Wer schon einmal versucht hat eine Genehmigung für einen Offenstall zu bekommen, kann den Eindruck bekommen haben, es ist einfacher ein Atomkraftwerk in Deutschland zu errichten, als einen Offenstall. Das Problem der Genehmigung eines Offenstalls liegt unter anderem in der teilweise notwendigen Beteiligung verschiedener Behörden. All diese Behörden haben unterschiedlichste Aufgaben und teilweise gegensätzliche Interessen. Im Interesse des Landschaftsschutzes sollte ein Stall nicht auf der freien Fläche stehen, sondern möglichst nahe an einer bestehenden Bebauung. Der Emissionsschutz, der vorhandene Anwohner vor Gerüchen schützen möchte, würde den Stall natürlich am liebsten möglichst weit weg von der vorhandenen Bebauung sehen. Das Veterinäramt wünscht sich bestimmte Mindesthöhen und Flächen pro Pferde und Öffnungen nach Süden, Lanschaftsschutz und Emissionsschutz bevorzugen eine flache Bebauung und je nach Örtlichkeit möglicherweise geschlossene Frontenten genau in den Bereichen, die die Veterinäre gerne offen sehen wollen.
Offenställe werden in den wenigsten Fällen in der Innenstadt oder mitten in einem Wohngebiet geplant, denn in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ist die Pferdehaltung unzulässig. Somit liegen sie oft am Rande einer Siedlung und somit schnell im so genannten Außenbereich. Das Bauen im Außenbereich wird in §35 BauGB geregelt und ist sehr restriktiv. Wer als Privatperson einen Offenstall bauen möchte hat es ungleich schwerer als ein Landwirt, der ein privilegiertes Baurecht im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen genießt. Das halten von zwei oder drei Pferden macht übrigens niemanden zum Landwirt oder auch nur Nebenerwerbslandwirt.
Als Privatperson eine Genehmigung für einen Offenstall zu bekommen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch gibt es viele Hürden zu überwinden. Pauschale Aussagen können zu einer Genehmigung nicht getroffen werden. Vielfach ist dies auch abhängig von den jeweiligen Landesbauordnungen, den konkreteren, individuellen örtlichen Gegebenheiten oder auch der Einstellung der genehmigenden Behörde. Sind hier ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit genehmigt worden, ist es einfacher als bei einer Behörde, die kürzliche vergleichbare Vorhaben (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt hat. Schließlich hat die genehmigende Behörde, die die Berichte aller beteiligten Behörden zu bewerten hat, dann immer noch einen gewissen Ermessensspielraum.
Ist eine Bauvoranfrage positiv ausgefallen, wird auch die Baugenehmigung erteilt. Kommt es dann beispielsweise von Nachbarn zu Einsprüchen gegen die Baugenehmigung für den Offenstall, braucht man sich wenig Sorgen zu machen. An dieser Stelle stehen die Behörden gewöhnlich zu ihren Entscheidungen. Schließlich würden sei sich andernfalls selbst bescheinigen, vor wenigen Monaten falsche Genehmigungen ausgestellt zu haben.
Generell sollte man während der Planungphase oder vor einem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen. Ist diese Positiv beschieden, kann man einen konkreten Bauantrag stellen, der dann auf Basis der Bauvoranfrage auch schneller bearbeitet werden kann. Zum Bauantrag gehört neben der Beschreibung des Bauvorhabens und genauem Lageplan auch eine Statik, die schon eine sehr weit fortgeschrittene Planung des Stalls voraussetzt. Bei der Dimensionierung des Offenstalls sollte man sich zuvor erkundigen, welche Anforderungen das Veterinäramt an Ställe stellt. Hier verschätzt man sich gerne bei der Höhe. So ist gemäß §2 Tierschutzgesetzt und den Leitlinien des BMVEL zur Pferdehaltung eine lichte Deckenhöhe von 1,5 mal der Widerristhöhe des größten Pferde auf der gesammten Fläche einzuhalten. Hier werden gerne Dachschrägen vergessen. Für ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,75 Meter bedeutet dies schnell eine Traufkante (etwa Höhe der Dachrinne) von 2,62 Meter. Der First einer solchen Weidehütte liegt bei einer Dachschräge von mindestens 22 Grad (notwendig für Ziegeleindeckung, dann schnell bei einer Höhe von knapp vier Metern.
Der Abstand zur benachbarten Wohnbebauung sollte 25 Meter nicht unterschreiten. Das gilt sogar für das eigene Haus auf angrenzendem Grundstück, denn -so die Argumentation einer genehmigenden Gemeinde – wäre es möglich, dass man das Haus verkauft, die angrenzende Weide mit dem Offenstall jedoch nicht.
Weiterhin sind Auflagen zur Mistentsorgung und ggf. der Bepflanzung einer Ausgleichsfläche zu erwarten. Die Gebühren für eine solche Genehmigung liegen im Normalfall unter einhundert Euro.
Eine Genehmigung für einen Offenstall lässt sich übrigens oftmals einfacher bekommen als für einen geschlossen Stall. Bei einem Offenstall gibt es kaum Bedenken was Geruchsemissionen angeht. Bei einem geschlossenen Stall mit Boxenhaltung sieht das schon wieder anders aus. Hier kann es schnell potentiell Geruchsprobleme geben, die bei einem Offenstall von den Behörden so nicht gesehen werden.
