.
    Im Flächeninformationssystem konnte ich zwei festgestellte Bebauungspläne entdecken. (d.h schon mal nicht im Außenbereich oder?!)
    Laut Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Fläche für Landwirtschaft ( Landwirtschaftsprogramm LAPRO – Milieu: landwirtschaftliche Kulturlandschaft)
    Laut der Fachkarte für Arten- und Biotopschutz (AuBS) ist es eine Fläche für Acker-, Obst-, Gartebau und Grünlandfläche.
    Ebenfalls konnte ich aber entdecken, dass es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Keine gute Vorraussetzungen, wie ich hier bisher beim Lesen feststellen musste.
    Ich möchte natürlich jetzt keine schlafenden Hunde wecken durch eine Nachfrage bei Landschaftschutzamt Bzw. Bauamt, da ich leider die Vermutung habe das der bisherige offenstall oder die Pferdehaltung generell nicht rechtens ist!
    Sieht es den wirklich so schlecht aus eine Genehmigung für einen Unterstand im Landschaftschutzgebiet zu bekommen?
    Sand für den Azslauf fällt da dann ja auf jeden Fall flach.
    Und bedeutet Fläche für Acker-, Obst-, Gartebau und Grünlandfläche, das Pferdehaltung jetzt erlaubt ist oder nicht?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen! Liebe Grüße Jessica

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    • 28. Februar 2017 at 14:43
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      Auf Grünland ist die Pferdehaltung erlaubt. Dann kommt das Tierschutzgesetz, dass einen möglichen Schutz vor Sonne, Wind und Niederschlag fordert. Hier gibt es dann oft Probleme mit dem Bau im Außenbereich oder eben einem Landschaftsschutzgebiet. Am besten den Verpächter fragen ob für den Unterstand eine Baugenehmigung vorliegt.

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  • 16. August 2017 at 09:49
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    Schönen guten Tag,
    meine Schwiegereltern besitzen ein recht großes Grundstück mit Weide. Darauf befindet sich bereits ein alter Stall, in dem früher wohl Schafe etc. gehalten wurden. Es handelt sich dabei um ein festes Steingebäude mit Ziegeldach.
    Wir möchten nun gern drei Pferde auf dem Grundstück halten und würden dazu den alten Schafstall in einen Offenstall umbauen. Meine Frage: Muss ich eine Bauvoranfrage stellen, obwohl sich auf der Fläche bereits ein Gebäude befindet? Oder dürfen wir dies bedenkenlos in einen Offenstall umbauen? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße
    Anne

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    • 17. August 2017 at 08:41
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      Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man eine Nutzungsänderung beantragen. Dazu vorher prüfen, ob die Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz für Höhe und Grundfläche zu den dort untergestellten Pferden passen. Gerade bei Schafen kann ich mir vorstellen, dass es Probleme mit der Höhe gibt, denn die Soll an allen Stellen mindestens 1,5 mal Widerristhöhe des größten Pferdes betragen.

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  • 18. September 2017 at 00:25
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    Hallo,
    ich habe soeben erst Ihre Seite entdeckt und mich etwas durch diese Rubrik gelesen und bin etwas überrascht bzgl. Bauanträge für Unterstände, oder es liegt ggf. daran, dass ich anders “geplant” habe, da ich das Grundstück an einen Landwirtin verpachtet habe… (oder selber keinen “Plan” hatte??? :-/ )
    Nun zur Frage: Ich (Wohnhaft in Niedersachsen) habe angrenzend an eine Wohnbebauung eine etwa 1ha große Wiese (Landschaftsschutzgebiet) direkt neben unserem Haus, in das wir bald einziehen werden. Die Wiese habe ich eingezäunt und für zwei Pferde diesen Sommer als Sommerweide genutzt. Der fehlende Unterstand wurde nun erbaut, nachdem mir klar war, dass ich als Privatperson diesen nicht bauen darf. Deshalb habe ich eine gute Bekannte (Landwirtin, hat einen Gnadenhof für Pferde in der Gemeinde und Rinderhaltung) gefragt, ob sie diese Weide pachten würde. Wir schlossen also den Pachtvertrag ab und ich war der Meinung, dass sie als “privilegierte Landwirtin” einen entsprechenden Unterstand ohne Baugenehmigung bauen darf?? Ist das so? Ich hatte vor dem Bau ein Gespräch mit einem Mitarbeiter beim zuständigen Landkreis (Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege) der mir auf meine Nachfrage: “Dürfen wir das einfach so bauen, ohne weiteres?” zusagte, dass er es so vermerken würde und das seie so in Ordnung, er hätte es vermerkt, dass das verpachtet ist. Schriftliches habe ich diesbezüglich bisher nicht, er meinte auch, dass bräuchten wir nicht.
    Nun zur eigentlichen Frage: Ist das so?
    Danke für eine Antwort!

