Bauvoranfrage für einen Offenstall

Bevor man einen Bauantrag für eine Weidehütte stellt, kann es sinnvoll oder sogar auch notwendig sein, eine Bauvoranfrage zu stellen. Beispielsweise wenn man noch darüber nachdenkt, ein Grundstück zu kaufen oder zu pachten, auf dem später einmal eine Weidehütte oder ein Offenstall stehen soll.

Da immer wieder ähnliche Fragen von Lesern unseren Blogs auftauchen, gehen wir hier einmal auf die wichtigsten Aspekte ein, die man bei einer einer Bauvoranfrage oder einem Bauantrag für einen Offenstall beachten sollte.

Wozu eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage ist weniger aufwändig und deutlich günstiger als ein Bauantrag. Sie klärt, ob das Bauvorhaben grundsätzlich möglich ist. Dabei zeigt sie eventuell schon mögliche Grenzen und Probleme auf.

Was sollte man vorher in Erfahrung bringen

Hat man ein Grundstück für einen Offenstall ins Auge gefasst, sollte man in Erfahrungen bringen, ob das Grundstück im Außenbereich liegt oder gar in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Wie ist die vorherrschende Windrichtung auf dem Grundstück, wo soll die Öffnung des Unterstandes sein?

Um eine Vorstellung für den späteren Offenstallbau zu entwickeln, ist es zweckmäßig, sich über Vorschriften zur Pferdehaltung zu informieren. Welcher Platzbedarf ist minimal vorgeschrieben, welchen Höhen müssen Durchgänge haben usw. Wieviel Platz brauche ich für ein mögliches Heu und Futterlager, Hier hilft auch ein Blick in entsprechende Literatur zum Thema Offenstallbau weiter.

Welche Informationen sind sinnvoll und notwendig

Das geplante Bauvolumen, also die Größe der Grundfläche und die spätere Höhe des geplanten Offenstalls sowie seine Lage auf dem Grundstück mit dem Abstand zur nächsten Wohnbebauung sind zentrale Informationen, die für eine Bauvoranfrage benötigt werden. Auch die Anzahl und ggf. Größe der künftigen Bewohner können von Interesse sein, denn bei einer entsprechenden Bauvoranfrage werden möglicherweise neben Fragen des Emmissionsschutzes auch Behörden wie das Veterinäramt mit einbezogen.

Bezüglich des Emmissionsschutzes sollte man sich bereits im Vorfeld Gedanken zur Entsorgung des anfallenden Mistes machen. Der sorgt nicht nur für mögliche Geruchsbelästigungen von möglichen Nachbarn, sondern kann je nach Lagerung auch eine Gefahr für das Grundwasser oder angrenzende Bäche und Flüsse darstellen.

Reden hilft: Mit dem Bauamt sprechen

Bauvoranfragen für einen Offenstall werden auch im Bauamt nicht täglich bearbeitet. Die notwendigen Informationen können daher sehr unterschiedlich sein und auch individuell vom Sachbearbeiter abhängen. Erfahrungsgemäß hilft auch hier ein freundliches Gespräch im Vorfeld mit dem möglichen Sachbearbeiter. So kann man klären, worauf in diesem Amtszimmer wert gelegt wird, ob im Vorfeld schon Besonderheiten oder Probleme absehbar sind. Geht man ein solches Gespräch gut vorbereitet, freundlich und konstruktiv und nicht fordernd an, erleichtert es beiden Seiten oft den Genehmigungvorgang.

Am besten alle wesentlichen Fakten wie Grundfläche, geplante Bauart auf einem A4 Zettel übersichtlich zusammenfassen und zum Gespräch mitbringen. Eventuell sind auch Fotos von vergleichbaren Bauten oder Prospekte von Herstellern verfügbar. Sie helfen zu veranschaulichen, worüber man spricht.

Wie geht es nach der Bauvoranfrage weiter?