Interessant ist auch die Frage: “Darf ich auf diesem Grundstück Pferde halten?” Hier weiß kaum jemand Rat, denn im Gegensatz zu Bebauungfragen scheint es hier keine Regelungen zu geben. Schöne Aussage eines Gemeindemitarbeiters zu diesem Thema: “Naja, wenn Sie die Genehmigung haben, da einen Offenstall zu bauen, dann gehe ich davon aus, dass man da auch Pferde halten darf… “




Hallo, ich bin dabei mir ein Grundstück für meine Pferdchen zu kaufen. Jetzt frag ich mich was muss ich als erstes Tun? Fragen ob ich einen Offenstall bauen darf, oder ob ich überhaupt Pferde dort halten darf ? Ich glaube das wird ein riesen Unterfangen oder ?
Bin über jeden Tip dankbar.
Hallo Yvonne,
ja, das wird ne größere Aktion.
Zuerst solltest Du einmal für Dich selber abschätzen, wie groß die Sache werden soll. Also wieviel Pferde, wie groß soll der Stall werden, ganzjährige Nutzung, wo lagere ich Heu und anders Futter, kommt man an Wasser und Strom, ist der mögliche Stall-Bauplatz mit Fahrzeugen erreichbar zur Material- und Futteranlieferung, wie weit ist die nächste Wohnbebauung weg, gibt es ähnliche Weiden mit Offenställen in der Nähe, wo könnte ich Mist entsorgen, wie sehen die angrenzenden Grundstücke aus, kann man das Grundstück sicher einzäunen etc.
Also schon erstmal eine Menge Fragen vorab. Mit diesen Hintergedanken dann nach einem Grundstück suchen. Bevor man kauft auf jeden Fall eine Bauvoranfrage stellen. Schwarzbauten würde ich nicht riskieren. Die muss man ggf. schneller abreißen als man gucken kann. Für eine Bauvoranfrage sollte man auch schon grobe Vorstellungen von Größe, Bauart und Standort auf dem Grundstück haben.
Natürlich auch auf die vorhandene Weide achten. Kann man die problemlos als Pferdeweide nutzen, oder liegen da evtl. Müll und Steine rum, ist die Grasnarbe in Ordnung oder wachsen hier allerhand Pflanzen, die auf einer Pferdeweide nichts zu suchen haben?
Von daher ist es immer gut, ein Grundstück zu suchen, das bisher auch als Weide genutzt wird. Berichte mal von Deinen Erlebnissen.
Sehr informative Seite mit vielen nützlichen Tips!
Hallo wir planen eine Reitanlage mit Reithalle, Offenstall und Pensionsstall mit Aussenboxen. Die Bauvoranfrage ist durch und nun geht es ans Eingemachte …. beginnen wollen wir im Herbst mit einem Offenstall ….. gibt es da Richtwerte wieviel qm pro Pferd etc ???
Vielen Dank für Links und Tipps
Tanja
Hallo Tanja,
meinst Du die Stall- oder Weidengröße? Je nach Baugenehmigung und beteiligten Ämtern gibt das Veterinäramt eine Mindesgröße vor. Den Platz einer normalen Box solltest Du auf jedenfall als Minimum pro Pferd vorsehen.
Hallo , habe ne wichtige frage wieviel m2 darf man ohne baugenehmigung auf eine weide beiden die einem selber gehört und ohne festes fundament.
Hallo Alexandra,
das kann man so pauschal leider nicht sagen. Das hängt von vielen Dingen ab:
Am besten mal beim lokalen Bauamt nachfragen. Alles andere führt vermutlich zu Ärger…
Hallo ,
Also wur haben eine weide am dorfrand aber nicht im naturschutz, er wird ohne festes fundament gebaut und aus holz so das man ihn jederzeit abreißen könnte.die weide gehört uns selber.landwirt bin ich keiner. der bau würde so groß werden das er für 6 ponys und stroh lagern und heulagern reicht..
gibt es da irgendwelche klauseln? habe gehört man kommt schwer an eine baugenehmigung.
lg
Eine Hütte für 6 Ponys plus Heulager plus Strohlager ist schon riesig und gaaanz weit entfernt von genehmigungsfrei. In NRW sind wohl Carports bis 30 Kubikmeter (ACHTUNG NICHT Quadatmeter!!!) umbauter Raum genehmigungsfrei. 1) wäre unklar ob das auch für eine Weidehütte auf einer Wiese gilt und 2) kannst Du gar nicht so schnell gucken wie das Veterinäramt Dir die Pferde von der Weide holt, wenn Du wirklich versucht 6 arme Ponys auf 30 Kubikmeter Raum unter zu bringen (Heu und Stroh gar nicht erst mitgerechnet.). Also: Ab zur Gemeinde oder zum Bauamt und nachfragen. Alles andere wird bei der Größenordnung kritisch.