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    • 18. September 2017 at 09:51
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      Jein. Zum einen stellt die Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege keine Baugenehmigungen aus, zum anderen hängt es davon ab, wie die Frage gestellt wurde. A) „Darf ein Landwirt auf einem gepachteten Stück Land einen Unterstand bauen?“ oder B) „Kann ich einen Schwarzbau nachträglich dadurch legalisieren, dass ich das Stück Land pro Forma an einen Landwirt verpachte?“.
      Grundsätzlich wird hier etwas beschrieben, dass ein Jurist als „Gestaltungsmissbrauch“ bezeichnen könnte. Kommt es hart auf hart und ein genervter Nachbar zeigt euch an, fragt der Richter:

      • Wann wurde der Unterstand gebaut, wann wurde der Pachtvertrag geschlossen?
      • Tauchen die Kosten für das Baumaterial in der Steuererklärung der Landwirtin als Ausgaben auf?
      • Ist ein ortsüblicher Pachtzins an den Verpächter gezahlt worden, der das auch versteuert hat? Kann ich da mal die Kontoauszüge sehen?
      • Zahlt der Pferdebesitzer regelmäßig an die Landwirtin für das Unterstellen der Pferde auf dem Grundstück und versteuert die Landwirtin diese Einnahmen?
      • Kümmert sich die Landwirtin tatsächlich um die Pferde?
      • Wie weit ist die Weide vom Betreib der Landwirtin entfernt?
      • Stehen da nur Pferde des Verpächters oder auch andere Pferde?

      => sicher alles fragen, bei denen verschämt gehüstelt würde und der Blick unschuldig an die Decke geht. 😉

      Horrorszenario: Abrissverfügung, Ärger mit dem Finanzamt und weiteren Behörden für Verpächter und auch die Landwirtin, die dann wohl zu einer ehemaligen guten Bekannten wird.

      Je nach Situation und Vorgeschichten können Behörden sehr allergisch auf solche Umgehungsversuche reagieren. Mit etwas Glück gibt es keinen Kläger und der Bürgermeister hat auch einen nicht genehmigungsfähigen Carport auf seinem Grundstück stehen und “im Dorf” wird das alles nicht so eng gesehen. Wenn es allerdings “formal” wird, könnte es heikel werden.

      Übrigens: auch die (privilegierte) Landwirtin muss sich an Vorschriften des Baurechts (Stichwort Statik!) und des Tierschutzgesetzes (Stichwort: Mindesthöhen) halten. Einfach Irgendwas irgendwie bauen geht da auch nicht. Baumarkt + Phantasie+ Muskelkraft = Unterstand für Pferde reicht da nicht.

      Auch das Setzen eines Zauns im Landschaftsschutzgebiet kann übrigens schon zum Problem werden, je nachdem wie das Grundstück zuvor genutzt wurde.
      Das einzig Gute, was ich hier sehe ist, dass der Landwirt auch scheinbar unabhängig von dem Grundstück einen Pferdepensionsbetrieb betreibt. Würde sie z. B. nur Schweine züchten, hätte sie in vielen Gemeinden auch ein Problem, einen Pferdeunterstand für die (angenommen) beiden eigenen Pferde zu erbauen.

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  • 20. September 2017 at 19:51
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    Hallo,

    Wir stehen zur Zeit vor folgenden Problem:

    Wir benötigen einen neuen Stall für unsere Pferde. Dort wo wir eigentlich einen bauen wollten ist Außenland und somit ist unser Vorhaben hinfällig.
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten trotzdem dort einen Stall zu bauen, z.b. In dem ein Landwirt pachtet und für uns baut? Oder eine andere Möglichkeit?

    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

    Reply
    • 20. September 2017 at 19:56
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      Ich denke die Antwort findet sich im Kommentar inkl. Antwort direkt darüber. Die Konstellation ist mit Vorsicht zu genießen.