Hat man die erste Hürde Bauvoranfrage genommen geht es weiter. Nun kann eine Erfahrenen Planer an die Ausarbeitung des Bauantrags setzen. Zum Bauantrag gehört neben einem Lageplan,  einen Grundriss und Ansichtzeichnungen meist eine Statik, die von einem entsprechend berechtigten Statiker angefertigt werden muss. Ebenfalls gehört eine Beschreibung der verwendeten Materialien und die Benennung eines Bauleiters zu einem Bauantrag.

 

22 thoughts on “Bauvoranfrage für einen Offenstall

  • Pingback: Was gehört alles zu einem Bauantrag für einen Offenstall? | Offenstall

  • 23. März 2013 at 10:09
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    Hallo,
    Muss man für einen Weidezaun eigentlich auch einen Antrag stellen?
    Habe ein Grundstück gefunden auf dem ich Pferde halten will. Ich möchte nur für die Wintermonate Weidehütten aufstellen, da das Grundstück eine große Baumgruppe hat die in den wärmeren Monaten natürlichen Schutz bietet. gibt es noch wichtige Sachen die ich bedenken sollte?
    Mfg Nicole

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    • 1. April 2013 at 11:28
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      Hallo Nicole,

      das hängt ein wenig vom Flächennutzungsplan an. Such einfach mal auf der Homepage Deiner Gemeinde nach einem solchen Plan (haben die meisten) und sieh nach als was das Grundstück da eingetragen ist. Bei “Fläche für die Landwirtschaft” sieht es schon mal ganz gut aus. Problematischer kann es im “Landschaftsschutzgebiet” usw. werden.

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  • 15. Oktober 2013 at 15:17
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    Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Abstandsgrenzen bei Pferdehaltung zum Nachbargrundstück?

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    • 15. Oktober 2013 at 15:24
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      Pauschal: Nein. Ich nehme an, es geht um einen Stallbau. Da gelten natürlich ersteinmal die üblichen Bebauungsrichtlinien, wie z.B. für Carports und Gartenhäuser. Alles weitere hängt vom Bundesland, den örtlichen Gegebenheiten und vielen weiteren Faktoren ab.

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  • 1. Januar 2014 at 16:19
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    Hallo, planen im aussenbereich eine bauvoranfrage fuer einen offenstall zu stellen. Was muss ich bei der frage zur mistentsorgung beachten?
    ulla

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    • 4. Januar 2014 at 16:36
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      Hallo,

      geklärt sollte sein, wo udn wie die Mist zwischengelagert wird, und wohin er abtransportiert wird. Hier am besten einen konkreten Landwirt benennen. LAgerung ggf. zwischenzeitlich auf Anhänger oder im Container.

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  • 16. März 2014 at 13:42
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    Hallo,
    Meine Frage wird manchen vielleicht etwas dumm vorkommen, trotzdem habe ich im

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    • 16. März 2014 at 13:47
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      Internet noch nichts passendes gefunden.
      Wir haben auf unserem großen Grundstück 2 Gartenhäuser stehen. Darf ich da einfach einen Paddock davorbauen und zB 2 Esel reinstellen? Ohne Baugenehmigung etc? Oder an wen müsste ich mich da wenden? Platz genug wäre. Isolieren ist schnell gemacht. Bei dem Garten wäre es schade, wenns keine Tiere gäbe.
      LG

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  • 15. September 2016 at 20:47
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    Hallo, ihr schreibt ja, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, einen Offenstall im Außenbereich genehmigt zu bekommen. Gleichzeitig höre ich von allen Seiten, dass es selbst als Landwirt nicht ganz einfach ist. Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist, als Privatperson eine Bauvoranfrage zu stellen weil es egal ist, ob ich oder ein Landwirt (weil ähnlich hohe bzw geringe Chance) oder ob es eh nur Aussichten hat, wenn das ein Landwirt stellt. Geht um eine Wiese, die aktuell einem Landwirt gehört (mehr oder weniger Verwandtschaft) und wo ich eigtl gerne einen kleinen Offenstall für 2 bis höchstens 4 Kleinpferde drauf stellen würde… Danke schonmal!