Hallo, ich habe vor einen Offenstall von einem Reitverein der sich aufgelöst hat zu übernehmen. Folgendes Problem stellt sich mir: Der Rv hat seine 5 Pferde in der vorhanden Scheune gehalten (einen Teil Offenstall abgetrennt), Heu u. Stroh wurde ebenfalls dort gelagert. Der Eigentümer des Grundstückes, würde es aber begrüßen, wenn die Scheune nur zur Lagerung genutz wird und die Pferde extra Unterstände bekämen.Der Hof befindet sich im Aussengebiet, Grundstück ca 9000 m2, 5 ha Weidefläche zu pachtbar, ein Reitplatz befindet sich auch schon auf dem Grundstück. Die Frage ist nun wie gut , oder eben schlecht stehen die Chancen einen oder zwei Unterstände oder eben Offenställe auf dem Grundstück bauen zu dürfen? Ach ja, das ganze wäre in Sachsen…. Vielen Dank schonmal im Vorraus
Hallo Franzi,
wir ist die Situation noch unklar. Was bedeutet “ich habe übernommen”? Hast Du gekauft, gemietet oder gepachtet? Wem gehört das Grundstück. Was heißt “Hof”. Betreibt ein Landwirt den Hof und gehört ihm das Grundstück? Für den sollte es kein Problem sein, einen weiteren Unterstand auf seinem Hofgrundstück zu errichten. Ich denke, neben der Frage “wer bezahlt” es, solltet Ihr erstmal untereinander klären, wer tatsächlich Bauherr ist. Wenn das klar ist, entsprechend geschickt bem Bauamt anfragen.
Hallo, ich würde gern übernehmen… so wars gemeint.Der Bauherr ist in dem Fall der Eigentümer, der würde auch den Bauantrag stellen, bzw zum bestehenden u. genehmigten Antrag die Sache mit den Unterständen nachreichen. Für mich wäre halt wichtig bevor ich irgendeinen Pachtvertrag unterschreibe, zu wissen wie die Chancen stehen. Was ich als positiv sehe, ist der Umstand, das auf dem Grundstück vor mir der RV war, also bereits Pferde gehalten wurden und eben auch der Reitplatz vorhanden ist. Der Eigentümer will auch wieder Pferdehaltung auf dem Grundstück haben, nur eben nicht unbedingt in der Scheune. Der RV hatte auch schonmal mit der Planung eines Unterstandes begonnen, aber das ganze dann auch kostengründen aufgegeben, deshalb hat der Eigentümer den Bauantrag für die restl. Gebäude des Hofes ohne Unterstände eingereicht. (3-Seitenhof) Er will als Nebenerwerb dort eine Pension eröffnen und sieht das mit den Pferden quasi als Aufwertung für die Gäste, da ich mit meinen Pferden Gelände und Wanderritte anbieten möchte. Ich hoffe die Situation stellt sich jetzt etwas klarer da
Achso… er ist kein Landwirt.
Lg
Hallo,
da von einer Genehmigung offenbar einiges abhängt würde ich auf jeden Fall eine offizielle Anfrage stellen. Ggf. reicht ja schon eine Bauvoranfrage. Man kann auch in den Pachtvertrag mit aufnehmen, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn der Bauantrag abgelehnt wird, oder dass dann die Pferde weiter im Stall gehalten werden. Immer gut: vorher freundlich mit dem Sachbearbeiter sprechen, was er alles für die Bauvoranfrage benötigt, worauf man ggf. achten soll, ob er schon sagen kann, was gar nicht geht oder was er sich vorstellen kann, was geht. Normalerweise kommt sowas gut an, denn es erspart beiden Seiten Zeit & Arbeit.
hallo ,
habe nochmal eine andere frage. wie ist das mit pferde am haus halten darf man das? wir haben interresse an einem haus da ist ein kleiner stall dran und hinterm haus ein kleines eck ( fürn winter als lauf eck super) im sommer stehen die auf den weiden im moor. wäre halt fürn winter damit man sie am haus hat. ist das erlaubt? muss ich die nachbarn fragen? oder darf ich halten auf dem eigenen grundstück was ich will? lg
Interessanter Weise ist die Frage hier nicht “darf ich ein Pferd auf meinem Grundstück halten” sondern tatsächlich “Ist der Stall auf dem Grundstück genehmigt?”. Hier beim Vorbesitzer nachfragen, ob es eien Baugenehmigung für den Stall gibt. Ist der Stall genehmigt und war auch für Pferde geplant (nicht etwa für Hühner) darf man auch ein Pferd da halten.
Gibt es keine Genehmigung und der Stall stand lange leer, kann es auch passieren, dass sich ein Nachbra beschwert und Du den Stall abreißen musst. Grundsätzliche Frage: Was würdest Du als Nachbar sagen? Könnten Dich die Pferde stören? Nächste Frage: wo wird Mist entsorgt? Einen Misthaufen darf man nicht so einfach anlegen…
Hallo Leute!
Hier ein Tipp zum Bau eines Offenstalls. Abstandsflächen brauchen nicht eingehalten werden, wenn man so vorgeht, wie es beschrieben ist in der Homepage http://www.tiefenthaler.de.gg Ich weiß aber nicht, ob für einen Pferdestall das gleiche gilt wie bei einem Kuhstall.
F.v.W.
Sicher kein guter Tipp. Wer will schon mit den Nachbar eine “tiefe Feindschaft”, so wie auf der Webseite ausgeführt, anstreben. Am Offenstall hat man nur Spaß, wenn die Beziehungen zu den Nachbarn auch gut bleiben.