      Reply
  • 24. November 2018 at 11:59
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    Hallo,
    beim Lesen der zahlreichen Einträge hier war ich überrascht, bei wie vielen Vorhaben doch positive Ausgänge eintraten oder zumindest erwartet werden.
    Bei uns sieht das leider anders aus. Wir wollten einen BauernHof bestehend aus Haus und gr. Scheune im Aussenbereich (Rhl.Pflz) erwerben und dort unsere 2 Pferde + eventuell einge Einstellerpferde halten, in Form eines Offenstalls + Paddocktrail. Gestern waren wir vorsichtshalber bei der zuständigen Baubehörde. –> Nix da, als Privatperson darf man im Aussenbereich gar nichts an der vorhandenen Bausubstanz verändern, noch nicht mal ein Fenster am Haus vergrößern, geschweige denn Umbauten an der Scheune vornehmen, etc. Als Landwirt (Stichwort “Privilegierung) sieht die ganze Sache anders aus, da wäre so gut wie alles genehmigungsfähig. Diesen Status muss man erstmal bekommen, da gibt es ja klare Vorgaben, bei uns immerhin theoretisch möglich (genug eigenes Land, Sachkundenachweis). Aber wäre das der richtige Weg? Das ist ja schon eine ganz andere Nummer, wenn man Geld mit Landwirtschaftlicher Aktivität, wenn auch im Nebenverdienst, verdienen muss… Was meint Ihr dazu?

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    • 24. November 2018 at 12:39
      Permalink

      Zitat: “Nix da, als Privatperson darf man im Aussenbereich gar nichts an der vorhandenen Bausubstanz verändern, noch nicht mal ein Fenster am Haus vergrößern, geschweige denn Umbauten an der Scheune vornehmen, etc.” => das ist so ja nicht ganz richtig. Da solltet ihr Euch einen in diesem Bereich erfahren Architekten suchen, und abklären, was geht, und was nicht geht. So pauschal wie die Aussage vom Bauamt kommt, trifft das sicher nicht zu. Da muss man ggf. geschickt(er) nachfragen. Um als landwirtschaftlicher Betrieb (auch im Nebenerwerb) akzeptiert zu werden, müsste man vermutlich deutlich mehr fremde als eigene Pferde im Stall haben. Auf ein solches Konstrukt würde ich es nicht ankommen lassen.

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      • 24. November 2018 at 12:54
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        Danke für die schnelle Antwort.
        Wir waren mit unserer Architektin beim Amt. Der Worlaut war genau dieser, der Sachbearbeiterin tat es auch leid, aber “so seien eben die Gesetze”.
        Ich kenne die Gesetzgebung (noch) nicht, muss also darauf vertrauen, dass die Dame sich auskennt und Recht hat.
        Anscheinend ist der “Außenbereich” so etwas wie die heilige Kuh.
        Wir hatten uns darauf eingestellt, dass wir keine Umbauten machen dürfen. Aber dass wir rein gar nicht ändern dürfen, noch nicht einmal eine Photovoltaik auf’s Dach – das ist sehr entmutigend. So rottet das ganze Anwesen weiter vor sich hin. Wir wolltes ‘was tolles draus machen. Naja.

        Ja genau, deutlich mehr Fremdpferde, mehr Verantwortung, mehr Menschen am Hof…das war eigentlich nicht der Plan.

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        • 24. November 2018 at 20:06
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          Bestandserhalt ist normalerweise kein Problem. Alte Ruine kaufen, für Unsummen komplett sanieren und dann einziehen funktioniert hingegen nicht. Solaranlagen sind wohl ein typisches Problem, die ein Gebäude “nach außen hin” verändern. Wenn man behutsam Schritt für Schritt vorgeht und das Gebäude selber bewohnt, dann kann man mit dem Richtigen Team schon was machen. Zuviel in einem Schritt geht da wohl schief. Hat Ihre Architektin Erfahrung in diesem Bereich, oder wollte Sie einen tollen Umbau machen. Da gibt es Leute, die spezialisiert sind. Die vielen fremden Pferde würde ich mir auch nicht antun wollen.