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    • 8. Oktober 2016 at 09:08
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      Der Landwirt hat schon bessere Chancen. Wenn er aber sonst keine (ernsthafte) Pferdehaltung betreibt, kann auch sein Antrag ggf. erfolglos sein.

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  • 13. September 2017 at 21:23
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    Benötige ich auf Nicht-Bauland in Randlage ohne unmittelbare Nachbarn eine Genehmigung für bescheidenen Holzstall für 2-3 Esel auch ohne Fundament ( dafür Gummimatten ) und unter 30m2 ?
    Welche Hütte ist genehmigungsfrei ?

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    • 14. September 2017 at 16:34
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      Ja, auch in dieser Konstellation ist ein Bauantrag bzw. eine entsprechende Genehmigung höchstwahrscheinlich notwendig. Einfach nett beim Bauamt nachfragen.
      Merke: Fundament ungleich Bodenbelag!

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  • 19. November 2017 at 16:17
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    Hallo! Ich überlege, einen alten Hof zu kaufen, der zuletzt aber nicht mehr zur Tierhaltung genutzt wurde. Es gibt einen alten Stall mit Scheune und einen Garten. Ich würde nichts bauen wollen, sondern das Vorhandene nutzen. Darf ich den Garten einfach als Weide nutzen oder ist dafür auch schon eine Baugenehmigung nötig, weil ja ein neuer Zaun gebaut werden müsste? Und darf ich die Garage zum Beispiel auch als Stall, bzw. Unterstand nutzen?
    Viele Grüße und danke schon mal!

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    • 24. November 2017 at 16:39
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      Für die Garage wäre sicher eine Nutzungsänderung erforderlich. Beim Garten ist sicher auf die Nachbarn zu achten. Beurteilen kann das nur das lokale Bauamt. Einfach freundlich nachfragen.

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  • 13. Februar 2018 at 20:26
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    Hallöchen, wir haben folgende Situation: wir wollen einen denkmalgeschützten Dreiseithof von 1828 kaufen. Hier wurden Grundstücke zugekauft und 1995 ein Offenstall errichtet der damals LAG 5 Sterne prämiert wurde. Das alles wurde 2015 verkauft und weiterhin als Offenstall so genutzt wie es gebaut wurde. Jetzt wollen auch wir das genauso nutzen. Wir sind aber keine Landwirte und leider gibt es für die holzunterstände usw keinerlei Bebauungspläne….das Bauamt sagte uns dass ein Teil des Stalls im Aussenbereich liegt. Wir wollen nun die Erlaubnis zur Pferdehaltung beantragen. Kann es sein dass uns das versagt wird?? Uns wurde gesagt dass wir einen Bauantrag stellen müssen weil scheinbar keine Anträge bisher vorliegen… .wir sind leicht verwirrt. .

    Ne Idee dazu?

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    • 13. Februar 2018 at 20:41
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      Die LAG-Auszeichnung bringt da wenig. Der Vorbesitzer/Verkäufer sollte nachweisen, dass alle Gebäude die entsprechende Baugenehmigung besitzen. Ansonsten würde ich davon Abstand nehmen.