Hallo,
erstmal ein großes Kompliment, die Seite hier + die Tipps sind super !!!
Nun zu meiner Frage: Ich plane für mein jetziges Turnierpferd aus Altersgründen eine Rente im Offenstall. (Diesen würde ich gerne selber bauen + 2 Pferde (von Freundinnen) als “Einsteller” nehmen).
Dafür könnten wir ein Landstück (mehrere Hektar groß) pachten.
Die Weide liegt im Außenbereich (kein Naturschutz), das Dorf ist ca.800-1000m Entfernt, im Umkreis befindet sich eine Gärtnerei und andere Pferdeweiden (2-3 auch mit einem Offenstall, wobei ich unsicher bin, ob diese mit befestigten Boden o.ä. sind).
Der Stall wäre für 3 Pferde geplant – d.h. 3 “Boxen” nebeneinander, jeweils mit Türe (sodass man z.B. bei Krankheit o.ä. die Boxentüre zumachen könnte).
Jede Box wäre 4×3,5m groß + eine kleine Sattelkammer/Futterlager 4x4m.
Am liebesten wäre uns dabei eine feste Bodenplatte.
(+evtl. auch gemauerte Wände)
Davor soll ein großer Paddock für alle zusammen + 2 Tore zur Weide.
Nun die Frage: Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage bei Bauamt (muss ich mich überhaupt an dieses wenden) ?
Wie problematisch wäre so eine befestigte Bodenplatte (Beton) ?
Welche Alternativen/Tipps gäbe es sonst noch bzw. gibt es noch irgendetwas spezielles worauf man achten sollt, damit eine Baugenehmigung eine Chance hätte ?
Es handelt sich um das Land NRW.
Vielen herzlichen Dank, Hanna
Hallo Hanna,
- gut wäre eine grobe Skizze mit geplanten Maßen also Grundfläche, Höhe, Ausrichtung etc.
- dazu Beschreibungen wie “Boxen im Bedarfsfall abschließbar”, Heukammer abschließbar
- Bauweise (Holz, Stein)
- Evtl auch Fotos von entsprechenden Bauten in der Nähe, wenn Deiner nicht allzu weit davon abweicht
- Schulterhöhe des größten Pferdes
- Möglicherweise bei der Beschreibung “möglichst feste Bodenplatte, alternativ Punkt-/Streifenfundamente angeben”. Das Bauamt sagt oft nur ja oder nein. Ein “Nein, aber das würde gehen” hört man selten. Dadurch gleich schon eine Alternative mitliefern
- Evtl fragen ob die Abschließbaren Boxen ein KO-Kriterium sein könnten. Zwischen Weidehütte nd Stall besteht oft genehmigungstechnisch ein Unterschied.
Folgenden Fragen werden zu klären sein, auf die man ggf, Antworten haben sollte:
- Wie wird der Mist entsorgt/gelagert?
- Was passiert mit dem regenwasser vom Dach?
Du solltest für Dich schon mal klären:
- erlaubt der Besitzer eine Bebaung? Wie lange sichert er mir die Pacht zu?
- wie komme ich an Wasser und Strom, was kostet mich ggf. Erschließung und Anschluß?
- Was erwarten mich für Baukosten? Auf jeden Fall 5-stellig bei Deinen Vorstellungen => siehe Baukosten Offenstall
Vorgehen:
- Evtl mal mit den Besitzern benachbarter Offenställe über deren Erfahrungen sprechen
- mit ersten Skizzen und einem A4 Blatt mit allen wichtigen Eckdaten zum Bauamt und freundlich mit dem Sachbearbeiter sprechen und fragen, was er alle benötigt. Das mögen die meist, weil es ihnen unterm Strich Arbeit erspart.
- Evtl. kann man da schon rausbekommen, worauf zu achten ist, was definitv nicht geht, was er sich vorstellen könnte, was möglich ist.
Viel Spaß (und Ausdauer) bei dem Vorhaben!
Hallo in die Runde,
ich bin gerade auf der Suche nach einem Resthof, weil ich, wie so viele sicherlich, den Traum vom Pferd am Haus träume. Ja, die Verrückten sterben nicht aus. Nun habe ich ein Objekt im Auge, das neben Wohnhaus, zwei Stallgebäude und einen ehemaligen Reitplatz hat. Das Ganze liegt im Außenbereich (Niedersachsen, Teufelsmoor), Nachbarn gibt es nur zwei. Pferde wurden ja offenbar schon gehalten. Insofern gehe ich jetzt mal ganz blauäugig an die Sache ran: Ich möchte dort minimal 6, maximal 8 Pferde halten. Also kleine Privatpension. Den vorhandenen Reitplatz aktivieren und beleuchten. Die Pferde bekommen eine große Schlafhalle in dem einen Stall und riesige Ausläufe nach dem Konzept von Paddock Paradise. Rund 3 Hektar evtl. mehr, Land (1,3 eigenes, Rest zugepachtet) stehen zur Verfügung. Mit wievielen Knüppeln zwischen den Beinen muß ich von seiten den Behörden rechnen?