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  • 8. Dezember 2019 at 20:19
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    Hallo liebes Offenstall.org-Team,
    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich stehe mit meinen zwei Pferden in Offenstallhaltung auf einer Weide in Brandenburg nah an Berlin. Die Weide grenzt direkt an eine Wohnsiedlung an und seit über 22 Jahren werden da Pferde gehalten. Bisher vermietet ein Bauer unter seiner Obhut die Weide, doch sie gehört ihm nicht, sondern seiner Tante. Diese hat die Weide (5 Hektar) nur an ihn verpachtet und der Pachtvertrag läuft nächstes Jahr aus. Da der Bauer sich nicht gut kümmert, will sie die Weide nicht mehr an ihn verpachten, sondern mir am liebsten direkt verpachten. Nur bin ich Hobbyreiter und kein Landwirt und der jetzige Bauer wird sicher den Offenstall abreißen und ggf. auch die Zäune. Trotz das die Weide komplett an eine Wohnsiedlung mit der einen Seite angrenzt, ist sie Außenbezirk und nicht Innenbezirk. Habe ich eine Chance dennoch diese Weide zu pachten und eine mobile Weidehütte darauf zu stellen? Immerhin ist die Fläche als Grünland seit über 22 Jahren als Pferdeweide genutzt und alle Anwohner erfreuen sich an dem Bild Pferde hinter dem Garten stehen zu haben. Wie kann ich es schaffen ohne Landwirtin im Nebenerwerb zu sein, dass ich dort weiter bleiben darf, die Weide pachten kann und alle Genehmigungen bekomme? Habe ich den Hauch einer Chance? Und zu welchem Amt genau muss ich gehen, um die eine Bauvoranfrage zu stellen?

    Und wenn das alles Aussichtslos ist: was wäre, ich würde mich zum Imker ausbilden lassen und mich als Landwirt im Nebenerwerb eintragen lasse? Darf ich dann einen Offenstall bauen und meine Pferde da halten?

    Über Eure Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar. Eine schöne Weihnachtszeit und ich freue mich von Euch zu hören, Dani

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  • 10. August 2020 at 13:35
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    Hallo,
    ich bin einer der “bösen Nachbarn”.
    Vor 8 Jahren habe ich ein altes Haus neben einem landwirtschaftlichen Betrieb gekauft.
    In der benachbarten Scheune standen 3 Pferde. Die Scheune ist ca. 4 Meter von meinen Fenstern entfernt. So weit so gut.
    letztes Jahr hat der Landwirt eine gewerbliche Reitschule mit 22 Pferden einquartiert, die sich auf Kleinkinderreiten spezialisiert hat.
    Dies bedeutet 7 Tage Geschrei, von morgens 10Uhr bis abends 8Uhr oder 10 Uhr. Anfahrtslärm und Abfahrtslärm. Hunde die auf mein Grundstück sch*****, etc.
    Beschwerden wurden immer belächelt.
    Der Landwirt meinte: “Was woist mochen, do wan a vohä scho vuicher drin” .

    Fakt ist, dass eine Nutzungsänderung der Scheune (möglicherweise warn da vor 20 Jahren mal Schweine oder Kühe drin) nie beantragt wurde lt. Bauamt.
    Mir geht es auch nicht um Die Pferde hin oder her, sondern um das Geschrei das hauptsächlich von den Erwachsenen verursacht wird. Und um die Leute die mit voll aufgedrehter Musik angefahren kommen und 10 mal ihre Autotüren zu klatschen.
    Unterhaltungen in meinem Garten sind unmöglich geworden.

    Laut Baurechtsamt wäre der Landwirt gerade daran eine Nutzungsänderung auszuarbeiten.
    Ich wohne im Außenbereich.
    Was meint ihr? Hat er Chancen ein Gewerbe dieses Ausmaßes, so nah am Haus dort genehmigt zu kriegen?

    Liebe Grüße Sepp

    Reply
    • 13. August 2020 at 16:39
      Permalink

      Hallo Sepp,

      tja, gute Frage. Grundsätzlich sollte er Betreiber der Reitschule ein Interesse daran haben, gut mit den Nachbarn auszukommen. Daher wäre es in seinem Interesse, dass die sich die Eltern benehmen und ihre Hunde nicht frei rumlaufen lassen. Das scheint ja das Hauptproblem zu sein. Evtl. mal solch krasses Verhalten dokumentieren. Ein Leinenzwang ist normalerweise üblich auf Reitanlagen, auf denen Kleinkinder rumlaufen. Wenn die Leute nicht mit sich reden lassen, kann das Ordnungsamt ja mal auf der Basis prüfen. Ich würde erstmal versuchen sachlich mit dem Betreiber, nicht dem Verpächter zu reden und ihn mit dem Verhalten oder einer Sammlung Hundekot konfrontieren. Frage wäre auch: WO findet der Unterricht statt? Gibt es eine Reithalle? Wird auf einem Reitplatz geritten? Ist der genehmigt?