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  • 8. Oktober 2020 at 16:40
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    Hallo,
    ich habe ein Haus mit großem Garten in Randlage eines kleinen Weilers entlang eines Flusses gekauft. Aus dem ehemaligen Ziegenstall will ich einen Offenstall für meine zwei Kleinpferde machen. Das Dach des Stalls war hochgradig einsturzgefährdet und wurde vom Fachmann restauriert. Das Bauamt war einverstanden, dass dies aus Sicherheitsgründen gleich gemacht werden darf. Für das befestigte Paddock (ca. 100 Quadratmeter) habe ich eine Bauvoranfrage gestellt. Es heißt, dass eine Bauvoranfrage vier bis sechs Wochen dauert.
    Bei der Gemeinderatssitzung wurde das Paddock einstimmig genehmigt. Dann ging der Antrag weiter zum Bauamt. Dies ist nun schon über drei Monate her und ich höre einfach nichts mehr.
    Die Materialien, die verwendet werden, sind für die Natur unbedenklich und den Mist kann ich beim Landwirt aus unserer Nachbarschaft entsorgen.
    Die Quadratmeter des Stalls sind entsprechend dem Tierschutzgesetz und auch das Paddock.
    Ich will nicht ständig nachfragen um das Amt nicht zu verärgern. Einmal hatte ich nachgefragt und es hieß, dass es seine Zeit dauert, da der Antrag Naturschutzamt und Veterinäramt auch noch durchlaufen muss.
    Ist diese Wartezeit noch normal? Wie gehe ich am Besten vor?
    Es geht darum, dass ich erst umziehen kann, wenn ich meine Pferde mitnehmen kann. Und ich erst eine Arbeit suchen kann, wenn ich umgezogen bin. Daher bin ich auch in einer existenziellen Notlage.
    Was würden Sie mir raten – wie soll ich vorgehen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

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    • 12. Oktober 2020 at 22:08
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      Ja, solche Wartezeiten sind leider normal, gerade weil diverse Abteilungen daran beteiligt sind. In diesem Jahr gibt es zusätzliche Verzögerungen in vielen Ämtern, da durch COVID-19 und Homeoffice die Effizienz in Behörden nicht unbedingt gesteigert wurde.

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  • 17. Januar 2021 at 20:39
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    Guten Tag,
    ich würde mir gerne den Traum von der Haltung des eigenen Pferdes am Haus erfüllen. Zusätzlich würden zwei bis drei Einsteller hinzukommen, also insgesamt 4 Pferde. Auf dem Grundstück gibt es genug Grünfläche, allerdings weder Zäune noch eine feste Unterbringung. Ich würde das gaze gerne als Offenstall mit Trail realisieren. Dies bringt sowohl den Bau eines offenen Gebäudes als auch die Befestigung von Teilen des Paddocks und des Trails mit sich. Ist es überhaupt realistisch einen Bauvorantrag zu stellen, wenn man das ganze als Privatperson ohne landwirtschaftlichen Hintergrund durchziehen möchte? Zur Information, das Grundstück befindet sich in Schleswig Holstein.

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    • 10. Februar 2021 at 18:11
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      Grundsätzlich ist es möglich, wenn sich das Gelände nicht im Außenbereich befindet. Da einmal den Flächennutzungsplan der Gemeinde befragen.

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  • 23. September 2021 at 18:23
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    Guten Tag!
    Ich halte Lamas (gewerblich; wir bieten Wanderungen mit Lamas an) und habe jetzt zwei Grundstücke zur Pacht angeboten bekommen, eines von der Gemeinde und ein benachbartes von einem Privatbesitzer. Nun liegen die beiden Grundstücke genau am Rand des Naturschutzgebiets, und zwar innerhalb des Naturschutzgebiets. Die beiden Flächen sind nicht eingezäunt. Das müsste ich also (neu) machen. Einen Offenstall besitze ich bereits, auf einer dritten Fläche.
    Darf ich Euch (auch, wenn es um einen Zaun geht) fragen, ob der genehmigungspflichtig ist? Wenn ja: Welche Behörden sind an einer Genehmigung beteiligt? Wäre es einfacher, wenn der Antragsteller ein Landwirt ist? Wäre es dann möglich, dass ein Landwirt (da hätte ich wohl jemanden) die Flächen pachtet und mir dann weitergibt?
    Vielen Dank vorab für eine Antwort!

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