Gespannte Grüße und herzlichen Dank für die Antwort
Gisa
Hallo Gisa,
ganz grob betrachtet klingt das erstmal nach wenig blauen Flecken an den Beinen durch Knüppel
. So wie ich es verstanden habe wird kein neuer Stall gebaut sondern nur vorhandene Ställe etwas anders genutzt. Prinzipiell sollte das also kein Problem sein. Gibt es eine Mistplatte? Hier hast Du ja die Chance beim Verkäufer konkret nachzufragen, ob es Baugenehmigungen für die (Stall-)Gebäude gibt, ob er den Reitplatz “einfach so” angelegt hat usw. Wenn es ein Resthof ist, sind die Stallgebäude ja evtl schon so alt, dass Baugenehmigungen vermutlich nicht mehr auffindbar sind. Bei Reitplätzen kann es immer wieder Probleme geben, wenn es staubt und sich die Nachbarn dadurch beim Sonnntagskaffee auf der Terrasse gestört fühlen.
Generell gilt: Der Weiterbetrieb eines solches Resthofs ist oftmals deutlich einfacher als eine neue Anlage zu bauen.
Vielen Dank für diese erfreuliche Antwort! Das gibt mir wieder einen neuen Motivationsschub . Richtig, hier wird nichts neu gebaut, sondern vorhandenes genutzt und umgebaut. Ob eine Mistplatte vorhanden ist, weiß ich nicht, das muß ich noch in Erfahrung bringen. Nach den Baugenehmigungen werde ich fragen. Muß ich für eine Mistplatte auch eine Baugenehmigung haben, falls keine vorhanden ist? Ich fürchte fast ja. Und welche Erfahrungswerte gibt es mit einer Beleuchtung für den Reitplatz, was Genehmigungen angeht? Oder mache ich das einfach mal so?
Nochmals besten Dank für die ermutigenden Auskünfte
Gisa
Hallo Gisa,
ob man die Beleuchtung genehmigen lassen muss weiß ich auch nicht. Je nach Investitionsvolumen würde ich es evtl. auch einfach mal ohne machen, dabei drauf achten, dass man dem Nachbran nicht direkt ins Wohnzimmer leuchtet oder jemanden auf angrenzenden Straßen blendet.
Was generell noch zu bedenken ist: Du sagst “kleiner Pensionsbetrieb”, also nicht nur eigene Pferde. Das ist demnach dann ein Gewerbebetrieb… Das kann je nach Umfeld hilfreich oder hinderlich sein.
Hallo,
Ich binn nach etlichem anschauen von Pensionställen in unserer gegend zu dem schluss gekommen das ich es doch selbst machen muss.
es ist einfach nie das richtige dabei, warum giebt es im raum Baden-Baden keinen sinnvollen offenstall mit (bereitbarem) Platz den man bezahlen kann?
(ich hatte schon angebote ohne Reitplatz für 420€ und das ohne kraftfutter!!!!!)
die letzte und warscheinlich beste option wäre selbt einen zu bauen.
Aber wie zur hölle stellt man das an, es ist als privat person so gut wie unmöglich ein geeignetes stück land zu finden auf dem es genehmigt würde(illegale bauten giebt es bei uns einige aber das ist ja auch keine lösung)
ich wäre sogar schon glücklich wenn ich einen in der nähe liegenden platz mitbenutzen könnte aber das stellte sich auch als schwierig heraus.
einerseits finde erst mal was in der nähe und andererseits müsste der platz wirklich bereitbar sein und sich nicht in ein matschloch verwandeln sobald man ihn wirklich braucht.
ich binn für alle tipps dankbar und muss sagen das mir diese Seite bissher schon wirklich weitergeholfen hat
grüße aus dem Rebland Elena
Hallo Elena,
ich fürtchte, Du schätzt das schon ganz richtig ein. Man braucht Glück, Zeit, Nerven, Geduld und Duchhaltevermögen. Beziehungen können auch hilfreich sein.
Ein passendes Grundstück zu finden, dass der Besitzer auch noch bereit ist zu verkaufen (könnte ja mal Bauland werden) ist extrem schwer. Vielfach kann man auch über Erbpacht nachdenken. Möglich ist es aber… also die Hoffnung nicht aufgeben!
Pingback: Was unterscheidet einen Offenstall von einer Weidehütte | Offenstall
Moin,
sehr informative Seite! Klasse, dass man die mit einer einfach Googlesuche so leicht findet! Vielen Dank und ein Kompliment schonmal, insb. an ACS für die vielen Antworten. Ich hoffe uns wird auch so schnell und kompetent geholfen.
Konkret haben wir schon unsere Bauvoranfrage schon durch (kurz vor Weihnachten positiv zurückbekommen) und beabsichtigen kurzfristig das betreffende Grundstück samt Hof zu erwerben. Ab dem Kaufdatum steht dann der Antrag auf Baugenehmigung zur Bearbeitung. Dazu hat der zuständige Landkreis folgendes Formular bereitgestellt:
http://www.helmstedt.de/pics/verwaltung/1_1190031217/BAUANTRAG.pdf
Meine Frage bezieht sich auf Punkt 3 und §58 NBauO. Wen kann/sollte ich sinnvollerweise als Antragsverfasser benennen/bestellen: Kann ich das selbst sein, oder muß zur Erstellung der Schnitte und Zeichnung der qualifizierten Flächen ein Bauzeichner/Techniker/Ingenieur beauftragt werden?