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  • 22. April 2021 at 20:19
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    Hallo,
    Wir haben vor einem Jahr ein Grundstück (1,5ha) mit unserem Wohnhaus, einem Pferdestall mit 3 Boxen und weiteren Nebengebäuden gekauft. Wir würden gern neben den Boxen-Stall noch einen Offenstall bauen. Der Stall steht in L-Form auf dem Grundstück auf einer Seite vom L ist der Stall und auf der anderen Seite das Heulager. Wir würden gerne den Raum im L nutzen und dort den Offenstall bauen, so daß es am Ende sozusagen ein viereckiger Bau wird. Wir wohnen sehr weit außerhalb. Wir haben auch keine direkten Nachbarn (ca 900m Luftlinie getrennt durch Wald). Bis jetzt ist auf der Fläche nichts als Wiese und Büsche. Es ist momentan ungenutzte Fläche sozusagen. Es führt auch keine Straße oder ähnliches am Grundstück direkt vorbei. Grundstücksangrenzend sind auf einer Seite nur ein Feld und auf der anderen Seite ein Wald. Wie gut stehen denn unsere Chancen auf Genehmigung? Wir wohnen in Sachsen.
    Vielen Dank

    Reply
    • 25. April 2021 at 16:09
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      Schwer zu sagen, ohne die genauen Örtlichkeiten und den Flächennutzungsplan zu kennen. Vor einer offiziellen Anfrage, die ggf. auch ein “Nein” bescheinigen könnte, würde ich mal einen lokalen Architekten um Rat fragen, wie er die Situation einschätzt. Ich gehe davon aus, dass die bisherige Bebauung udn Pferdehaltung soweit genehmigt ist (sollte beim Kauf mit abgeklärt worden sein).

      Reply
  • 5. August 2021 at 17:06
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    Hallo, ich habe mir jetzt nicht alle Kommentare durchgelesen,
    Ich habe ein Projekt mit meiner Mutter .. und zwar . Unsere Familie hat schon lange Einen Acker .. eine Hälfte wurde vor einigen Jahren bepflanzt mit ganz vielen Obstbäumen und umzäunt und auch Gemüse gepflanzt .. daneben an einen bauchen verpachtet .. wir wollen jetzt bei andere Hälfte einen offenstall bauen , wo ich mein Pferd über den sommer stehen habe ( natürlich nicht allein) da es auch ein “Überschwemmungsgebiet ist” was nie der Fall war .. (vor 100 Jahren mal ein See war) ist die Angelegenheit ein wenig zickig .. meine Frage ist .. würde das rechtlich gehen wenn wir eventuell einen Verein Gründen dort was aufstellen zu dürfen ? Wie ist das mit den Boden befestigen ?.. ich habe nämlich gelesen .. vom Wasserschutzgesetz sollst du den Boden befestigen zb/ gatschkoppel .. da der kot sich nicht so mit dem Wasser vermischen soll .. ob das bei dem Fall möglich wäre.. wir sind in Nö zuhause 🙂 liebe grüße Lea

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    • 8. August 2021 at 20:37
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      Ein Verein hilft da nicht. Ab zur Gemeinde/zum Bauamt, nachfragen, was geht.

      Reply
  • 17. März 2022 at 11:20
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    Hallo,
    Weiß jemand, wie groß der Abstand eines Offenstalls zur Grundstücksgrenze sein muss?Angrenzend ist ein Feldweg, dahinter Ackerfläche. Außenbereich, Baden-Württemberg.

    Reply
    • 17. März 2022 at 11:29
      Permalink

      Genau weiß ich es nicht. Der “normale” Grenzabstand von 3m sollte eingehalten werden. Vom Feldweg würde ich etwas mehr Abstand halten, man weiß ja nie, wer da mit dummen Gedanken rumläuft.

      Reply

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