Zur Info: Grundstück 2000m², Offenboxen für 3 (optional 4) Pferde mit 80+m², befestiger Auslauf auf 800m². Bauvoranfrage ist durch, Auflagen überschaubar und in unserer Planung bereits erfüllt. Ausführung machen wir selbst (Erdarbeiten, Streifenfundament, Bodenversiegelung, Stallaufbau) in Zusammenarbeit mit Zulieferern (Zäune, Stall, Paddockgrund). Im wesentlichen brauchen wir also jemand der uns hilft die Baugenehmigung möglichst schnell zu bekommen.
Über eine schnelle Rückmeldung würden wir uns sehr freuen!
Viele Grüße – Tobias
Hallo Tobias,
danke erstmal für die lobenden Worte.
Ich antworte hier mal aus eigener Erfahrung (NRW im Jahr 2004) und nicht als Jurist. Als Antragsteller und -verfasser habe ich mich damals selber eingetragen. Die Zeichnungen und die Statik hat damals ein Dipl. Ing. gemacht, der sein Studium gerade abgeschlossen hatte, sich aber noch nicht Architekt nennen durfte, weil man dazu zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen muss, um sich bei der Architektenkammer einzutragen.
Wichtig war die “Fachkenntnis” aber nur bei Statik. Ich hatte das aber auch vorher mit den Mitarbeitern auf dem Bauamt so abgesprochen. Für die war das völlig ok.
Ich würde also erstmal kurz mit dem Bauamt sprechen, dann das örtliche Telefonbuch nehmen und einen Statiker suchen, zu dem mit einem Entwurf des Stalls und einer Vorstellung der Baumaterialien gehen und von dem eine Statik machen lassen.
Wie sind die 80qm geplant? Grundfläche: 8mx10m, 4m*20m, L-Form? Dachaufbau? Bei der Größe kann die Form schon entscheident sein, wie komplex und damit teuer die Statik wird. Berichte mal von Deinen Erfahrungen. Wir können hier gerne im Blog drüber berichten. Ist ja sicher auch spannend und informativ für andere Leser.
Gruß: Arne
Hallo,
ich hätte da auch mal ne Frage. Leider müssen meine Freundin und ich mal wieder mit den Pferden umziehen. Wir hatten endlich den perfekten Stall für unsere beiden gefunden und nun geht der Hof unter den Hammer. Naja, was soll man sich lange ärgern. Da die Angst plötzlich auf der Straße zu stehen ziemlich groß ist, haben wir uns im Ort erkundigt. Eine Reitanlage würde uns etwas Platz, direkt anschließend an die Reithalle, zur Verfügung stellen. Dort käme ein kleiner Auslauf hin und ein “Unterstand”. Es hörte sich allerdings nicht so an, als ob die Besitzer (Landwirt) einen Bauantrag stellen wollen, da die Genehmigung wohl vor Ort nicht unproblematisch ist. Kann man da vielleicht mit einer transportablen Weidehütte arbeiten, oder gibt es Ausßnahmen, wie z.B. mehrere Seiten offen oder nicht im Boden verankert? Das Bundesland ist Niedersachsen. Wir möchten einfach nur endlich irgendwo ankommen!
Hallo Sisani,
wenn es wirklich ein Landwirtschaftlicher Betrieb ist und der Bauplatz auf dem Hofgelände liegt, bzw. direkt neben der Reithalle, müsste ein Unterstand relativ problemlos möglich sein. Klingt für mich ehr nach “Unlust” oder es gab eine Vorgeschichte zwischen dem Landwirt und dem Bauamt. Ist natürlich nur eine Vermutung.
Ich würde mich selber einmal zum Bauamt aufmachen und im freundlichen Gespräch ausloten, was geht, was nicht geht und ggf. warum. Reden hilft immer
Hallo,
mein Mann und ich beabsichtigen eine Immobilie im ländlichen Bereich zu kaufen.
Um vorab Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, wollen wir uns schriftlich die Zustimmungen holen, dass wir Pferde auf dem hinteren Grundstücksteil halten dürfen.
Gibt es da bestimmte Formulierungen, die unbedingt drin stehen sollten und sogar einen Vordruck? Oder reicht da ein 3 Zeiler?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
Liebe Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
wer soll die Zustimmung geben? Nachbarn im Sinne von “Ich hab nix dagegen?” => Das wird einem bei Problemen mit den Behörden wenig helfen. Kann mir auch gut vorstellen, dass einige das nicht bereit sind zu unterschreiben ohne Gegenleistung oder das Recht die Zustimmung jederzeit zurück zu ziehen.
Eine Zustimmung von Seiten der Behördern stelle ich mir auch schwer vor. Zum einen werden die nicht irgendwelche Schriftstücke abzeichen, die man Ihnen vorlegt, zum anderen ist das wiedr ein lustiges Zuständigkeitsproblem. Wer soll das machen? Bauvorschriften gibt es genug. Vorschriften zur Haltung von Tieren zwar auch, aber die beziehen sich immer nur auf die “Art der Haltung”, nicht explizit “hier darf man”. Entscheident könnte sein wie die Fläche ausgewiesen ist “Wohngebiet, Mischgebiet, landwirtschaftliche Fläche etc. “.
Ich habe damals auch versucht so einen Genehmigung explizit zu bekommen, neben der Genehmigung für den Bau des Stalls. Da hieß es nur bei der Gemeinde: “Also wenn da ein Stall genehmigt ist, heißt das ja wohl auch, dass man da Pferde halten darf… (Pause) … denke ich mal… ”
Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Gemeinde vorbei schauen und ganz dumm nachfragen. Wenn dennen nix einfällt einfach mal umgekehrt fragen: Mein Nachbar betreibt Viehzucht in seinem Garten, wo kann ich mich beschweren?”
Berichte mal was daraus geworden ist.
Hallo ich habe auch eine Frage…wahrscheinlich bekomm ich gleich Schelter aber…
unsere Ställe stehen schon, im Außenbereich (ohne Genehmigung) und das schon seit einigen Jahren. Es weiß (denke auch die Gemeinde) dass hier Gebäude stehen inkl. Tieren und wem sie gehören (man wohnt ja in einem Dorf). Jetzt haben wir leider aufgrund der Witterung Probleme mit der Stromversorgung und es wird überlegt einen Stromanschluss am Anfang der Weide (ca. 35 Meter vom Bürgersteig der Hauptstraße) legen zu lassen, der E.ON Mitarbeiter / Techniker hat mir die ganze Angelegenheit erklärt auch die Kosten (ca. 3000Euro gesamt). Jetzt ist es nur so, dass einmal die Nachbarn dann der Grundstückseigentümer (Verpächter) gefragt werden müsste ob da ein STromanschluss gelegt werden darf. Wenn die ersten beiden Parteien dem zustimmen, muss der Stromversorger dann wohl auch noch von der Gemeinde sein OK einholen oder?
Klasse Seite! Das muss zuerst mal gesagt werden
Nun möchte ich auch meine eigene Frage hier mitreinschmeißen:
Mein Lebensgefährte und ich leben am Rand einer niederbayrischen Kleinstadt im eigenen Haus. Alle unsere direkten Nachbarn sind selbst Tierhalter: Zwei sind Landwirte mit Milchviehbetrieben, einer hält 6 Pferde in Boxen. Unser Verhältnis ist gut zu allen. Eine Siedlung gibt es im näheren Umkreis nicht.
Nun überlege ich, unserem Nachbarn ein Feld, das direkt an unser Grundstück grenzt, abzukaufen oder zu pachten. Es dürfte ein gutes halbes Hektar sein.
Darauf würde ich gerne einen Holzstall in Fertigbauweise errichten: Liegehalle, Fressständer, Futterlager, Sattelkammer, Putzplatz, Miststatt auf fester Bodenplatte (ohne Bodenplatte halte ich Pferdehaltung für eine ziemlich unsaubere Angelegenheit…) und natürlich Paddock- und Weidefläche. Ausgerichtet für 3 Pferde.
Das Feld wird im Moment noch landwirtschaftlich genutzt. Mal steht Futtergrün drauf, dann Raps oder Mais. Wie gut oder eher schlecht stünden da die Chancen, überhaupt eine Genehmigung zu kriegen?
Hallo Anna,
klingt prinzipiell erstmal machbar denke ich. Die Tücken liegen meist im Detail. Habt Ihr mal einen Blick in den Flächennutzungsplan geworfen? Man kann ja ganz unverbindlich mal antesten und freundlich fragen beim Bauamt. Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit, dass Ihr nur pachtet und der Landwird baut. Oder Ihr schließt einen Vorvertrag ab, nach demn Ihr Euch zum Kauf verplflichtet und der Landwirt vorher zum Bau des Stalls wenn es für ihn einfacher ist das genehmigt zu bekommen. Dann wäre evtl. nur die Frage, ob bei einem Verkauf evtl die Nutzung untersagt weden kann. Ein Abriss kann meine ich nicht verfügt werden. Das müsste sich vohrher dann mal ein Rechtsanwalt ansehen. Aber das liegt noch in der Ferne. Erstmal Flachennutzungsplan studieren, eine Vorstellung zum geplanten Bau entwickeln, klären, ob die Größenvorstellung kostentechnisch für Euch ok wäre (es wäre blöd für die Genehmigung eines 100qm Stalls zu kämpfen wenn man hinterher merkt, dass man sich den eh nciht leisten kann) und dann mal freundlich beim Bauamt nachfragen.
Dass eine Bodenplatte zwingend notwendig ist möchte ich allerdings bezweifeln. Es gibt auch zahlreiche Bodenaufbauten (Ecoraster, Gummimatten, etc) die einen sauberern Stall bieten. Ist natürlich abhängig von der Einstreu, dem vorhandenen Boden, einer Drainage etc. Eine feste Bodenplatte, die bei Deinen Vorstellung sicher schon einige qm umfasst, bringt das Bauvorhaben schon in eine ganz andere Richtung. Da evtl. mal offener ins Gespräch mit dem Bauamt gehen und einmal heraushören, was möglich ist. Nicht, dass man sich da gleich das eigene K.O.-Kriterium ans Bein bindet.
Vielen Dank für die schnelle, aufmunternde und informative Antwort
Ich werde Ihre Ratschläge beherzigen und hoffe, ich kann demnächst positive Neuigkeiten melden!
Hallo, vielen Dank erst mal für die tolle Seite.
Nun zu meiner Frage:
Wir (2 Freundinnen mit 2 Pferden) haben uns bei einem Vollerwerbslandwirt eingemietet und ein Stück Land (ca. 60 ar), auf dem bereits seit vielen Jahren ein Unterstand steht, der sowohl von Pferden als auch schon von Kühen genutzt wurde. Das Grundstück ist umzäunt mit Rinderzaun. Ich habe ein EMS-Pferd, das nicht auf die Weide darf, weswegen wir das Grundstück jetzt in 3-m-breite Gänge unterteilt haben, so dass ein Rundlauf entsteht, die Gesamtlänge beträgt ca. 300 m. Wir haben die Gänge mit Vlies ausgelegt und Sand draufgekippt, dass nichts vermatscht, die Pferde ganzjährig laufen können und mein EMS-Pferd nicht ans Gras kommt. Bisher gingen wir davon aus, dass das keine bauliche Maßnahme ist, da der Boden ja nicht verändert wurde, sondern im Gegenteil, der Boden/die Grasnarbe dadurch ja geschützt wird. Jetzt rief gerade der Bauer an, das Landratsamt hätte sich gemeldet, es hätte eine Anzeige der Polizei gegeben. Wie sieht es hier rechtlich aus? Was kann passieren? Der Bauer hatte auf der Weide letzten Sommer noch seine Kühe laufen. Der Hof wird voll bewirtschaftet und die Kühe haben noch andere Weiden zur Verfügung. Wir haben die Gänge und dazwischen kleine Koppelstücke. Auch einen Reitplatz haben wir so angelegt, der allerdings auch als Bewegungsfläche genutzt werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
Sabine
Nun ja, die Grasnarbe mit Vlies und Sand abdecken ist schon etwas anderes als “sie zu schützen”. Die Frage ist, als was die Fläche im Flächennutzungsplan steht oder ob sie im Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Unstrittig ist ja, dass da nun statt Gras Sand ist, was definitiv ein erheblicher Eingriff ist.
Gefängnis droht wohl nicht, aber mit einer Rückbauverfügung könnte man schon rechnen.
Das Grundstück liegt nicht im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Ich gehe davon aus, dass es als Weideland eingetragen ist, da die letzten Jahre wie gesagt sowohl Pferde als auch Kühe die Fläche benutzten. Wenn es reines landwirtschaftliches Weideland ist, macht es dann einen Unterschied? Wir sind davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein Bauvorhaben handelt, da wir ja keinen Mutterboden abtragen haben und der Boden auch nicht versiegelt wurde, sondern jederzeit wieder in seinen Ursprungszustand rückführbar ist. Inwiefern liegen wir da falsch?
Vielen Dank im Voraus.
Sabine
Wenn es als Weideland eingetragen ist, sollte da auch eine Weide sein und keine Sandfläche – und zwar dauerhaft.
Interessant wäre es, genaueres über die Anzeige zu erfahren. Die Polizei hat normalerweise besseres zu tun als von sich solche Dinge zur Anzeige zu bringen. Da hat sich wohl jemand beschwert. Als erstes denkt man da ja an Nachbarn, die sich gestört fühlen, oder Störungen fürchten. Z. B. durch Staub vom Reitplatz oder durch Geruch von einem Misthaufen. Oder ein anderer Landwirt, dem man irgendwas nicht genehmigt hat, gönnt anderen nun auch nix. Klarheit bringt hier ein Blick in die Akten des Vorgangs. Wer zeigt wen warum mit welcher Begründung an?
Hallo,
mit einer Freundin zusammen will ich eine Weide mit Gebäude für unsere zwei Pferdchen ( 1 Isländer und ein Kleinpferd ) pachten. Sind etwa 1 ha Weide mit einem Wasser führenden Graben, einem festen Gebäude mit Vordach und Lagermöglichkeit für Heu und Stroh.
Auf der Fläche hatte die Tochter des Besitzers früher immer drei bis vier Pferde gehalten.
Wir wollen uns dort nen kleinen Reitplatz, der auch als Paddock dienen soll, anlegen.
Nun standen Grundstück und Gebäude in den letzten Jahren leer und sind von Jugendlichen als Müllabladeplatz genutzt worden.
Müssen wir da Besonderheiten beachten?
Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen.
Lieben Gruß
Clara
Hallo Clara,
es könnte ein Problem sein, wenn Ihr den Reitplatz (sicher mind. 20×40) in einem Bereich anlegen wollt, der im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen ist. Die “Reaktivierung” des alten Stalls sollte möglich sein. Beim Anlegen des Reitplatzes könnte es wie gesagt Porbleme geben. Sind Nachbarn nah dran? Da kann es immer Ärger mit Staub geben.
Hallo, wir haben ein Grundstück bekommen, dass im neuen Bebauunngsplan miterfasst wurde (freu), wann es soweit ist, kommt die nächste Zeit raus. Es liegt am Ortsrand nähe einer Autobahn und Raststätte, außerrum sind viele Wiesen, die landwirtschaftlich genutzt werden.
Das Grundstück ist 1500qm groß und ich träume schon lange von einem kleinem, privatem Offenstall! Ist es überhaupt möglich eine Genehmigung zu bekommen, da das Nachbarsgrundstück auch auf Bauen in den nächsten 15 Jahre spekuliert, nicht aber im Plan erfasst ist.